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Reden unserer Abgeordneten

Harald Petzold,

Es ist vollbracht: Lesben und Schwule sind endlich keine Menschen zweiter Klasse mehr. Es muss weitergehen, jetzt sind die Gleichstellung aller Lebensweisen, die Reform des Transsexuellengesetzes, besserer Schutz für geflüchtete LGBTI und die Förderung von Regenbogenfamilien dran.

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Harald Petzold,

Die Colonia Dignidad ist ein Ort systematischer Menschenrechtsverbrechen. Die LINKE fordert deshalb umfassende Aufklärung, Öffnung der Archive und wirksame Hilfe für die Opfer.

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Harald Petzold,

23.06.2017 - Die Bewertung der Ergebnisse der inhaltlichen Neuausrichtung der Deutschen Welle ist sehr unterschiedlich – wir bleiben bei unserer Auffassung: die Neuausrichtung hat die Deutsche Welle nicht attraktiver gemacht. Die Einrichtung eines UN-Sonderbeauftragten für den Schutz von Journalistinnen ist richtig und wichtig, doch das allein genügt nicht. Man muss auch vor der eigenen Tür kehren und pressefeindlicher Gesetzgebung ein Ende setzen.

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Harald Petzold,

Wir schreiben heute Justizgeschichte. Wir beschließen heute ein Gesetz, das überfällig ist, weil es tausende homosexuelle Männer die zu Unrecht verteilt wurden, rehabilitiert und entschädigt. Und dennoch hat es die Unionsfraktion geschafft dieses Gesetz zum Gegenstand unwürdigen politischen Geschacher zu machen – und dies merkt man der Endfassung des Gesetzes an.

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Harald Petzold,

 

 

Wir beschließen heute ein Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen. Seit 1964 gibt es in der Bundesrepublik ein Verbot von Ton- und Fernseh- sowie Rundfunkaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung. Paragraf 169 Satz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes, GVG, erklärt dies für unzulässig. Dieses Verbot wird heute vielfach kritisch hinterfragt, und das zu…

 

 

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Harald Petzold,

 

 

Wir reden heute abschließend über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der materiellen Zulässigkeitsvoraussetzungen von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Betreuten. Es geht hier um die Frage, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Betreuer ärztlichen Zwangsmaßnahmen gegen den Willen von Betreuten zustimmen können. Ausgangspunkt dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Sommer 2016. Schaue ich mir jetzt seine gesetzliche Umsetzung…

 

 

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Harald Petzold,

 

 

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Auch ich möchte mich den Glückwünschen an die Ministerin für die neue Aufgabe und das neue Amt anschließen.

Ich möchte Sie zum Komplex „Öffnung der Ehe für alle“ fragen. Bedauerlicherweise hat das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, den Rechtsausschuss damit zu beauftragen, noch in dieser Wahlperiode eine Beschlussempfehlung abzugeben, weil dazu im Ausschuss drei Gesetzentwürfe zur Beratung vorliegen. Heute ist von der…

 

 

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Harald Petzold,

 

 

Wir beraten heute abschließend vier Gesetzentwürfe zur Reform bzw. Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich von Straftaten gegen ausländische Staaten. Alle vier treffen sich in einer zentralen Forderung: der § 103 des Strafgesetzbuches muss weg. Und auch, wenn wir am Ende nur einen der vier Gesetzentwürfe annehmen werden, ist dieser `kleinste gemeinsame Nenner´ tragfähig genug, damit – zumindest war das bisher im federführenden Rechtsausschuss der Fall – alle Fraktionen dem ihre Zustimmung geben…

 

 

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Harald Petzold,

 

 

Wir beraten heute abschließend vier Gesetzentwürfe zur Reform bzw. Änderung des Strafgesetzbuches bezüglich von Straftaten gegen ausländische Staaten. Alle vier treffen sich in einer zentralen Forderung: Der § 103 des Strafgesetzbuches muss weg. Auch wenn wir am Ende nur einen der vier Gesetzentwürfe annehmen werden, ist dieser „kleinste gemeinsame Nenner“ tragfähig genug, damit – zumindest war das bisher im federführenden Rechtsausschuss der Fall – alle Fraktionen dem ihre Zustimmung geben…

 

 

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Harald Petzold,

Plötzlich und unerwartet erkrankt der Partner/die Partnerin schwer oder hat einen Unfall und sie stellen fest, für einen solchen Fall nicht vorgesorgt zu haben. Eine Vorsorgevollmacht ist nicht erteilt worden, und ohne sind sie weder als Ehepartnerin oder Ehepartner noch als Partnerin oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft berechtigt, Entscheidungen, zur medizinische Behandlung, für Ihren dann nicht mehr selbst handlungsfähigen Partner zu treffen oder diesen im Rechtsverkehr zu vertreten. Es bedarf dann erst eines gerichtlichen Verfahrens zur Betreuerbestellung, um dem geliebten Ehe- oder Lebenspartner auch rechtlich und in medizinischer Hinsicht beistehen zu können.

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