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Ausgrenzung unter dem Deckmantel der Integration

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

"Die Aufenthaltserlaubnis vom Niveau der Sprachkenntnisse abhängig zu machen ist vollkommen inakzeptabel. Diese Ungleichbehandlung gegenüber eingewanderten Fachkräften, die überhaupt gar keine Sprachkenntnisse nachweisen müssen, ist bezeichnend. Das erinnert an soziale Selektion", erklärt Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, zur Forderung der Fraktion der CDU/CSU und der FDP, die Aufenthaltserlaubnis jeweils nur um ein Jahr zu verlängern, solange das Sprachniveau B1 nicht erreicht wird. Dagdelen weiter:

„Bestraft werden insbesondere bildungsferne und ältere Menschen, aber auch Eltern mit Kindern und Analphabeten, denen der Erwerb der deutschen Sprache aufgrund ihrer persönlichen Möglichkeiten oder ihrer familiären Lebenssituation schwerer fällt als anderen. Dabei ist die Bundesregierung durch die miserable Bezahlung der Lehrkräfte mit dafür verantwortlich, dass mit 48,5 Prozent in den ersten drei Quartalen 2010 weniger als die Hälfte der Sprachkursteilnehmer/innen die Kurse auf B1-Niveau besteht. Wer auf Zwangsmittel beim Spracherwerb setzt, gleichzeitig aber beim Integrationskursangebot kürzt, betreibt Ausgrenzung unterm Deckmantel der Integration. Der unstrittig wichtige Spracherwerb wird damit zum untauglichen KO-Kriterium, das Integration behindert statt ermöglicht. Das ist zynisch.

Die Regierungskoalition suggeriert mit ihrem gesetzgeberischen Aktionismus, dass Migrantinnen und Migranten die deutsche Sprache gar nicht lernen wollen und deshalb mit Zwang und Druck hierzu angehalten werden müssten. Für dieses rechtspopulistische Zerrbild einer vermeintlichen Integrationsverweigerung gibt es aber keinerlei empirische Belege. Mit dem neuerlichen Gerede Seehofers von ‚deutscher Leitkultur' und angeblich notwendigen Verschärfungen in der Integrationspolitik werden rassistische Ressentiments befördert.

Die Neuregelung erzeugt überdies eine neue Ungleichbehandlung, denn sie wird unter anderem auf türkische Staatsangehörige nicht anwendbar sein: Im Zuge des Assoziierungsabkommens der EU mit der Türkei sind jedwede Verschlechterungen der geltenden Freizügigkeitsregelungen für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen verboten.“