Amtsgericht wegen Verweigerung von Beratungshilfe für Hartz IV-Bezieherin abgewatscht
„Das Bundesverfassungsgericht hat eine vernünftige Entscheidung getroffen. Es kann nicht sein, dass Menschen mit geringem Einkommen die Beratungshilfe in Rechtstreitigkeiten verweigert wird“, kommentiert Katja Kipping die Entscheidung der Karlsruher Richter, der Verfassungsbeschwerde einer Hartz IV-Bezieherin stattzugeben, der das Amtsgericht Zwickau die Unterstützung nach dem Beratungshilfegesetz verwehrt hatte. Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:
„Die Begründung des Amtsgerichts, man könne sich den Rat ja bei denen holen, mit denen man sich im Rechtsstreit befindet, ist völlig absurd. Jeder vernünftige Mensch lässt sich, wenn er sich hinsichtlich der Qualität eines Produkts unsicher ist, von unabhängigen Verbraucherschützern beraten. Er geht in diesem Fall nicht zum Anbieter des Produkts, der ihn ja möglicherweise übers Ohr gehauen hat. Dieser gesunde Menschenverstand scheint im zuständigen Amtsgericht nicht vorhanden gewesen zu sein.Das Bundesverfassungsgericht hat aber gleich noch eine zweite Watsche ausgeteilt. Die Ablehnung von Beratungshilfe damit zu begründen, dass auf diese Weise Kosten gespart werden könnten, sei nicht sachgerecht, so das Gericht. In einem Rechtstaat ist das Recht auf Rechtshilfe und Rechtsschutz keines nach Kassenlage.“