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Reden unserer Abgeordneten

Jan Korte,

Seit Monaten wissen die Leute nicht, was von ihnen durch Geheimdienste gespeichert wird, seit Monaten wird über den Überwachungsskandal diskutiert und genauso lange verweigert sich die Bundestagsmehrheit aus Union und SPD, klar Farbe zu bekennen. Es wäre das Mindeste, dass der Bundestag zumindest einmal klarstellt, was er von den Vorgängen um den Überwachungsskandal hält und ob er bereit ist, die notwendigen Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Der heute von der Fraktion DIE LINKE eingebrachte Entschließungsantrag soll sofort abgestimmt, und nicht in Ausschüsse verwiesen werden, die noch gar nicht existieren.

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Jan Korte,

DIE LINKE fordert eine Debatte des Bundestages über Konsequenzen aus dem NSA-Überwachungsskandal. Während die Bundesregierung durch Nichtstun ihre Ignoranz gegenüber der massenhaften Verletzung der Grundrechte offenbart und die Affäre für beendet erklärt hat, zeigen immer neue Enthüllungen, welches Ausmaß die Bespitzelung der Bevölkerung angenommen hat. DIE LINKE fordert daher ein Aussetzen der nachrichtendienstlichen Kooperation mit den USA und Großbritannien und eine umfassende und öffentliche Aufklärung sowie die unabhängige Überprüfung der Geheimdienstpraxis.

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Jan Korte,

Die Idee, mit einem Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz alle sieben relevanten Bundesgesetze zu vereinen und dabei das vor sieben Jahren in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu reformieren und an entscheidenden Stellen endlich auch zu verbessern, ist zu begrüßen. Der Gesetzentwurf, welchen die SPD hier vorlegt, verkennt aber weiter gehende Regelungen der Länder, trägt alle Züge eines Schnellschusses, und ist in dieser Form daher nicht zu gebrauchen.

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Jan Korte,

Der Grundgedanke des Gesetzentwurfes, dass das verfassungsrechtlich garantierte Auskunftsrecht durch eine einfachgesetzliche Regelung gestützt und ausgestaltet werden müsse, um Rechtssicherheit zu schaffen und nicht ständig um die Frage des Umfangs der Auskunftspflichten prozessieren zu müssen, ist zu begrüßen. Die Unklarheiten des Gesetzentwurfs schaffen aber eben keine Rechtssicherheit. Hierzu wären unter anderem klare Vorgaben, zum Beispiel bezüglich der Auskunftsverweigerung und des Geheimschutzes, notwendig.

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Jan Korte,

Nach dem verheerenden Hochwasser muss schnell und unbürokratisch geholfen werden. Um in Zukunft Schäden zu verhindern, müssen nun die richtigen Schlüsse gezogen werden: Neben baulichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz muss das Prinzip ‚Ein Deich, ein Stab‘ umgesetzt, und Zuständigkeitsgrenzen überwunden werden. Die Reduzierung der finanziellen Unterstützung der Feuerwehren durch den Bund muss zurückgenommen werden. Und es gilt, das Ehrenamt zu stärken, auch in Zeiten des demografischen Wandels. Unser Dank gilt den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen, den vielen Helferinnen und Helfern, dem THW, den Feuerwehren und der Bundeswehr. Die gelebte Solidarität während der Flut sollte der Bundesregierung ein Beispiel sein, wie die Gesellschaft auch funktionieren kann.

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Jan Korte,

Obwohl die Schaffung eines elektronischen Zugangs zu Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister im Prinzip sinnvoll wäre, lehnt DIE LINKE die entsprechenden Änderungen des Bundeszentralregistergesetzes ab, da diese Teil einer datenschutzfeindlichen IT-Großprojekte-Politik sind. Einem Projekt, das niemand außer einigen Unternehmen braucht, das voller technischer Mängel und damit massiven Datenschutzrisiken steckt, kann die Linksfraktion nicht zustimmen.

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Jan Korte,

Der gemeinsame Entschließungsantrag aller fünf Bundestagsfraktionen zum 23. Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten spricht in 16 Punkten einen kleinen Bereich gemeinsam getragener Positionen zu ausgewählten Datenschutzfragen an. Der Antrag ist aber auch, über alle Fraktionsgrenzen hinweg, Ausdruck der Wertschätzung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz. Die gemeinsamen Positionen reichen von der europäischen Datenschutzgrundverordnung über die unverzichtbare lückenlosen Kontrolle der Anti-Terror-Datei bis hin zu den ungelösten Problemen bei der elektronischen Gesundheitskarte. Zu 30 anderen Themen im Bericht konnte keine Einigung erzielt werden. Trotzdem wäre der Antrag eine gute Handlungsanleitung für die Datenschutzpolitik des nächsten Bundestages.

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Jan Korte,

Der Versuch, eine Europäisierung der Datenschutzstandards bei der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit zu erreichen wäre eigentlich zu begrüßen – stünde der Datenschutz im Vordergrund. Dieses Ziel wird mit der vorliegenden Richtlinie aber verfehlt, die vorsieht, den Datenschutz lediglich um die Bedürfnisse der Sicherheitsbehörden herumzustricken. Sie bedarf keiner „grundlegenden Überarbeitung“, sondern muss grundsätzlich  neu formuliert werden.

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Jan Korte,

Der von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzentwurf zur Einsichtnahme in die Akten des Verfassungsgerichts geht zwar nicht weit genug, aber immerhin in die richtige Richtung. Als DIE LINKE im Dezember 2010 ihren Antrag „Akteneinsichtsrechte Dritter in Verfahrensakten des Bundesverfassungsgerichtes stärken“ (Drs. 17/4037) in den Bundestag einbrachte, war der Widerstand noch groß. Offenbar hat Schwarz-Gelb hier eine rasante, aber unvollendete Kehrtwende gemacht, welche - auch wenn sie spät kommt und auf halben Weg stehenbleibt -  in ihrer Tendenz erst einmal zu begrüßen ist.

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Jan Korte,

Als erste Folge des neu verabschiedeten E-Government-Gesetzes soll eine Änderung des Bundeszentralregistergesetzes künftig die Nutzung eines elektronischen Zugangs zu Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Bundeszentralregister ermöglichen und die dafür bisher unbedingt vorgeschriebene persönliche Antragstellung hinfällig machen. Das Problem: Die dafür vorgesehene eID-Funktion im neuen elektronischen Personalausweis ist unsicher und konnte bisher nicht mit einer zertifizierten Software ausgestattet werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen also gezwungen werden eine unsichere Technik einzusetzen und der Bundesregierung zu glauben, dass das schon in Ordnung gehe.

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