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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Christian Görke,

Die Reform der Bestimmung des Zinssatzes für die Verzinsung von Steuererstattungen und Nachforderungen ist eine unendliche Geschichte. Nachdem das Bundesverfassungsgericht vor über einem Jahr ein Urteil mit „Ansage“ gefällt hat, kommen Sie nun als Koalition mit einem Vorschlag kurz vor der Deadline um die Ecke. Was Sie hier vorlegen, ist aber die nächste Notlösung, bei der die alten Konstruktionsfehler neu auflegt werden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass ein fester Zins auf Steuererstattungen und Nachzahlungen mit einem flexiblen Zentralbankzins zusammenpasst. Das ermöglicht nämlich systematisch Raum für Steuergestaltungen. Wenn die EZB wie geplant den Leitzins kräftig anhebt, lohnt es sich für findige Steueroptimierer, ihre Vorauszahlungen zu verringern, auf eine günstige Nachzahlung zu hoffen und in der Zwischenzeit mit dem Geld von den gesparten Vorauszahlungen Gewinne zu machen. Das ist keine vernünftige Lösung. So rennen sie nur von Baustelle zu Baustelle, meine Damen und Herren der Koalition.

Dabei schreibt die Ampel die richtige Maßnahme sogar als Alternative in den Gesetzentwurf, nämlich dass der Steuerzins an den Leitzins der EZB gebunden wird. Dann ändert sich der Zinssatz, wenn sich der Zins der Zentralbank ändert. Dafür schlagen wir einen Aufschlag von 3 Prozent per annum vor, aber auch eine Mindesthöhe von 2 Prozent.