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Weder Sachen noch Eigentum: Tiere sind Lebewesen!

Rede von Birgit Menz,

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste!

Ja, im zwölften Tierschutzbericht der Bundesregierung sind Fortschritte in der Entwicklung des Tierschutzes zu erkennen. Zugleich ist der Bericht jedoch ein Beleg für die zahlreichen Mängel, die in diesem Bereich noch immer bestehen. Ich möchte drei mir besonders wichtige Themen herausgreifen.

Im Dritten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes wurde festgehalten, dass die Sachkunde für Heimtierhalterinnen und -halter zu steigern sei. Die Tierhändlerinnen und -händler sind nun angehalten, den Kundinnen und Kunden etwas Schriftliches mitzugeben, das über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres aufklärt. An keiner Stelle wird jedoch überprüft, ob und wie die Tierhalterinnen und -halter diese Gebrauchsanleitung befolgen. Auf diese Weise endet die öffentliche Verantwortung bereits mit dem Kaufvertrag und bleibt der Einzelperson überlassen.

Bedenklich ist auch der Handel und Umgang mit exotischen Tieren. Zwar räumt die Bundesregierung ein, dass es hier immer wieder zu Tier- und Artenschutzproblemen kommt, dass es aber an auswertbaren Daten fehle. Es ist durchaus zu begrüßen, dass die Bundesregierung ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben hat, um herauszufinden, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei der Haltung von exotischen Tieren in Privathaushalten als geeignet gelten. Wir meinen, die Erstellung einer Roten Liste für Händlerinnen und Händler würde eher helfen, den Handel mit exotischen Tieren einzudämmen und somit zumindest diese Tiere zu schützen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU) und Friedrich Ostendorff (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Auch die rechtliche Lage betreffend die Zirkustierhaltung ist zu kritisieren. Hierbei bestimmen lediglich rechtlich nicht verpflichtende Leitlinien die Haltung und Nutzung von Zirkustieren. Außerdem stehen die Grundrechte Tierschutz, Berufsfreiheit und Eigentumsfreiheit, ähnlich wie bei der bereits erwähnten Haustierhaltung, in einem Konflikt, sodass ein wirklicher Tierschutz auch in diesem Bereich nicht erreicht werden kann.

Tiere nehmen in der deutschen Rechtsordnung eine seltsame Position ein. Zwar sind Tiere ausdrücklich nicht als Gegenstand oder Sache zu betrachten, jedoch werden sie in vielen Bereichen der Gesetzgebung als solche behandelt. Sichtbar wird dieses Spannungsverhältnis etwa bei Tierheimen. Den meisten Tierheimen wird nach vier Wochen die Finanzierung zur Versorgung der herrenlosen Tiere seitens der Kommunen versagt, indem das Fundtier seinen Status als Lebewesen abgesprochen bekommt und zum Gegenstand degradiert wird. Fazit: Die Tierheime bleiben auf ihren Kosten sitzen.

Ja, die Fundtierbetreuung ist eine kommunale Aufgabe, aber die Kommunen haben mit klammen Kassen zu kämpfen. Wir sagen: Der Bund ist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Umsetzung des Tierschutzes in den Kommunen finanziell abgesichert werden kann;

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Dagmar G. Wöhrl (CDU/CSU))

denn auch ein verfassungsmäßiges Staatsziel wie der Tierschutz wird ohne die notwendigen Ressourcen zu einer leeren Hülle.

Wir fordern auch eine klare rechtliche Regelung zur Anerkennung des Tieres als Lebewesen,

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

damit erstens die Tierheime finanziell entlastet werden, zweitens unser gesellschaftlicher Umgang mit Tieren eine stärkere Bedeutung bekommt und drittens die Rechte im Interesse des Tierschutzes wirksamer gestärkt werden.

Abschließend möchte ich noch auf ein sehr grausames Thema zu sprechen kommen, nämlich auf die nach wie vor erschreckende Zahl getöteter Tiere für bzw. durch Tierversuche. Laut offizieller Statistik sterben in Deutschland jährlich etwa 3 Millionen Tiere in Versuchslaboren. Allein durch Vorratszüchtung werden Millionen Tiere getötet. Der Grund ist, dass sie nicht das richtige Geschlecht oder das richtige Alter haben, weshalb sie für die Versuche nicht infrage kommen und in der Folge getötet werden. Ebenso skandalös ist, dass Tierversuche für die Entwicklung von Kosmetika zwar verboten sind, Chemikalien, die nicht ausschließlich für kosmetische Zwecke zugelassen werden sollen - zum Beispiel Inhaltsstoffe von Reinigungsmitteln -, in Tierversuchen aber geprüft werden dürfen.

Die Lösung des Problems kann nur darin bestehen, Tierversuche - wohlgemerkt: ohne Hintertürchen - sofort auf das Notwendigste zu beschränken, in Zukunft gänzlich auf sie zu verzichten und sie durch Alternativmethoden zu ersetzen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der aktuelle Tierschutzbericht der Bundesregierung macht deutlich, dass für einen wirksamen Tierschutz noch einiges zu tun ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)