Zum Hauptinhalt springen

Verbraucherinformationsgesetz setzt Kultur des Amtsschimmels fort

Rede von Caren Lay,

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

Die Menschen, die Verbraucherinnen und Verbraucher, machen sich sehr viele Sorgen, und sie stellen sich viele Fragen. Beispielsweise fragen sie, was in den Lebensmitteln steckt, die sie essen, und welche Dienstleistungen sie wirklich kaufen, zum Beispiel: Hält die Aufschrift auf der Käseverpackung, was sie verspricht? Ist der mir angebotene Kredit optimal, oder wird er mir nur deswegen angeboten, weil die Gewinnspanne für das Unternehmen besonders groß ist? Ist der Handyanbieter durch versteckte Kosten aufgefallen? Häufen sich bei einem Energieversorger die Beschwerden? Kann ich der Hygiene in der Imbissbude vertrauen?

Auf die meisten dieser Fragen bietet der vorliegende Gesetzentwurf leider keine ausreichende Antwort. Denn auch künftig werden Verbraucherrechte eingeschränkt bleiben. Das schwarz-gelbe Verbraucherinformationsgesetz bietet keine Auskunftsmöglichkeit für Dienstleistungen, obwohl dies gerade bei den Finanzdienstleistungen das Gebot der Stunde wäre. Verbraucherinnen und Verbraucher verlieren jährlich zweistellige Milliardenbeträge allein durch Falschberatung. Hier haben Sie erneut die Chance verpasst, dieser Abzocke endlich einen Riegel vorzuschieben.

Auch in der Telekommunikations- und der Energiebranche sieht es nicht besser aus. Auch hier häufen sich die Beschwerden der Verbraucherinnen und Verbraucher. Ausgerechnet an dieser Stelle kneift die Regierung. Das ist für uns als Linke einfach nicht hinnehmbar.

Auch zukünftig muss der Umweg über die Behörden gegangen werden. Viel einfacher wäre es in der Tat, direkt von den Unternehmen Auskunft zu verlangen, und wenn die Unternehmen dies nicht freiwillig tun, dann muss man sie dazu verpflichten. Auch hier beugt sich die Koalition den Unternehmensinteressen. Wir als Linke stellen dem konsequent Verbraucherrechte entgegen.

Dann das leidige Thema der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse: Statt konsequent Verbraucherrechte durchzusetzen, verzettelt sich die Regierung in Einschränkungen, um die sogenannten Geheimhaltungsinteressen von Unternehmen zu schützen. Ich kann nur sagen: Der vorliegende Gesetzentwurf wird an der Geheimniskrämerei in Amtsstuben und in Vorstandsetagen wenig ändern.

Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bezahlen auch die Arbeit der Behörden. Ich denke, es ist ihr gutes Recht, dass die Informationen, die den Behörden vorliegen, proaktiv veröffentlicht werden. Das können die Steuerzahler erwarten.

Meine Damen und Herren, was müsste ein modernes Verbraucherinformationsgesetz leisten, damit es seinen Namen tatsächlich verdient? Der Entschließungsantrag der Linken macht einige gute Vorschläge. Wir finden, ob Futtermittel oder Finanzdienstleistungen, alle Informationen müssen zugänglich sein. Wir wollen also, dass das Verbraucherinformationsgesetz für alle Produkte und Dienstleistungen gilt. Das hat in der letzten Wahlperiode übrigens nicht nur die Linke, sondern auch die FDP gefordert. Ich teile Ihre Kritik, dass der Gesetzentwurf, den die SPD mitgetragen hat, nicht das Gelbe vom Ei war. Ich muss aber auch sagen, verehrter Herr Schweickert: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Sie haben am Anfang der Debatte im Verbraucherausschuss angekündigt, dass Sie den ganz großen Wurf planen. Sie wollten das VIG sogar mit dem Informationsfreiheitsgesetz verknüpfen und dadurch den Auskunftsanspruch weiter ausbauen. Jetzt ist aus meiner Sicht ein lächerliches Gesetz herausgekommen, das im Endeffekt kaum Verbesserungen bringt.

Wir als Linke fordern deswegen einen direkten Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen. Der Behördenweg ist einfach viel zu bürokratisch. Wenn es so sein sollte, dass die redlichen Unternehmen ohnehin zu Auskünften bereit sind, dann sollten wir heute den Mut haben, die unredlichen Unternehmen dazu zu zwingen.

Meine Damen und Herren, ein weiterer Gedanke. Verbraucherinformation darf natürlich keine Frage des Geldbeutels sein. Deswegen sagen wir als Linke: Die Anfragen an Behörden müssen kostenfrei sein. Wie gesagt: Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben dafür gezahlt, dass die Behörden diese Informationen sammeln. Deswegen sagen wir: Die Behörden müssen von sich aus, proaktiv, informieren.

Ich finde es sehr bedauerlich, dass es in dieser Debatte häufig so dargestellt wird, als würde das VIG von Verbraucherverbänden sowie Journalistinnen und Journalisten ausgenutzt. Ich denke, sie leisten eine gute Arbeit im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher; das müssen wir anerkennen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das Verbraucherinformationsgesetz ist das zentrale Verbrauchergesetz. Insofern sollte es gewissermaßen das Meisterstück der Verbraucherministerin sein. Gemessen an dem Ergebnis, das Sie uns heute vorgestellt haben, kann ich nur sagen: durchgefallen! Meine Damen und Herren, ich empfehle Ihnen die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Dieses Verbraucherinformationsgesetz verdient seinen Namen nicht.

Vielen Dank.