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Vorstandsgehälter bleiben weiter unreguliert

Rede von Richard Pitterle,

Wir beraten heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf mit dem Arbeitstitel „Aktienrechtsnovelle 2014“. Dem aufmerksamen Beobachter des Parlamentsbetriebes wird dieser Arbeitstitel bekannt vorkommen. Am Ende der 17. Legislaturperiode im Jahr 2013 befasste sich unser Haus bereits mit einer „Aktienrechtsnovelle“.

Es ist nicht die große Dynamik im Aktienrecht, die eine weitere Novelle erfordert. Beide Entwürfe sind weitgehend identisch. Doch die Aktienrechtsnovelle 2012 ist am Widerstand der SPD-geführten Mehrheit im Bundesrat gescheitert. Auslöser der Konfrontation war eine kleine Ergänzung der Aktienrechtsnovelle im federführenden Rechtsausschuss durch die Schwarz-Gelbe Koalition. Zu diesem Zeitpunkt kochte erneut eine öffentliche Debatte um die Höhe der Vorstands- und Managergehälter hoch, die durch einen erfolgreichen Volksentscheid der schweizerischen „Initiative gegen Abzockerei“ angefacht wurde.

Die Schweizer befürworteten, dass zukünftig die Aktionäre in der Hauptversammlung über die Gehälter von Konzernchefs und Aufsichtsräten entscheiden. Die Wahlen im Blick, rang sich Schwarz-Gelb durch, eine weichgespülte Variante in das deutsche Aktienrecht aufnehmen zu wollen. Die Hauptversammlung sollte jährlich wenigstens, wenn auch rechtsfolgenlos, die vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssysteme billigen müssen. Ein sehr kleiner, wenn auch für die Regulierung ungeeigneter, so doch prinzipiell richtiger Schritt in Richtung Transparenz bei den Vergütungssystemen.

Bereits in der 16. Wahlperiode hat meine Fraktion gefordert, Managergehälter absolut auf das 20-Fache der untersten Lohngruppe zu begrenzen und die steuerliche Abzugsfähigkeit als Aufwand zu begrenzen. Den Vorschlägen ist die damalige Große Koalition nicht gefolgt. Stattdessen gab es ein Reförmchen, wonach die Hauptversammlung freiwillig die Vergütungsmodalitäten billigen kann.

In der letzten Wahlperiode, frisch in der Opposition, konnte die SPD es kaum erwarten, mit Vorschlägen gegen ausufernde Managergehälter vorgehen zu wollen. Und so ließ sie im Bundesrat kämpferisch zur Aktienrechtsnovelle 2012 ausrichten, dass das Gesetz eine Mogelpackung sei, die Vergütungen nicht kontrolliere und schlicht wirkungslos sei, sodass man nicht zustimmen werde.

Die Aktienrechtsnovelle 2014 kommt ohne Regelungen zur Vorstandsvergütung aus. Das könnte überraschen. Erst im Sommer letzten Jahres schimpfte der SPD-Parteivorsitzende und Bundeswirtschaftsminister Gabriel über „obszöne“ Managergehälter, die es zu regulieren gäbe. Durch die Große Koalition wird schon wie in der 16. Wahlperiode nicht einmal auf dem kleinen Niveau reguliert, wie es eine Schwarz-Gelbe Koalition wollte.

Doch Sie werden um diese Debatte nicht herumkommen. Wir halten an unserer Forderung fest. Und selbst auf europäischer Ebene wird dieses Thema angegangen. So sieht der Richtlinienvorschlag zur Änderung der Aktionärsrechterichtlinie Beteiligungsrechte der Aktionäre bei der Vorstandsvergütung vor.

Das „Aktienrecht bedarf einer punktuellen Weiterentwicklung“, heißt es wieder im aktuellen Entwurf. In dem Referentenentwurf zur Aktienrechtsnovelle 2012, der erstmalig 2010 vorgestellt wurde, hieß es, einen Reformbedarf gäbe es derzeit nicht. Nachdem der Entwurf seit 5 Jahren weitgehend unverändert vorliegt und in der Praxis keine Probleme aufgetreten sind, scheint das zu stimmen. „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.“ Mit der Verabschiedung der kommenden Aktionärsrechterichtlinie werden wir das Aktienrecht umfassend ändern müssen. Lassen Sie uns unsere Ressourcen dafür aufsparen.