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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Christian Görke,

Die Abwicklung von grenzüberschreitenden Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren mittels eines IT‑Systems anstelle der Papierform begrüßen wir, wenngleich dies schon längst überfällig war. Auch zahlreiche weitere Anpassungen und redaktionelle Änderungen unterstützen wir. Eine Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens, hier bei der Übertragung von Emissionszertifikaten, stößt bei uns ohnehin auf offene Ohren.

Wieder einmal stellt sich jedoch die Frage, ob der berechnete Personalaufwand infolge der Neuregelungen nicht deutlich zu gering bemessen wurde. Dies kritisiert auch der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft. Tatsächliche und dauerhafte Mehraufwände müssten entsprechend berücksichtigt werden. Zudem sollten gerade unbefristete Einstellungen in viel höherem Maß erfolgen.

Aufpassen sollte man bei allen Regelungen zu etwaigen Steuerbefreiungen, damit diese nicht steuergestaltend genutzt werden. Wird eine Steuerbefreiung zum Beispiel bei Teilverlust der Ware ermöglicht, könnte dies in der Folge dazu führen, dass gewisse „Teilverluste“ von vornherein einkalkuliert werden, um sich letztlich eine möglicherweise höhere Steuer zu sparen.

Sofern Bier zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet wird, soll es von der Biersteuer befreit werden. Hier, wie auch an vielen anderen Stellen des Gesetzentwurfs, wird nicht ausreichend klar, was alles unter unbestimmten Begrifflichkeiten, hier: „wissenschaftlicher Zweck“, subsumiert wird, was zu Rechtsunsicherheit führt. Alkohol wird in fast jedem Bereich von Wirtschaft und Forschung eingesetzt, umso mehr ist eine genauere Definition vonnöten, um auch Planungssicherheit zu gewährleisten.

Berücksichtigt werden sollten die Vorschläge des Bundesrates. Er fordert insbesondere die Entlastung kleinerer Brauereien, um Garanten für brautechnisches Können und höchste Qualitätsansprüche zu stärken. Daher wird hoffentlich eine Einigung mit den Ländern erzielt, damit die Höhe der derzeit geltenden ermäßigten Steuersätze der Biersteuermengenstaffel entfristet und dauerhaft beibehalten wird.