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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Axel Troost,

Im Transparenzregister werden seit einigen Jahren die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und Vereinigungen ausgewiesen. Damit soll verhindert werden, dass Kriminelle diese Einheiten unerkannt für ihre Zwecke nutzen, etwa zur Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung. In seiner aktuellen Form ist das Register allerdings praktisch unbrauchbar: Die Daten sind lückenhaft, sie lassen sich schlecht abrufen, und ihre Erhebung bedeutet für Unternehmen und Vereine bürokratischen Aufwand, während das Entdeckungsrisiko für Kriminelle wegen der Schwächen des Registers gering ist. Deutschland hat sich damit in der internationalen Gemeinschaft blamiert; andere Länder haben das Register viel besser hinbekommen.

In der digitalisierten Welt des 21. Jahrhunderts sind die deutschen Behörden auch beim Transparenzregister längst noch nicht angekommen. Viele Informationen sind in Dateien archiviert, die sich nicht direkt maschinell verarbeiten lassen. Das hat sogar dazu geführt, dass kommerzielle Anbieter Informationen aufbereiten und den Behörden in Form von digitalisierten Datensätzen zurückverkaufen.

Wie es besser geht, hat etwa Dänemark vorgemacht. Dort kann man sich im Internet schnell und einfach einen Überblick über die rechtlich und wirtschaftlich Berechtigten und die Eigentümer- und Kontrollstruktur verschaffen, wovon wir in Deutschland noch meilenweit entfernt sind.

Jetzt soll bis zum Sommer 2023 das Register zu einem Vollregister ausgebaut und mit anderen europäischen Registern vernetzt werden. Das ist offensichtlich ein Schritt in die richtige Richtung. Die Umsetzung kommt aber zu spät, und die weiterhin fehlende Integration in traditionelle Register wie das Handelsregister und das Vereinsregister, die einer besseren Datenverfügbarkeit und der Qualitätssicherung gedient hätte, ist eine weitere verpasste Chance und bedeutet unnötige Bürokratie.

Seit 2020 ist das Transparenzregister öffentlich. Wir hätten uns gewünscht, dass es auch kostenlos einsehbar wäre. Das hätte die Transparenz und die Datenqualität erhöht, wie sich in Großbritannien beobachten lässt.

Weitere Schwächen sind aus unserer Sicht die Grenze von 25 Prozent, ab der man als wirtschaftlich Berechtigter gilt. Wir halten sie für zu hoch angesetzt und fordern eine Senkung auf 10 Prozent, um die Nutzung von „fiktiven Eintragungen“ weiter zu verringern. Außerdem sehen wir eine Lücke darin, dass etwa Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder stille Teilhaber nicht eintragungspflichtig oder eintragungsfähig sind. Das sind Rechtsgestaltungen, die nicht ganz unwichtig sind und erfasst werden müssten.

Zusammengefasst: Die Maßnahmen gehen in die richtige Richtung. Im 21. Jahrhundert und mit der langen Umsetzungsfrist hätte man jedoch zukunftsgerichtet vieles besser machen können.