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Wer Kinderschutz wirklich will, darf sich Kinderrechten nicht verweigern

Rede von Diana Golze,

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Ich denke, man muss nicht betonen, dass das Thema dieser Debatte uns alle betroffen macht. Jeder Fall von Kindesmissbrauch ist ein Fall zu viel. Wir alle hoffen, dass wir geeignete Maßnahmen treffen, um die Zahl der Fälle zu beschränken. Wir alle wissen aber auch, dass wir nie absolute Sicherheit werden erreichen können.
Neben den aktuellen Fällen macht es mich betroffen, wie die Diskussion darüber geführt wird: sehr aktionistisch, sehr überstürzt, stark beeinflusst von dem Druck, den die Medien auch auf uns, die Bundespolitiker, ausüben. Viel zu leicht kommt man in die Versuchung, sich von diesem Druck beeinflussen zu lassen und Schnellschüsse zu machen, bei denen sich dann herausstellt, dass sie doch nicht dem Wohl der Kinder dienen. Deshalb bin ich froh über die Diskussion, die wir heute hier zum wiederholten Male führen.

Ich möchte nun einige Ausführungen zu den Anträgen machen, die dazu vorliegen.
Zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Ich habe mich sehr darüber gefreut das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt , dass er nicht auf Aspekte abhebt, die in den letzten Monaten im Raum standen. Ich denke da zum Beispiel an die Forderung nach Kindergeldkürzungen für die Eltern, die mit ihren Kindern nicht an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen. Hier stellt sich wirklich die Frage, nach welchem Motto verfahren werden soll. Den Kindern würde es ja auf keinen Fall besser gehen. Dass diese Forderung nun nicht mehr erhoben wurde, darüber freue ich mich sehr.
In diesem Antrag sind aber auch Punkte enthalten, die ich nicht ganz teilen kann. Ich habe zum Beispiel ein Problem mit dem in Ihrem Antrag vorgeschlagenen Austausch von sensiblen Daten. Da werden ganz viele Stellen aufgezählt, die diese Daten untereinander abgleichen sollen. Aus meiner Erfahrung als Sozialpädagogin befürchte ich, dass hierdurch das Vertrauensverhältnis zwischen den Sozialarbeitern des Jugendamtes und den Familien zerstört würde. Wir müssen aufpassen, dass das nicht geschieht. (Beifall bei der LINKEN)

Das bedeutet auch, dass die Jugendamtsmitarbeiter die Hauptbezugspersonen für die entsprechenden Familien sein müssen. Da dürfen nicht zu viele ins Handwerk pfuschen. Es darf nicht plötzlich die Polizei als Erste vor der Tür stehen, vielmehr müssen das die Mitarbeiter des Jugendamtes sein. Ihrer Forderung, dass wir die Kinder- und Jugendhilfelandschaft stärken müssen, stimme ich voll und ganz zu. Dies ist aber nicht nur Aufgabe der Länder und Kommunen, auch der Bund trägt hierfür Verantwortung. Ich hoffe, dass wir diese Verantwortung auch im Zusammenhang mit der Föderalismusreform II wahrnehmen und dem Vorschlag des Bundesrechnungshofes, den Kinder- und Jugendhilfeplan des Bundes einzusparen, nicht Folge leisten. Das stellt keine Lösung dar; das dürfen wir nicht mittragen. (Beifall bei der LINKEN)

Auch an die Adresse der Union möchte ich ein Wort richten. Herr Singhammer, die Begründung, die Sie gegen die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz angeführt haben, könnte man auch dazu verwenden, das gesamte Strafgesetzbuch abzuschaffen. Kein Dieb und kein Gewalttäter schaut vorher in das Strafgesetzbuch und überlegt sich dann, ob er die Tat begeht oder nicht. Das, was Sie gesagt haben, ist für mich also kein Grund gegen die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Herr Singhammer, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, wer Kinderschutz ernst nimmt, der muss auch die Rechte der Kinder ernst nehmen. Sie sollten da festgeschrieben werden, wohin sie gehören, nämlich ins Grundgesetz. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich bitte aber auch die Kolleginnen und Kollegen der SPD, einmal darüber nachzudenken, dass Kinderschutz kein Thema ist, um sich persönlich zu profilieren. Ein solcher Profilierungsversuch scheint mir die in der heutigen Frankfurter Allgemeinen Zeitung erhobene Forderung des Parteivorsitzenden Beck zu sein, Kinderrechte als „Staatsziel“ in das Grundgesetz aufzunehmen. Entweder handelt es sich um Grundrechte, dann sollte man sie auch so nennen, oder es sind eben keine Grundrechte. Falls Sie es auch so sehen, dass es sich um Grundrechte handelt, bitte ich doch darum, gemeinsam mit uns Sorge dafür zu tragen, dass wir hier im Hause eine Zweidrittelmehrheit erreichen, statt im Alleingang solche Vorschläge wie den ebengenannten zu unterbreiten. (Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD): Falschmeldung!)

Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Griese?
Diana Golze (DIE LINKE):
Natürlich.
(Ute Kumpf (SPD): Jetzt wollen Sie noch unserem Parteivorsitzenden das Wort verbieten!)
Kerstin Griese (SPD):
Liebe Frau Kollegin Golze, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass die FAZ in diesem Falle geirrt hat und den Vorsitzenden der SPD falsch zitiert hat? Er hat in der Tat nämlich einen Vorschlag gemacht, den auch schon die SPD-Bundestagsfraktion unterbreitet hat, nämlich die Kinderrechte in Art. 6 des Grundgesetzes aufzunehmen. Das Zitat mit dem Begriff „Staatsziel“ in der FAZ von heute ist falsch. Die SPD-Bundestagsfraktion und der SPD-Parteivorstand sind mit dem SPD-Vorsitzenden einer Meinung in dem Punkt, dass wir die Kinderrechte in Art. 6 ins Grundgesetz aufnehmen wollen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Diana Golze (DIE LINKE):
Ich bin sehr gerne bereit, das zur Kenntnis zu nehmen, wenn es der Wirklichkeit entspricht. Ich hätte mich natürlich noch mehr gefreut, wenn er gesagt hätte, die SPD unterstützt den Vorschlag der Kinderkommission, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Kurz zum Antrag der FDP. Hier kommt mir zu stark der Zusammenhang zwischen armen Kindern, Risikofamilien und Kindesvernachlässigung zum Ausdruck. Ich habe damit ein Problem, weil ich glaube, dass wir auf diese Weise den Blick zu sehr auf eine bestimmte Gruppe beschränken. Kindesvernachlässigung gibt es aber quer durch alle Bevölkerungsgruppen. (Beifall bei der LINKEN)

Den Antrag der Grünen unterstützen wir, weil in ihm viele Forderungen enthalten sind, die wir teilen. Er enthält viele Appelle, aber ich finde es schade, dass er konkrete Fragen zum Beispiel der Finanzierung außen vor lässt.

Bei den letzten Haushaltsberatungen haben wir einen Sonderfonds Jugend vorgeschlagen, um die Einsparungen bei der Kinder- und Jugendhilfe, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, auszugleichen. Wir müssen dafür sorgen, dass Mitarbeiter von Jugendämtern in der Lage sind, in die Familien zu gehen und für sie auf verlässliche Weise da zu sein. Der sich daraus ergebende finanzielle Bedarf kann von den Ländern und Kommunen alleine nicht getragen werden kann. (Beifall bei der LINKEN Frank Spieth (DIE LINKE): Das kann man jetzt korrigieren!)

Ich freue mich, dass die Kanzlerin den Kinderschutz zur Chefsache erklärt hat. Im Namen meiner Fraktion fordere ich Sie, Frau Bundeskanzlerin, auf, im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 19. Dezember darauf hinzuwirken, dass diese Verantwortung von allen politischen Ebenen wahrgenommen wird: von Bund, Ländern und Kommunen. Ich fordere Sie auf, Ihre Fraktion davon zu überzeugen, nicht der Blockierer der Kinderrechte im Grundgesetz zu sein. Wer Kinderschutz wirklich will, darf sich Kinderrechten nicht verweigern.

Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD))