Zum Hauptinhalt springen

Zum Vertrag der Bundesrepublik mit der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen

Rede von Christine Buchholz,

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren,

wir verhandeln heute den Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Es handelt sich hierbei um das erforderliche Zustimmungsgesetz zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK).

Die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen setzt sich aus 227 reformierten, presbyterianischen und kongregationalistischen sowie unierten Kirchen in 108 Ländern zusammen. Zu der größten protestantische Weltorganisation gehören 80 Millionen Christinnen und Christen weltweit.

Im Januar 2013 eröffnete die WGRK ihren Amtssitz in Hannover. Sie verlegte den Amtssitzes samt der sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Genf nach Hannover.

Hintergrund war die finanzielle Lage des WGRK, aber auch die Tatsache, dass Hannover der Sitz des Reformierten Bundes ist. Der Reformierte Bund ist der Dachverband der 430 reformierten Gemeinden, Synoden und Kirchen in Deutschland.

Mit dem Vertrag hat die Bundesregierung der WGRK bestimmte Privilegien und Sonderrechte eingeräumt, wie die kostenlose und zügige Erteilung von Visa für die ausländischen Beschäftigten und Gäste der Weltgemeinschaft, die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels für die ausländischen Beschäftigten und ihre unmittelbaren Angehörigen, der Zugang der unmittelbaren Angehörigen zum deutschen Arbeitsmarkt, die von Zöllen und Steuern freie Einfuhr von Möbeln und persönliche Habe der Beschäftigten, die Erteilung von Sonderausweisen durch das Auswärtige Amt und der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Da sich der Vertrag auf Gegenstände bezieht, deren Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten ist, muss der Bundestag seine Zustimmung geben, damit der Vertrag in Kraft treten kann.

DIE LINKE fordert langfristig eine Debatte über die Sonderrechte von Religionsgemeinschaften aus Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 137 ff. der Weimarer Reichsverfassung und deren Überprüfung führen. Das betrifft auch Bereiche, die sich nachteilig auf die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen auswirken – Stichwort „Dritter Weg“ – oder die Staatsleistungen.

DIE LINKE wird diesem Vertragsgesetz zustimmen. Wir unterstützen religiöse Vielfalt und Bemühungen zum interreligiösen Dialog. Wir wollen der Arbeit der WGRK keine Hindernisse in den Weg legen.