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Vermieter an ihre soziale Verantwortung erinnern!

Rede von Halina Wawzyniak,

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! So eine Koalition scheint eine total friedvolle und nette Veranstaltung zu sein. Vielleicht ziehen Sie sich doch einfach in einen Raum zurück und klären das untereinander. Das schien mir jetzt am Ende doch eine sehr populistische Rede zu sein, die auch sehr ideologiegeprägt ist.

(Beifall bei der LINKEN - Lachen bei der CDU/CSU - Michael Frieser (CDU/CSU): Sachverstand und Ideologie!)

Ich will zu Beginn auf eine bemerkenswerte Entscheidung des Bundesgerichtshofes hinweisen. Der hat als legitimes Regelungsziel akzeptiert, dass in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt der Anstieg von Mieten gedämpft werden kann. Der BGH sagt klar und deutlich: Die Bestandsgarantie des Eigentums nach dem Grundgesetz wird nicht dadurch infrage gestellt, dass nicht die höchstmögliche Rendite aus dem Eigentumsobjekt oder nicht die Marktmiete ohne jede Verzögerung und in voller Höhe erzielt werden kann. - Das Bundesverfassungsgericht sagt in ständiger Rechtsprechung, dass die Bindung des Eigentumsgebrauchs an das Wohl der Allgemeinheit die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange desjenigen einschließt, der konkret auf die Nutzung des Eigentumsobjektes angewiesen ist.

Warum erzähle ich das alles? Offensichtlich braucht die Union ein wenig Nachhilfe in Verfassungsrecht.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - Lachen bei der CDU/CSU)

Die SPD will ich ein wenig ermuntern und sagen: Es gibt keine verfassungsrechtlichen Bedenken, Vermieterinnen und Vermieter an ihre soziale Verantwortung zu erinnern. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, Vermieterinnen und Vermietern zu untersagen, schnellen und höchsten Profit aus der Vermietung von Wohnraum zu erzielen. Man muss es nur wollen, man kann es auch machen. Ich befürchte nur: Mit diesem Koalitionspartner wird das etwas schwierig. Insofern bin ich gespannt, wie es weitergeht.

Herr Kelber hat in der Debatte am 2. Dezember 2015 gesagt, es soll im ersten Quartal 2016 einen Referentenentwurf geben. Spannend wäre, zu wissen, ob der wirklich kommt, ob er am Ende sogar durchs Plenum kommt.

(Caren Lay (DIE LINKE): Was drinsteht vor allem!)

Auch da bin ich relativ skeptisch, wenn ich mir so anschaue, wie der Koalitionsfrieden aussieht. Aber das ist nicht mein Problem.

Zu dem Eckpunktepapier will ich sagen: Es ist sicherlich richtig, und der Vorschlag, die Modernisierungsumlage abzusenken, geht in die richtige Richtung. Auch die Neuregelung der Kappungsgrenze scheint uns eine Maßnahme zu sein, die in die richtige Richtung geht. Wir wollen natürlich deutlich mehr. Hinsichtlich dessen, was Ihr Koalitionspartner dazu gesagt hat, empfehle ich großzügiges Ignorieren der Einwände.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben bereits im März 2015 - meine Kollegin Lay hat bereits darauf hingewiesen - einen Vorschlag zur Veränderung des Systems der ortsüblichen Vergleichsmiete unterbreitet. Dieser Antrag liegt Ihnen heute vor. Den Vorschlag von Ihnen, den Zeitraum auf zehn Jahre auszudehnen, finden wir sinnvoll und richtig. Ich kann nur hoffen, dass Sie von der SPD an dieser Stelle standhaft bleiben. Für eine solche Ausweitung hätten Sie im Übrigen unsere Stimmen. Wenn die Grünen mitmachten, gäbe es dafür sogar eine Mehrheit.

(Beifall bei der LINKEN)

Sinnvoll ist aus unserer Sicht auch, die Schutzregelung bei Zahlungsverzug im Hinblick auf fristlose Kündigungen auf ordentliche Kündigungen auszudehnen. Es kann einfach nicht sein, dass, wenn zwei Monate nach einer fristlosen Kündigung gezahlt wird, die ordentliche Kündigung bestehen bleibt.

Ich möchte Sie bitten, eine weitere Lücke zu schließen, die leider nach einem BGH-Urteil eingetreten ist. Der BGH hat nämlich entschieden, dass einer Mieterin oder einem Mieter, die bzw. der auf Sozialleistungen angewiesen ist und diese auch rechtzeitig beantragt hat, sie aber zu spät bekommen hat und deshalb die Miete nicht zahlen konnte, gekündigt werden kann. Ich finde, solche Kündigungen müssen wir gesetzlich ausschließen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es gibt noch zwei weitere Punkte, die aus meiner Sicht wichtig sind. Es geht um die Regelung zur Eigenbedarfskündigung und die Regelung zur Kündigung wegen Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung. Wir bleiben dabei: Eine Kündigung wegen beabsichtigter wirtschaftlicher Verwertung muss ausgeschlossen werden, wenn diese für Mieterinnen und Mieter eine unzumutbare soziale Härte bedeuten würde. Es muss ein Ende haben, dass Mieterinnen und Mieter mit der Androhung einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung zur Zahlung höherer Mietpreise erpresst werden. Dies findet statt, und das kann nicht so bleiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Der Kündigungsschutz nach Umwandlung in Eigentumswohnungen muss bundesgesetzlich nach oben angeglichen werden. Es gibt in den Ländern Regelungen, die deutlich weiter gehen als die bundesgesetzliche Regelung.

Kurz und gut: Es gibt in diesem Bereich einiges zu tun. Wenn es um die Verbesserung der Situation von Mieterinnen und Mietern geht, werden wir Sie kritisch, konstruktiv begleiten. Unsere Beiträge sind übrigens deutlich gehaltvoller, substanzieller und auch seriöser als das, was wir heute hier von der Union gehört haben.

(Beifall bei der LINKEN)