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Alles auf Anfang – ohne Gorleben!

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

"Wer ergebnisoffen einen Standort finden will, an dem der Atommüll für die nächsten Jahrtausende verwahrt werden kann, muss auf Gorleben und damit auf die Castor-Transporte dahin verzichten. Umweltminister Röttgen wird daran gemessen werden", erklärt Gregor Gysi, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, anlässlich des Treffens von Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) mit Vertretern der Länder. "Das Wie und Wo eines Lagerstandortes muss mit der Bevölkerung geklärt werden und nicht von den gleichen Akteuren, die seit Jahrzehnten Probleme verschweigen, vertuschen und beschönigen und obendrein mit der Asse ein ökologisches Desaster angerichtet haben." Gysi weiter:

"Am Standort Gorleben festzuhalten bedeutet nichts anderes, als die letzte Hoffnung auf Vertrauen endgültig zu zerstören und zig Millionen Steuergelder zu vergeuden. Gorleben und Schacht Konrad müssen sofort als Atommülllager aufgegeben werden. Neben geologischen Mängeln wurde bei Gorleben ohne reguläre Öffentlichkeitsbeteiligung jegliches Vertrauen in staatliche Institutionen verspielt. Wenn jetzt von breiter Beteiligung der Öffentlichkeit geredet wird, ohne sie im Gesetz zu verankern, müssen sich die Betroffenen verschaukelt fühlen.

Um die strahlenden Folgen des atomaren Irrwegs zu begrenzen, ist ein schnellstmöglicher Atomausstieg unverzichtbar. Die nur der Profitsicherung der Atomkonzerne dienende Verzögerung von 2014 bis ins Jahr 2022 führt zu weiteren Tausenden Tonnen hochradioaktiven Mülls. Für dessen Lagerung gibt es bis zum Ende des Zeitraums der Strahlenbelastung in Hunderttausenden von Jahren niemals eine wirkliche Sicherheit.

Es bleibt nur ein Weg für ein neues gesetzlich geregeltes Suchverfahren für ein Atommülllager: Breite Öffentlichkeit von den ethischen und wissenschaftlichen Kriterien bis zum Genehmigungsverfahren und darüber hinaus. Am Ende könnte eine Volksabstimmung stehen, die jedoch Einwands- und Klagemöglichkeiten für alle Beteiligten, für Kommunen und Länder an jeder Stelle des Verfahrens nicht ersetzen kann."