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Abschied von Hartz IV ist das beste Verhütungsmittel gegen eine Prozessflut

Pressemitteilung von Katja Kipping,

Zur vorliegenden Vorab-Fassung eines Gesetzentwurfes des Bundesrates zu Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (BT-Drs. 16/1028) erklärt Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Mit dem vorliegenden Entwurf der Änderung des Sozialgerichtsgesetzes sollen Pauschalgebühren von 75 Euro bis zu 225 Euro für Sozialgerichtsverfahren eingeführt werden. Erklärtes Ziel ist es, die Anzahl der Klagen vor den Sozialgerichten zu reduzieren. Das beste Verhütungsmittel gegen die ansteigende Anzahl von Klagen wäre aber der Abschied von Hartz IV, wie es DIE LINKE. mit ihrem Antrag "Für Selbstbestimmung und soziale Sicherheit - Strategie zur Überwindung von Hartz IV" (Drs. 16/997) fordert.

Statt Gerichtsgebühren einzuführen und somit betroffenen Menschen die Ausschöpfung des Rechtsweges erheblich zu erschweren, sollte die Bundesregierung außerdem unabhängige Beratungsstellen fördern, die Erwerbslosen und Menschen mit geringem Einkommen Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche geben.

DIE LINKE. wird sich weiterhin im Bündnis mit den sozialen Bewegungen, den Wohlfahrtsverbänden und den Gewerkschaften energisch gegen Hartz IV und die weitere Aushöhlung der Rechtssouveränität von Erwerbslosen und Menschen mit geringem Einkommen wenden.