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Reden unserer Abgeordneten

Jörn Wunderlich,

Illegale Autorennen stehen derzeit durch den spektakulären Fall vor dem Landgericht Berlin im Fokus der Öffentlichkeit. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur strafrechtlichen Erfassung von illegalen Autorennen beschlossen. Erstmalig wird ein abstraktes Gefährdungsdelikt aufgenommen, welches nicht nur die Teilnahme, sondern auch das Ausrichten eines nicht genehmigten Autorennens unter Strafe stellt. Dies ist abzulehnen, denn die Strafbarkeit würde vor die eigentliche Rechtsgutverletzung vorverlagert. Leider schießt der Gesetzentwurf übers Ziel hinaus.

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Jörn Wunderlich,

Mit dem Gesetzentwurf soll das bestehende Problem geregelt werden, dass das Kindschaftsrecht für freiheitsentziehende Maßnahmen bei Minderjährigen keine gerichtlichen Genehmigungserfordernisse vorsieht. Mit dem vorliegenden Gesetz entsteht aber ein Graubereich, der es ermöglicht, dass zum »Wohl des Kindes« und um Selbst- und Fremdgefährdung abzuwenden, Sedierungen und Fixierungen möglich sind. Wichtiger wäre es jedoch, entsprechende Fachbereiche und die Jugendhilfe personell so auszustatten, dass es möglichst zu keinen genehmigungspflichtigen Maßnahmen kommt. Denn: »Was hier als Kinderschutz gedacht ist, wird zum Einfallstor für Freiheitsentzug als pädagogisches Mittel, wo immer Eltern und Einrichtungen sich überfordert sehen«.

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Jörn Wunderlich,

 

 

Wie schon in der ersten Beratung zu diesem Gesetzentwurf festgestellt, bleibt zu konstatieren, dass dieser Gesetzentwurf überfällig ist.

Deutschland hat, wie bereits ausgeführt, auch hier mal wieder die technische Entwicklung verschlafen und alle Berufsgeheimnisträger seit Jahren der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt, wenn sie zum Beispiel IT-Systeme verwenden, die von Dritten betreut werden. Dies ist jedoch zwischenzeitlich bei jeder noch so kleinen Anwaltskanzlei oder Arztpraxis…

 

 

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Jörn Wunderlich,

23.06.2017 - Erfolgsversprechende Potenziale für die Gestaltung eigenständigen und selbstbestimmten Lebens der Seniorinnen und Senioren in den Kommunen sind vorhanden. Sie müssen nur greifen und könnten bei angemessener Verteilung der vorhanden Ressourcen sowie nachhaltigem, sozial gerechtem Handeln gemeistert werden.

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Jörn Wunderlich,

Dieses Gesetz beinhaltet einen der massivsten Eingriffe in das Grundgesetz. Vorbei am Bundesrat und ohne Diskussion der breiten Öffentlichkeit, soll ein Gesetz durchgepeitscht werden, welches seinesgleichen sucht. Sogenannte Staatstrojaner spähen nicht nur potenzielle Terrorverdächtige, sondern sie spähen wahllos alle aus. Soviel zum gläsernen Menschen. Experten halten es für eines der invasivsten Überwachungsgesetze der vergangenen Jahre.

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Jörn Wunderlich,

 

 

Grundsätzlich ist der Gesetzentwurf längst überfällig, Deutschland hat aber insbesondere auch hier mal wieder die technische Entwicklung verschlafen und alle Berufsgeheimnisträger seit Jahren der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt, wenn sie zum Beispiel IT-Systeme verwenden, die von Dritten betreut werden. Dies ist jedoch zwischenzeitlich der Standard bei jeder noch so kleinen Anwaltskanzlei oder Arztpraxis.

Denn diese Helfer waren bisher nicht ausreichend in § 203 StGB berücksichtigt…

 

 

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Jörn Wunderlich,

Qualitativ hochwertige Rechtsberatung, alle wollten es, die Bundesregierung, die Koalition, die Opposition, die beteiligten Berufsverbände. Doch da Nichtfortbildung mit Sanktionen bewehrt sein sollte, hat es die Koalition im Rechtsausschuss wieder gestrichen. Komisch, sonst ist sie doch auch für Sanktionen.

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Jörn Wunderlich,

 

 

Bei dem vorliegenden Gesetz geht es nach wie vor – vereinfacht ausgedrückt – um die Frage, wie der vermögensrechtliche Schaden aus einer Straftat dem Geschädigten wieder zugeführt werden kann. In Fällen, in denen der Betroffene nicht ermittelt werden kann, soll der Vermögensvorteil aus der Straftat trotzdem nicht beim Täter verbleiben. Denn nach wie vor gilt: Verbrechen soll sich nicht lohnen. – Klingt erstmal gut.

Aber wie soll es umgesetzt werden? Was soll letztlich dem Täter wieder…

 

 

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Jörn Wunderlich,

Der Anspruch, dass das Gesetz eine effektivere und praxistauglichere Ausgestaltung von Strafverfahren ermöglicht, ist im Entwurf leider vergeblich zu suchen. Kritikwürdige Regelungen, die seit Jahren angesprochen werden, wie z B. die chronische Unterbesetzung der Gerichte, dazu werden gar keine Aussage getroffen. Eine funktionstüchtige Strafrechtspflege ist nur möglich, wenn endlich etwas gegen die personelle Unterbesetzung in der Justiz getan wird.

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Jörn Wunderlich,

 

 

Da ist sie wieder: die Ausweitung des Fahrverbots auf alle Strafen unabhängig der Verkehrsbezogenheit der Delikte. Der Gedanke ist ja nicht neu, wurde immer wieder einmal hochgeholt und dann wieder versenkt, – zu Recht, wie ich meine.

Gerade diese Ausweitung halte ich im Hinblick auf den Sinn und Zweck des Strafrechts und der erwünschten Wirkung auf den Täter für problematisch, weil eine neue Ausbildungsstelle, ein neuer Arbeitsplatz, die Einbindung in soziale Netzwerke integrativ und…

 

 

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