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Zeichen für die Abschaffung der Todesstrafe setzen

Rede von Michael Leutert,

(zu Protokoll)

Zu Anfang möchte ich gleich klarstellen, dass meine Fraktion diesem Antrag zustimmen wird. Bedauerlich ist allerdings, dass meine Fraktion mal wieder - wie so oft leider - außen vor gelassen wurde. Man kann und sollte ja im Parlament über vieles streiten. Meinungen über das, was gut und richtig ist, können auseinandergehen. Das ist konstituierend
für Demokratie und davon lebt eine Demokratie. Aber bei einem so fundamentalen Thema wie der Todesstrafe gibt es in diesem hohen Hause keinen Grund für Streit.

Meine Fraktion und auch ich als Obmann für Menschenrechte nehmen dazu eine klare politische Haltung ein. Das ist Ihnen allen sehr wohl bekannt. Dass bezüglich einer gemeinsamen parlamentarischen Initiative noch nicht einmal angefragt wurde, empfinde ich als eine politische, vor allem aber auch persönliche Enttäuschung.

Kommen wir zum Antrag selbst. Die Ziffern 5 bis 7 zeigen deutlich, dass die Bundesregierung selbst in dieser Frage gegenüber den Adressaten differenziert, obwohl, da es wie hier um das Leben Einzelner geht, eine Differenzierung politisch und menschlich völlig verfehlt ist.

Ich zitiere aus ihrem Antrag:

5. beim Menschenrechtsdialog der EU mit China sowie beim deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog weiterhin die Todesstrafe zu problematisieren;
6. sich für eine Wiederbelebung des EU-Menschenrechtsdialogs mit Iran einzusetzen, die Todesstrafe zu einem ständigen Tagesordnungspunkt zu machen und dabei insbesondere auf die Einhaltung der Mindestnormen zu drängen;
7. die guten transatlantischen Beziehungen zu nutzen, um bilateral sowie im Rahmen der EU auf die Abschaffung der Todesstrafe in sämtlichen Bundesstaaten der USA hinzuwirken;

Im Grundsatz alles richtige Sätze. Deshalb ja auch unsere Zustimmung zum Antrag in seiner Gesamtheit. Die länderspezifischen Abstufungen - also: gegenüber China die Todesstrafe problematisieren, gegenüber dem Iran zu einem ständigen Tagesordnungspunkt zu machen und gegenüber den USA auf eine Abschaffung hinzuwirken - sind unserer Ansicht nach aber verfehlt, und zwar zum einen politisch, weil es den Staaten zeigt, dass einige - selbst bei der Abschaffung der Todesstrafe - immer noch gleicher sind als andere.

Menschlich erscheinen uns diese sprachlichen Differenzierungen verfehlt und vor allem auch pietätlos.
Wenn Menschen die Todesstrafe droht, dann sollten wir uns für diese Menschen in jeweils gleicher Form - und damit eben auch in der Wortwahl - einsetzen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wie soll sich denn ein in Amerika zum Tode Verurteilter fühlen, wenn die Bundesregierung gegenüber China und dem Iran wesentlich stärkere Formulierungen wählt als gegenüber den USA.

Wie gesagt, wir werden dem Antrag zustimmen, möchten die Bundesregierung und die Fraktionen aber auf Art. 3 des Grundgesetzes hinweisen, welcher eine solche Ungleichbehandlung verbietet. Sollten meine Bedenken bei Ihnen doch ein gewisses Unwohlsein hervorgerufen haben, dann bieten wir als Fraktion natürlich an, die Abstimmung zu verschieben und mitzuhelfen eine treffendere Formulierung zu finden.