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ALG II-Kürzung bei Krankenhausaufenthalt zurücknehmen

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Wenn ALG II-Bezieher/innen ins Krankenhaus müssen, droht ihnen eine Kürzung der Regelleistung. Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE. teilte die Bundesregierung nun mit, dass sie die Kürzung der Regelleistung bei stationären Aufenthalten um bis zu 35 Prozent befürwortet (BT-Drs. 16/1730). Dazu erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Die Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Krankenhausaufenthalten muss ein Ende haben. Ins Krankenhaus zu müssen, ist schon so hart genug. Die drohende Kürzung der Regelleistung um bis zu 121 Euro ist für Menschen, die auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sind, ein weiterer Schlag ins Gesicht.

Die Bundesregierung begründet die Kürzung mit der Verpflegung in stationären Einrichtungen. Dabei lässt sie aber außer Acht, dass im Krankheitsfall andere außergewöhnliche Kosten anfallen, wie besonders hohe Telefonkosten in Krankenhäusern, zusätzliche Verpflegung und Gesundheitskosten. Die für die Genesung notwendigen Mittel lassen sich schon aus der vollständigen Regelleistung nicht finanzieren. Ganz zu schweigen von dem gekürzten Regelsatz.

Wir fordern deswegen die Bundesregierung auf, per Verordnung die Kürzung der Regelleistung bei Krankenhausaufenthalten künftig auszuschließen.