Zum Hauptinhalt springen

Wilhelminische Logik

Rede von Wolfgang Neskovic,

In einer parlamentarischen Demokratie ist das Parlament die erste Gewalt im Staate. Nur die Abgeordneten haben ihre Macht unmittelbar vom Volk erhalten; die Regierung leitet die ihrige vom Parlament ab. Nach der Wahl der Regierung spalten sich Rolle und Interessen der Abgeordneten auf. Die Regierungsfraktionen stützen die Regierung, die Oppositionsfraktionen kontrollieren sie. Das ist Allgemeinbildung - die man allerdings ganz umsonst sucht im Gesetzentwurf zur "Verbesserung" der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste, den die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der FDP vorlegten. Wolfgang Neškovic erläuterte in der 225. Sitzung, was von dem neuen Gesetz zu erwarten ist: Nichts.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren,

Als die deutsche Demokratie noch in der Wiege lag, hatte Willhelm II den deutschen Reichstag als Quasselbude bezeichnet. Dem Monarch missfiel die in Gang kommende Machtbegrenzung, die das ganze Gequassel für ihn bedeutete. Denn der Reichstag verstand sich in seiner Gesamtheit als Gegengewicht zur monarchischen Regierung. Hier lag damals das natürliche politische Spannungsverhältnis.

In einer parlamentarischen Demokratie hingegen liegen die Dinge anders. Ich zitiere aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes:

"Das ursprüngliche Spannungsverhältnis zwischen Parlament und Regierung, wie es in der konstitutionellen Monarchie bestand, hat sich in der parlamentarischen Demokratie, deren Parlamentsmehrheit regelmäßig die Regierung trägt, gewandelt.

Es wird nun vornehmlich geprägt durch das politische Spannungsverhältnis zwischen der Regierung und den sie tragenden Parlamentsfraktionen einerseits und der Opposition andererseits. Im parlamentarischen Regierungssystem überwacht daher in erster Linie nicht die Mehrheit die Regierung, sondern diese Aufgabe wird vorwiegend von der Opposition - und damit in der Regel von einer Minderheit - wahrgenommen."
Meine Damen, meine Herren: Der Kaiser ist tot.

Ihr Entwurf entspricht dennoch der Logik der konstitutionellen Monarchie. Ihr Entwurf enthält keine ausreichenden Minderheitenrechte. Nach ihm sind es allein die Mitglieder der Regierungsfraktionen, die über das Ausmaß der Kontrolle der Regierung bestimmen. Sämtliche Kontrollbefugnisse des Gremiums sind von Mehrheitsbeschlüssen abhängig. Damit sind es allein die Mitglieder der Regierungsfraktionen, die mit einfacher oder sogar 2/3 Mehrheit entscheiden über:

- Besuchsrechte

- Akteneinsichtsrechte

- Anhörungen von Mitarbeitern der Geheimdienste

- über die Inanspruchnahme von Amtshilfe

- über die Einschaltung eines Sachverständigen

- über die Anwesenheit von Fraktionsmitarbeitern

im Gremium

- über öffentliche Kritik an der Regierung

Wenn also ein Mitglied der Oppositionsfraktionen die Regierung kontrollieren will, indem es zum Beispiel Akten einsehen möchte, dann muss es dafür vorher bei den Regierungsfraktionen untertänigst um Erlaubnis nachfragen. Die Regierungsfraktionen haben es also in der Hand, ob die Regierung in Bedrängnis gerät oder nicht. Dazu werden die Regierungsfraktionen naturgemäß wenig Neigung verspüren. Naturgemäß bringt allein die Opposition den nötigen Biss auf, um die Regierung wirkungsvoll zu kontrollieren. Das entspricht gesicherter parlamentarischer Erfahrung. Deswegen sind Minderheitenrechte für eine effiziente Kontrolle unentbehrlich.

Der Mangel an Minderheitenrechten ist aber nicht der einzige schwerwiegende Mangel Ihres Entwurfes.

Drei Beispiele:

1. Nach dem Entwurf kann die Regierung die Herausgabe von Informationen an das Kontrollgremium verweigern, wenn dadurch die Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten betroffen wäre. Das bedeutet Nichts Anderes, als dass sich die Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen Nachrichtendiensten darüber einigen, welche Informationen dem Gremium vorenthalten werden sollen. Das ist ein verfassungsrechtlich unzulässiger Vertrag zu Lasten der parlamentarischen Kontrolle und damit zu Lasten der Demokratie.

2. Noch immer liegt es - im Ergebnis - im Belieben der Regierung, über welche Vorgänge sie im Gremium berichtet. Es ist absurd: Derjenige, der kontrolliert werden soll, entscheidet also über den Umfang der Kontrolle. Ebenso gut könnte der Angeklagte eines Strafprozesses über den Umfang der Beweisaufnahme entscheiden. Der Freispruch wäre garantiert.

3. Besonders feierlich geben sich die Entwurfsverfasser wegen der neuen Befugnis des Gremiums, mit einer zweidrittel Mehrheit das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das ist aber überhaupt nicht feierlich. Das ist absolut lächerlich. Man benötigt schon eine gehörige Abneigung gegen die Wirklichkeit, um sich eine Situation vorzustellen, in der die Abgeordneten der Regierungsfraktionen mit ihrer Stimmenmehrheit vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um dort die Regierung zu verklagen. So viel Phantasie habe ich nicht. Die haben offensichtlich nur Sie.

Wer von diesem Gesetzentwurf eine wirkungsvolle parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste erwartet, ist naiv. Wer dies dennoch behauptet und nicht naiv ist - darf sich nicht ärgern, wenn das Gremium in der öffentlichen Wahrnehmung - um in der Sprache des Kaisers zu bleiben - in den Ruf einer Quasselbude gerät.

Ich fasse zusammen: Auch nach diesen Gesetzesänderungen bleibt das Gremium ein "blinder Wächter ohne Schwert."

Ich danke Ihnen