Zum Hauptinhalt springen

Verrechnung von NVA-Verletztenrente mit ALG II und Altersrente ist unsozial und ungerecht

Rede von Martina Bunge,

(zu Protokoll gegeben)

Auf den Tag genau vor einem Jahr und fünf Monaten, am 2. Juli 2009, also in der vorigen Wahlperiode, stand das Thema unserer heutigen Debatte schon einmal zur Beratung an. Es geht erneut um die Verletztenrente von Angehörigen der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR. Wer eine solche Rente bezieht und auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, steht schlecht da, denn die Verletztenrente wird vollständig auf das ALG II angerechnet. Anders bei Bundeswehrangehörigen, die wegen eines erlittenen Unfalls eine Wehrdienstbeschädigtenrente erhalten. Diese Rente gilt bis zur Höhe der Grundrente nach Bundesversorgungsgesetz als privilegiertes Einkommen und kommt den Betroffenen – sinnvollerweise – zugute.
Die derzeitige augenscheinliche Ungleichbehandlung hat bereits vor mehr als drei Jahren den Petitionsausschuss veranlasst, die Regelung für bei der NVA erlittene Schädigungen „nicht für sachgerecht und für verfassungsrechtlich bedenklich“ zu bewerten. Eine Einschätzung, die sich der Bundestag zu eigen machte, als er die entsprechende Petition an die Bundesregierung als Material überwies und den Fraktionen zur Kenntnis gab. Auf Grund dessen legte meine Fraktion einen Antrag vor. Wir wollten uns damals – und nun erneut – nicht damit abfinden, dass eine Wehrdienstbeschädigung im Osten weniger wert ist als im Westen.
Ein Blick in die damalige Debatte erklärt die Hoffnungen, die sich Betroffene am Ende der 16. Wahlperiode machten: Die Abgeordneten von FDP und Grünen stimmten seinerzeit für unseren Antrag. Kollege Heinz-Peter Haustein von der FDP stellte fest: „Wer den Wehrdienst verweigerte, ging für zwei Jahre ins Gefängnis. Somit hatten Wehrpflichtige keine Chance, dem zu entgehen. Wir sollten die Menschen nicht noch beim ALG-II-Bezug gegenüber Bundeswehrpflichtigen benachteiligen.“
Und Kollegin Maria Michalk von der CDU erklärte ihre Bereitschaft, die Verletztenrenten in der kommenden – also in der jetzt laufenden – Wahlperiode „pragmatisch“ zu beraten. Sie plädierte für eine „lösungsorientierte Herangehensweise im Sinne der betroffenen ehemaligen NVA-Soldaten“.
Mit unserem erneuten Antrag wollten wir das Thema in Erinnerung bringen. Die Betroffenen haben keine Zeit zu verlieren.
Der zweite vorliegende Antrag meiner Fraktion greift eine gleichgelagerte Ungerechtigkeit auf. Hierbei geht es um den gleichzeitigen Bezug von Altersrente und Verletztenrente für frühere NVA-Angehörige. Auch in diesem Falle erfolgt eine Anrechnung, während sie für frühere Bundeswehrangehörige anrechnungsfrei gestellt wird.
Dass ausgerechnet Menschen, die durch erlittene Schädigungen schon genug leiden und mit Beeinträchtigungen leben mussten, in dieser Weise benachteiligt werden, ist nicht länger hinnehmbar.
Im federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales haben alle Oppositionsfraktionen die Bundesregierung aufgefordert, dieses Problem zu lösen. Auch die Abgeordneten von Union und FDP sehen Handlungsbedarf. Ich appelliere an Sie: Stehen Sie zu Ihrem Wort und nehmen Sie diese Aufgabe rasch in Angriff!