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Verfassungswidrige Bundeswehreinsätze müssen gerichtlich überprüfbar sein

Rede von Alexander S. Neu,

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Wir reden heute über zwei Anträge und einen Gesetzentwurf der Fraktion der Grünen. Der erste Antrag trägt den Titel „Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen“. Die Überschrift ist allerdings irreführend, suggeriert sie doch eine allgemeingültige Forderung, nämlich die Verfolgung der Täter ungeachtet der staatlichen Herkunft und des politischen Status. Im Feststellungsteil wird dann Klartext geredet. Es findet eine zeitliche und räumliche Eingrenzung statt: Irak und Syrien, und das seit 2012. Hinzu kommt: Der künftige Straftatbestand des Angriffskrieges wird nicht genannt.

Diese Eingrenzung verdeutlicht: Es geht konkret gegen den IS, gegen die syrische Regierung und allenfalls noch gegen die kurdischen Peschmerga. Der Umkehrschluss ist: Ausgenommen davon sind, auch wenn sie Blut an den Händen haben, Teile der internationalen Gemeinschaft sowie die sogenannte moderate Opposition. Ich finde eine Tätereingrenzung erstaunlich angesichts von rund 1,3 Millionen getöteten Zivilisten, die auf das Konto des US-geführten Kriegs gegen den Terror gehen. Nicht wenige dieser Opfer sind keine Kollateralschäden – allein dieser Begriff ist schon pervers –, sondern Opfer unmittelbarer Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, zum Beispiel wurde 2004 in Falludscha mit Phosphorbomben gearbeitet.

Warum aber diese zeitliche und räumliche Eingrenzung? Warum die Auslassung des künftigen Straftatbestandes des Angriffskrieges? Die relevanten Angriffskriege der letzten 20 Jahre kamen vom Westen: NATO-Angriffskrieg gegen Jugoslawien 1999, US-geführter Angriffskrieg gegen den Irak 2003. Warum sollen nicht auch westliche Politiker bei entsprechenden Straftaten zur Verantwortung gezogen werden? Ich verstehe es nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Frage bleibt: Warum wollen die Grünen das in ihrem Antrag nicht?

(Zuruf der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mein Fazit lautet: Der Antrag der Grünen ist ein Beitrag des in Teilen erfolgreichen Projekts des Westens, den globalen Süden mit einseitiger Anwendung der Strafrechtsnormen zu knebeln, sprich: unliebsame Regierungen strafrechtlich zu verfolgen oder aber durch Einschüchterung gefügig zu machen.

(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was ist mit dem los?)

Solche Maßnahmen tragen dazu bei, dass die ersten Staaten bereits die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof aufkündigen. Die Linke muss diesen Antrag aufgrund seiner Einseitigkeit ablehnen.

(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)

Dem zweiten Antrag mit dem Titel „Internationale rechtliche Zusammenarbeit stärken und ausbauen“ können wir – ich fasse mich kurz – zustimmen.

Abschließend komme ich zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Ziel ist die Schließung einer Rechtslücke. Worin besteht diese Rechtslücke? Sie besteht darin, dass eine materielle verfassungsrechtliche Prüfung der Bundestagsbeschlüsse zur Entsendung der Bundeswehr in Auslandseinsätze auf Initiative der Opposition nicht möglich ist. Die Organklage ebenso wie das Verfahren der abstrakten Normenkontrolle scheiden als Klageweg laut herrschender Rechtsauffassung bislang aus. Die Linke hat in Karlsruhe geklagt – das Verfahren ist immer noch anhängig –, um eine Klärung herbeizuführen.

Die Lösungsvorschläge im Gesetzentwurf, um die bestehende Rechtslücke zu schließen, sind a) eine Erweiterung des Verfahrens der abstrakten Normenkontrolle oder b) die Schaffung einer neuen Klageart durch den Deutschen Bundestag. Dem stimmen wir ausdrücklich zu.

Dennoch gibt es eine kleine Kritik an dem Gesetzentwurf, und zwar mit Blick auf das Quorum. Hier wird seitens der Grünen wieder mit angezogener Handbremse gearbeitet. Das vorgeschlagene Quorum soll verhindern, dass die Linke auch allein gegen Auslandseinsätze klagen kann, wenn die Grünen gegebenenfalls einen Auslandseinsatz unterstützen wollen.

(Henning Otte [CDU/CSU]: Versteht ihr euch doch nicht so gut? – Gegenruf der Abg. Claudia Roth [Augsburg] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das tut ja weh! Jetzt auch noch eine Verschwörungstheorie!)

Die Linke fordert: Eine einzige Fraktion im Deutschen Bundestag muss die Möglichkeit zur Klage haben. Denn die Prüfung der materiellen Verfassungskonformität bei rechtlich umstrittenen Auslandseinsätzen der Bundeswehr darf nicht am Quorum scheitern, sondern muss rechtlich geklärt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])