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Zu Protokoll gegebene Rede zum Thema EU-Fernsehrichtlinie

Rede von Lothar Bisky,

Dr. Lothar Bisky (DIE LINKE): Mit Blick auf die
neuen Entwicklungen im Medienbereich ist es notwendig,
die EU-Fernsehrichtlinie zu revidieren. Das wird
wohl kaum jemand in diesem Hause infrage stellen. Diesem
Anliegen dient auch der Antrag der FDP.
Eine andere Frage ist: Was wollen bzw. was können
wir in diesen Beratungsprozess einbringen und was
nicht?
Aus meiner Sicht sollte es nicht darum gehen, alte Regeln
in ein neues Medienzeitalter zu übertragen. Dabei
würde die Regulierung immer einer rasanten Entwicklung
hinterher hinken. Darum sollten wir davon die Finger
lassen.
Eine entscheidende Frage, die uns an den europäischen
Harmonisierungsprozessen im Medienbereich interessieren
muss, ist doch: Wie geht es weiter mit dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Für uns als Linke steht vor allem die Frage im Zentrum,
wie öffentlich-rechtliche Angebote organisiert und
finanziert sein müssen, damit sie in guter kultureller
Qualität ihren demokratischen Auftrag erfüllen können,
ohne ständig Gegenstand von Untersuchungen der Europäischen
Kommission zu sein. Lassen Sie uns also vorrangig
erörtern, wie trotz europäischer Regulierung und
Harmonisierung die Mitgliedstaaten weiterhin ihren
Rundfunk selbstbestimmt regulieren können; und zwar
nach ihren Verfassungen, ihren kulturellen Traditionen
und ihren medienpolitischen Konzepten. Das halte ich
für wichtig!
Doch nun zum kommerziellen Bereich. Die Fernsehrichtlinie
harmonisiert in erster Linie Regelungen für
grenzüberschreitende Dienstleistungen.
Es geht um Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen
für Anbieter auf dem europäischen
Binnenmarkt. Bei kommerziellen Anbietern geht es nun
mal vor allem ums Geldverdienen und um entsprechende
Probleme kreist ja auch die Diskussion: Werberegeln,
Produktplatzierung, Zugriff auf Sendesignale usw.
Politische Verantwortung bedeutet in diesem Zusammenhang
vor allem den Schutz von Verbraucherrechten,
wie zum Beispiel auch den Jugendschutz. Im September
erklärten die Verbraucherzentrale und mehrere Interessenverbände
- unter anderem der Familienverband, der
Verband für Bildung und Erziehung -, dass sie aufgrund
des aktuellen Änderungsvorschlags der Europäischen
Kommission einen massiven Eingriff in das Verfassungsziel
des Jugendschutzes befürchten. Sie fordern,
den Jugend- und Verbraucherschutz aus dem Herkunftslandprinzip
herauszunehmen und sie setzen sich dafür
ein, dass die nationalen Schutzbestimmungen auch für
ausländische Anbieter gelten mögen.
Ich unterstütze diese Forderungen und meine, dass die
Bundesregierung sie sich in den anstehenden Verhandlungen
zu Eigen machen sollte, genauso übrigens wie
den Vorschlag des Direktors des Hans-Bredow-Instituts,
Herrn Dr. Wolfgang Schulz, zur Produktplatzierung. Er
hat in der Sachverständigenanhörung angeregt, das Regel-
Ausnahme-Verhältnis in der Richtlinie umzudrehen.
Product Placement wäre dann grundsätzlich verboten
und nur in bestimmten Programmformaten wie Fernsehfilmen
und TV-Serien erlaubt, wenn die Zuschauer und
Zuschauerinnen dies erkennen können. Das halte ich für
eine ausgewogene Lösung. Die gibt es beim Themenplacement
nicht. Das sollten wir alle miteinander prinzipiell
ablehnen. Wenn bestimmte Themen nur noch gegen
Bezahlung aufgegriffen werden, dann ist es aus mit der
Autonomie journalistisch-redaktioneller Arbeit.
Im Übrigen werden sich durch neue technische Möglichkeiten
wie auch durch veränderte Marketingformen
die Programmstrukturen ebenfalls weiterentwickeln. Am
Ende entscheiden die Zuschauerinnen und Zuschauer, ob
sie das Angebot akzeptieren oder nicht. Damit die mündigen
Zuschauer und Zuschauerinnen auch mündig bleiben,
brauchen wir ein vielfältiges kulturelles und öffentlich-
rechtliches Medienangebot, das durch Werbung
angemessen begleitet werden kann, aber nicht durch sie
erstickt werden darf.