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Abgeltungssteuer setzt Umverteilung von unten nach oben fort

Pressemitteilung von Barbara Höll,

Barbara Höll, steuerpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., kritisiert die Pläne des Bundesfinanzministers.

Der Plan von Finanzminister Peer Steinbrück, Kapitaleinkünfte von 2008 an pauschal mit einer Abgeltungssteuer in Höhe von 30 Prozent zu belegen, stößt bei der steuerpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Barbara Höll, auf scharfe Kritik: "Die Abgeltungssteuer entlastet Vermögende massiv, während Kleinsparer belastet werden. So wird die Politik der Umverteilung von unten nach oben fortgesetzt."

Kapitaleinkünfte oberhalb des Sparerfreibetrags - den die Regierung gerade erst halbiert hat - sollen künftig auch bei Kleinsparern mit 30 Prozent besteuert werden. Diese sind damit deutlich schlechter gestellt als bei der bisherigen Besteuerung nach ihrem individuellen Einkommensteuersatz. Vermögende hingegen beteiligen sich immer weniger an der Finanzierung des Gemeinwesens. Das wird durch die geplante Abgeltungssteuer noch verschärft, weil die Bezieher hoher Einkommen aus ihrer individuellen Steuerpflicht nach der Leistungsfähigkeit entlassen werden. Sie müssen künftig auf ihre Kapitaleinkünfte ebenfalls nur 30 Prozent Steuern bezahlen - und damit deutlich weniger als bisher.

"Der Staat macht sich immer ärmer, die Vermögenden profitieren kräftig", kritisiert Barbara Höll. "Familien, Geringverdiener, Rentner, Hartz IV-Empfänger und Studenten werden hingegen durch die Politik der schwarz-roten Regierung fortwährend stärker belastet und unter Druck gesetzt." Um die Einnahmen des Staatshaushaltes zu sichern, müssten nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE. alle Einkunftsarten gleich besteuert und zahlreiche bestehende Lücken bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften geschlossen werden. Eine umfassende Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Spekulationsgewinnen muss das Ziel sein. Das ist über die Vermögenssteuer, den Abbau steuerlicher Vergünstigungen bei der Veräußerung von Beteiligungen und über ein wirksames internationales Kontrollsystem möglich; dieses muss so ausgestaltet sein, dass Steuerflucht und Steuerhinterziehung verhindert werden.