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Auch Innenministerium muss im Fall Kurnaz Rechenschaft ablegen

Pressemitteilung von Ulla Jelpke, Michael Leutert,

Medienberichten zufolge war neben Außenministerium und Geheimdiensten auch das Innenministerium daran beteiligt, die Freilassung des Bremers Murat Kurnaz aus Gunatanamo und seine Wiedereinreise nach Deutschland zu verhindern. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., und Michael Leutert, Sprecher für Menschenrechtspolitik, fordern eine lückenlose Aufklärung:

„Die Verantwortlichen im Innenministerium müssen jetzt ebenfalls Rechenschaft über ihre Rolle im Fall Kurnaz ablegen“ so Jelpke. DIE LINKE. habe beantragt, in der nächsten Sitzung des Innenausschusses am 31. Januar einen Bericht von Innenminister Wolfgang Schäuble über die Rolle seines Amtes anzufordern.

Außerdem werde die Fraktion im Ausschuss den Antrag stellen, den ehemaligen Innenminister Otto Schily einzuladen. „Es ist eine Frage des politischen und moralischen Anstandes, dass Schily endlich umfassend Auskunft über sein Verhalten in dem Skandal gibt“, findet Jelpke. „In den Medien wird unter anderem ein Vermerk des Innenministeriums vom Oktober 2002 zitiert, in dem gefordert wird, Kurnaz’ „Aufenthaltsgenehmigung physikalisch ungültig“ zu machen. Auch die vorübergehende Ausschreibung im Schengener Informationssystem geht auf das Konto von Otto Schily.“

„Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf, dass geklärt wird, welche weiteren Schritte das Innenministerium unternommen hat, die Wiedereinreise von Murat Kurnaz zu verhindern. Im Gegensatz zu den Machenschaften der Geheimdienste genießen die Tätigkeiten des Innenministeriums keinen Geheimhaltungsschutz“, begründet Jelpke die Forderung der Linksfraktion. Der Innenausschuss könne durch die Anforderung von Berichten die Arbeit des Untersuchungsausschusses unterstützen.

Leutert will den Fall Kurnaz zudem vor den Menschenrechtsausschuss des Bundestags bringen: „Fakt ist: Es hat ein nachweisliches Ansinnen von Regierungsbehörden der USA gegeben, Murat Kurnaz an die BRD zu übergeben. Da der Bundesregierung die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen im Gefangenenlager von Guantánamo bekannt waren, war sie politisch und moralisch verpflichtet zu helfen. Indem sie dies nicht getan hat, hat sie selbst gegen die Menschenrechte verstoßen. Ihr Verhalten gegenüber einem unschuldigen Opfer kann nur als schändlich bezeichnet werden.“