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Zivildienst: Bundesregierung spielt leichtfertig mit Lebensplanung junger Menschen

Rede von Elke Reinke,

(Rede zu Protokoll)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste,

im Koalitionsvertrag von 2006 haben sich die Regierungsparteien erstmals darauf verständigt, den Zivildienst zu einem Lerndienst weiterzuentwickeln. Ziel war und ist ein praxisbezogenes, staatsbürgerliches und soziales Lernen sowie die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Qualifikationserwerbs aller Zivildienstleistenden.

Jetzt stellt sich nur noch die Frage, ob dieses gut klingende Ziel auch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu erreichen ist.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Zivildienstleistende ein obligatorisches qualifiziertes Dienstzeugnis erhalten soll. Es soll Aufschluss über Tätigkeiten, Leistungen und erworbene Kompetenzen geben.

Natürlich begrüßt es DIE LINKE, dass ein solches Dienstzeugnis ohne größeren bürokratischen Aufwand ausgestellt wird.
Dennoch bleibt nebelhaft, wie dieses Zeugnis exakt aussehen soll. Es ist weiterhin ungeklärt, wer einen Lehrplan festlegt und welche exakten Inhalte die Zivildienstleistenden, begleitend zu ihrer eigentlichen Tätigkeit, vermittelt bekommen sollen.

Ebenso müssen Zeugnisse, sowohl zwischen verschiedenen Dienstbereichen (Krankenhaus, Altenpflege etc.) als auch zwischen verschiedenen Städten bzw. Regionen vergleichbar sein. Wie soll das gewährleistet werden?

Wenn man eine Leistung beurteilt, muss es ja wie in jedem qualifizierten Arbeitszeugnis bestimmte Formulierungen geben, die eine Benotung widerspiegeln. Möchte die Bundesregierung etwa einen Konkurrenzkampf unter Zivildienstleistenden anzetteln, wer die bessere Note hat und folglich für den Arbeitsmarkt besser verwertbar ist?

Und wenn Arbeitgebern die erworbene Qualifikation deutlich gemacht werden soll, besteht die Gefahr, durch ein schlechtes Zivildienstzeugnis einen Arbeitsplatz nicht zu bekommen. So entsteht für die eigene berufliche Zukunft eine große Abhängigkeit von den Zeugnisausstellenden.

In diesem Zusammenhang müsste auch geklärt werden, wer eigentlich das Zeugnis ausstellen darf. Im Beispiel Krankenhaus: die direkte Vorgesetzte auf der Station / in der Abteilung oder die Pflegedienstleiterin des gesamten Krankenhauses?

Positiv steht DIE LINKE einer Anrechnung der im Zivildienst erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten auf Ausbildungs- und Studienzeiten gegenüber. Warum soll ein Zivildienstleistender bei der Caritas diese Zeit nicht auch als Praktikum für sein Sozialarbeit-Studium angerechnet bekommen?

Wichtig ist ebenfalls, dass sowohl die fachliche Schulung im Bereich der Pflege und Betreuung Hilfebedürftiger (in der rund zwei Drittel der Zivildienstleistenden tätig sind) als auch im Umwelt- und Naturschutz beibehalten wird.

DIE LINKE unterstützt diese wichtige fachliche Qualifizierung, erachten aber darüber hinaus als bedeutend, dass Zivildienstleistende einen gesetzlichen Anspruch auf Informationsangebote und Schulungen erhalten wie Freiwillige im Sozialen Jahr.

Es bereitet mir dennoch Sorge, dass mit besser qualifizierten Zivildienstleistenden sozialversicherungspflichtige, reguläre Arbeitsplätze leichter ersetzt werden können und zum Teil schon ersetzt werden. Die Arbeit in der Altenbetreuung, im Gesundheits- und Pflegebereich wollen wir anders organisieren: Hier werden vor allem gut ausgebildete und qualifizierte, ordentlich bezahlte Fachkräfte gebraucht, nicht Zivildienstleistende als Nothilfsmaßnahme, wie wir es gegenwärtig haben.

Um es noch einmal klar zu sagen: DIE LINKE will einen öffentlich finanzierten Beschäftigungssektor, aber keinen Zivildienst zum Minimaltarif!

Insgesamt stellt sich mir die Frage, warum im Einzelplan 17 gleichzeitig die Mittel für Lerndienst-Projekte von 750.000 2008 auf 350.000 EUR in 2009 mehr als halbiert werden. Der Zivildienst soll durch diese Reform doch zum Lerndienst gemacht werden?!

Gerade hier finde ich es unfassbar, dass in den letzten Jahren Zivildienstschulen geschlossen wurden, obwohl diesen nun im Rahmen eines „Lerndienstes“ doch eine große Rolle zukommen soll. DIE LINKE wehrt sich seit Langem gegen solche Schließungen. Wir finden, das ist ein falscher Schritt, weil die soziale und bildungspolitische Kompetenz dieser Einrichtungen mehr denn je gefragt ist.

Lassen Sie uns doch diese Kompetenz nutzen und ausbauen! Das würde der Sache gerecht werden!

Und wenn wir über den Zivildienst sprechen, muss man auch Folgendes beachten:

Von so genannter Wehr- und Dienstgerechtigkeit kann seit Jahren keine Rede mehr sein.
Die Bundesregierung muss dafür sorgen, dass die Benachteiligung von Wehrdienstverweigerern bei der Einberufungspraxis unverzüglich beendet wird. Es sollten nicht mehr Kriegsdienstverweigerer zum Zivildienst als Wehrdienstpflichtige zum Wehrdienst einberufen werden.

Die jungen Männer dürfen alles in allem nicht in einem Zustand der Ungewissheit gehalten und in ihrer Lebensgestaltung verunsichert werden, weil sie nicht wissen, ob der Staat mit der Wehrpflicht wieder zuschlägt. Das ist nämlich staatliche Willkür pur!

Die Wehrpflicht als eine Art Zwangsdienst ist laut Grundgesetz nur durch eine bestimmte Sicherheitslage zu begründen: durch eine spezielle militärische Bedrohungs- und Gefährdungslage. Diese ist aber nicht mehr gegeben.

Die Wehrpflicht ist folglich nur noch ein erheblicher Eingriff in die individuellen Grundrechte und Lebensplanungen junger Männer. Sie ist ein Auslaufmodell! Sie wird für die Landesverteidigung nicht gebraucht!

Die Wehrpflicht ist aber nicht nur aus friedenpolitischen Gründen abzulehnen, sondern sie behindert auch die Ausbildungs- und Berufschancen junger Männer. Mit dem vorliegenden Gesetz werden für die Wehrpflichtigen durch die Hintertür Nachteile auf dem Arbeitsmarkt verfestigt.

Junge Menschen brauchen Ausbildungs- und Studienplätze. Frau von der Leyens Vorschlag, den Zwangsdienst freiwillig verlängern zu können, ist gegenüber diesen Jugendlichen purer Zynismus. Die Bundesregierung würde damit eine weitere Warteschleife schaffen, die den Jugendlichen keine langfristige berufliche Perspektive bietet.

Geholfen ist damit nur der Statistik.
Und wenn die Bundesregierung in einem Bereich professionell ist, dann im Bereich der Statistikverschönerungen!

Die Familienministerin sollte nicht die Jugendlichen auffordern, Lücken in ihrem Lebenslauf zu schließen, sondern sie sollte die Bundesregierung antreiben, endlich Lücken auf dem Ausbildungsstellenmarkt zu schließen. Eine Verlängerung des Zivildienstes würde zudem reguläre Beschäftigung verdrängen und Jugendliche zu Billigarbeitskräften machen. DIE LINKE wird sich entschieden dagegen stellen!

Ein Problem stellt in diesem Kontext Artikel 5 Nr.1 und 3 des Gesetzentwurfes dar.
DIE LINKE glaubt nicht, dass durch die vorgeschlagene Änderung des Arbeitsplatzschutzgesetzes folgende Problematik gelöst wird: Junge Männer, die in befristeten Arbeitsverhältnissen tätig sind, werden durch die Ableistung von Wehr- oder Zivildienst in vielen Fällen praktisch direkt in die Arbeitslosigkeit geführt. Viele Wehrpflichtige haben in der Vergangenheit zu recht darauf verwiesen, dass Arbeitgeber die Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder die Übernahme der Wehrpflichtigen ablehnen, wenn die Ableistung des Wehr- oder Zivildienstes bevorsteht. Mit der vorgeschlagenen Neuregelung kann die Bundesregierung nun solche Eingaben auf Zurückstellung leichter mit dem Verweis auf die Pflicht des Arbeitgebers abschmettern.

Dies kann DIE LINKE nicht hinnehmen, und sie wird um Verbesserungen kämpfen!

Aus friedens- und ausbildungspolitischer Sicht sagt DIE LINKE somit deutlich: Die Wehrpflicht muss weg!

Eines ist dabei klar: Der Zivildienst muss gleichfalls umgewandelt werden. Er ist vom ursprünglich vorgesehenen arbeitsmarktneutralen Ersatz- schon lange zum Regeldienst geworden.

Es ist daher eine echte Offensive für sozial abgesicherte, regulär bezahlte und mitbestimmungs-relevante Jugendfreiwilligendienste nötig, bei der die Zahl der Freiwilligendienstplätze verdoppelt wird, damit alle jungen Menschen, die einen Freiwilligendienst leisten wollen, das auch tun können. Die dadurch im Einzelplan 17 eingesparten Mittel sind vorrangig für den Ausbau der Jugendfreiwilligendienste im In- und Ausland einzusetzen.

DIE LINKE betont hier das Wort „freiwillig“, denn wir sind nach wie vor für die Abschaffung aller Zwangsdienste.

Es wäre wirklich im Sinne der Zivildienstleistenden, praxisbezogenes und soziales Lernen sowie die Persönlichkeitsentwicklung und den Qualifikationserwerb zu fördern. Diese Gesetzesnovelle belegt jedoch zum wiederholten Male, wie schwer sich die Regierung mit einer Verbesserung des Zivildienstes tut.
Ich bin zuversichtlich, dass die Sachverständigen in der Anhörung zum dritten Zivildienständerungsgesetz die Kritik der LINKEN unterstützen werden.

Ob allerdings die Regierung tatsächlich aufgrund dieser Kritik auch Nachbesserungen zustande bringt, bleibt mehr als fraglich.
Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt…