Zum Hauptinhalt springen

Verschärfung des Strafrechts geht am Ziel vorbei

Rede von Frank Tempel,

Rede zum Tagesordnungspunkt 11 "Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" am 16.12.2010 im Deutschen Bundestag

Vizepräsidentin Petra Pau:
Das Wort hat der Kollege Frank Tempel für die Fraktion Die Linke.

(Beifall bei der LINKEN)

Frank Tempel (DIE LINKE):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Deutscher Richterbund, Deutscher Anwaltverein und auch die Strafverteidigervereinigungen haben in Stellungnahmen Ihre Änderungswünsche zum Strafrecht deutlich kritisiert und als sachlich falsch definiert.

(Jörn Wunderlich (DIE LINKE): Zu Recht!)

Aber lassen Sie uns dieses Thema ganz nüchtern betrachten. Ausgangspunkt der Diskussion sind Studien zum Anstieg von Gewalt gegen Polizeibeamte. Um eines ganz klar zu sagen: Gewalt gegen Menschen ist grundsätzlich abzulehnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Wolfgang Wieland (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wenn es zu einem Anstieg kommt, muss versucht werden, gegen diesen Anstieg Maßnahmen zu ergreifen.

Das heißt in diesem Fall: Werden Polizeibeamte immer häufiger Opfer von Gewalt, sind wir in der Verpflichtung, dagegen zu wirken. Insofern besteht keine Zwietracht.

Das Wie ist jedoch die Frage.

Damit kommen wir zu einem grundlegenden Aspekt Ihres Gesetzentwurfs.
Sie schlagen höhere Höchststrafen vor. Was würden wir damit erreichen? Was wäre die Wirkung Ihrer vorgeschlagenen Änderungen?

In der Begründung Ihres Gesetzentwurfs findet sich übrigens darüber nicht ein Wort. Mit Sicherheit wird dieser Vorschlag von den Beschäftigten, die es zu schützen gilt, als gerecht empfunden. Wer sich an ihnen vergreift, soll härter bestraft werden.

Emotional habe ich dafür volles Verständnis. Ist es aber vordergründig unsere Aufgabe, das Gerechtigkeitsempfinden zu bedienen, oder sollten wir in erster Linie den Anstieg von Gewalt gegen Polizeibeamte bekämpfen?

(Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Das eine tun und das andere nicht lassen!)

Letzteres wäre doch sicherlich das oberste Ziel. Schauen wir uns also Ihren Vorschlag aus dieser Richtung an.

Hält ein härteres Strafmaß irgendeinen Täter von Angriffen ab? Ich erinnere Sie daran, dass solche Handlungen sehr häufig unter Alkoholeinfluss oder hoher Emotionalität stattfinden. Welcher Täter denkt da an das Strafmaß?

Ich kann Ihnen aus eigenem Erleben sagen: Einen kühlen, abwägenden Eindruck haben solche Täter auf mich nicht gemacht, und ich habe mehrere solcher Täter erlebt.

Wo setzt Ihr Vorschlag dann an? Gibt es Übergriffe, die bisher nicht ausreichend unter Strafe gestellt werden können? Es gibt Tatbestände von Beleidigung bis Mord, die, wenn sie dem Sachverhalt entsprechen, angewendet werden können.

Nennen Sie mir einen strafwürdigen Sachverhalt, bei dem die Justiz nicht anlasswürdig handeln kann! Ich denke, das können Sie nicht.

Das Thema „Gewalt gegen Polizeibeamte“ schlägt hier im Haus oft in eine Extremismusdiskussion um; das haben wir gerade erlebt. Es dürfte aber auch Ihnen nicht entgangen sein, dass der Großteil der Vorfälle im normalen polizeilichen Alltag im Streifeneinzeldienst stattfindet.

Das ist nun genau der Bereich, den ich selber viele Jahre erlebt habe. Da hat sich einiges in den vergangen Jahren geändert. Wussten Sie, dass es einen Unterschied ausmacht, ob ich eine Streifenwagenbesatzung oder drei Besatzungen in den Einsatz schicken kann?

Können Sie sich vorstellen, dass die Kombination aus weniger für den Einsatz zur Verfügung stehenden Beamten und ein deutlich höher werdender Altersdurchschnitt sich nicht gerade fördernd auf die Sicherheit von Einsatzbeamten auswirkt?

Nehmen wir das Phänomen häusliche Gewalt. Hier gibt es den deutlichsten Anstieg an Übergriffen gegen Polizeibeamte. Zu Recht wurden die Handlungsmöglichkeiten gerade bei diesem Phänomen für die Polizei erweitert. Aber bei geringeren Einsatzstärken und höherem Altersdurchschnitt entstehen vermehrt Situationen, in denen Beamte ihre Gesundheit aufs Spiel setzen müssen.

Hier sind also Handlungskonzepte gefragt.

Die Linke will nicht Rache an den Tätern durch härtere Strafen, sondern weniger Opfer durch Prävention und ausreichend personelle und technische Ausstattung.

(Beifall bei der LINKEN Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen) (CDU/CSU): Das Strafrecht kennt keinen Rachegedanken!)

Noch ein Gedanke zum Schluss.

Es trifft mich persönlich, wenn Polizeibeamte immer wieder mit der Wut von Menschen konfrontiert werden, mit einer Wut, die eigentlich nicht den Beamten meint, sondern den Staat, in dessen Auftrag der Beamte handelt, oder - noch genauer gesagt - die Wut über das, was Regierungen hierzulande machen oder manchmal auch nicht machen.

Ob es das Unvermögen ist, die NPD endlich zu verbieten, oder Ihre Atompolitik die Polizei muss es draußen ausbaden. Es ist falsch, die Polizei zu einem Ersatzgegner zu machen.

Aber das fängt eben schon dann an, wenn eine Regierung an ihrem Volk vorbeiregiert.

Ändern Sie das!

Hier können Sie tatsächlich zu einer Entspannung beitragen, und das ganz ohne Gesetzesverschärfung.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)