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Auch die Kirche muss Grundrechte ihrer Beschäftigten respektieren

Pressemitteilung von Raju Sharma,

„DIE LINKE fordert, dass für Beschäftigte der Kirchen und der kirchlichen Einrichtungen die gleichen Grundrechte gelten müssen wie für Angestellte andere Arbeitgeber. Dazu hat DIE LINKE bereits im Frühjahr einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht“, so Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Chefarzt-Kündigung in einer katholischen Klinik wegen Wiederheirat. Sharma weiter:

„Das Gericht hat sinnvollerweise das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen bekräftigt. Die zweite Botschaft ist aber, dass auch in den Kirchen die Grundrechte der Beschäftigten nicht zur Manövriermasse von Arbeitgeberinteressen gemacht werden dürfen.

Eine Religionsgemeinschaft, die sich der Nächstenliebe verpflichtet, sollte ihren 1,3 Millionen Beschäftigten nicht die weltlichen Grundrechte verweigern, die andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schon seit Jahrzehnten haben.“