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Unterstützte Beschäftigung

Rede von Ilja Seifert,

Bundestag - Plenarprotokoll 183

Über 3 Millionen Arbeitslose meldete die Bundesagentur für Arbeit für September 2008, darunter mehr als 150 000 schwerbehinderte Arbeitslose. Die Daten sind aber längst nicht komplett. Die 69 Optionskommunen führen bezüglich Arbeitsvermittlung behinderter Menschen keine Statistiken, Arbeitslose in Maßnahmen werden nicht erfasst und viele Menschen mit Behinderungen sind aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr als arbeitsuchend registriert. Vom Rückgang der Arbeitslosigkeit haben Menschen mit Behinderungen am wenigsten partizipiert - hier ist die Arbeitslosenquote doppelt so hoch, wie bei Nichtbehinderten. Das ist die Situation trotz der vielen Maßnahmen und Aktivitäten des Bundes, welche im Bericht der Bundesregierung über die Wirkung der Instrumente zur Sicherung von Beschäftigung und zur betrieblichen Prävention dargelegt wird. Übrigens: Dieser Bericht, Drucksache 16/6044, vom 2. Juli 2007 wurde bis heute nicht von der Koalition auf die Tagesordnung gesetzt. Warum wohl? Nun legt die Bundesregierung im Eilverfahren - eine Anhörung im zuständigen Ausschuss ist für den 5. November und die 2./3. Lesung im Bundestag ist für den 13. November geplant - den „Gesetzentwurf zur Einführung Unterstützter Beschäftigung“ vor.
Die Linke unterstützt das „Ziel der Unterstützten Beschäftigung (ist), behinderten Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten“ (siehe § 38 a). Ergänzend möchte ich anmerken, dass wir hier Arbeit meinen, von der man auch leben kann. Menschen mit Behinderungen sollen ihren gesamten Lohn für ihren Lebensunterhalt wie alle anderen auch behalten können und nicht bis auf den gering bemessenen Selbstbehalt nach SGB XII für die behinderungsbedingten Mehrbedarfe wieder abführen müssen.
Der Ansatz des Gesetzentwurfs zur Einführung Unterstützter Beschäftigung - erst platzieren, dann qualifizieren - ist grundsätzlich sinnvoll. Menschen mit Behinderungen brauchen mehr Chancen, einen Arbeitsplatz auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu erlangen. Die Tendenz, dass immer mehr Menschen mit Behinderungen lebenslänglich in Aussonderungseinrichtungen geparkt werden - von der (Aus)Sonderschule zur (Aus)Sonderberufsschule und dann zur Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen - muss aufgebrochen werden. Spätestens mit der Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen müsste das auch in diesem Hohen Haus klar und einleuchtend sein.
Insofern begrüße ich auch ausdrücklich den Bezug auf diese Konvention im Gesetzentwurf. Maßstab ist hier insbesondere der Artikel 27 „Arbeit und Beschäftigung“, den ich (gekürzt) zitieren möchte: 1. Die Vertragsstaaten erkennen das gleichberechtigte Recht behinderter Menschen auf Arbeit an; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für behinderte Menschen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wurde. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem
a) Diskriminierung auf Grund einer Behinderung in allen Fragen der Beschäftigung jeder Art, einschließlich der Bedingungen in Bezug auf Rekrutierung, Einstellung und Beschäftigung, Weiterbeschäftigung, Aufstieg sowie sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, zu verbieten;
b) das gleichberechtigte Recht behinderter Menschen auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit, gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und Abhilfe bei Beschwerden zu schützen;
d) behinderten Menschen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;
e) Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für behinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt sowie Unterstützung bei der Arbeitsuche, dem Erwerb und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu fördern; g) behinderte Menschen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;
h) die Beschäftigung behinderter Menschen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen, wie gegebenenfalls Förderprogramme, Anreize und andere Maßnahmen, zu fördern;
i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für behinderte Menschen getroffen werden;
k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg behinderter Menschen zu fördern. Inwieweit wird aber das Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung diesen Ansprüchen gerecht? Für die Linke enthält der Gesetzentwurf noch eine Menge fragwürdiger und ungeklärter Regelungen.
So ist es zu begrüßen, wenn der Bund Menschen mit Behinderungen, die nicht im Sinne des Gesetzes als schwerbehindert gelten, bei der Beschaffung von Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt helfen will. Gerade diese Menschen fallen allzu oft durch jedes Raster. Als Zielgruppen nennen Sie Absolventen von Förderschulen, die nicht in der Lage sind, eine Berufsausbildung wahrzunehmen und Menschen, die im Laufe ihres Lebens eine Behinderung erfahren. Beide Gruppen sollen arbeitsplatzbegleitend eine maximal zweijährige Ausbildung erhalten. Aber was dann? Wie wird danach die notwendige dauerhafte Förderung bzw. Assistenz zum Erhalt des Arbeitsplatzes gesichert?
Und weiter: Das Gesetzentwurf will die Informationspflicht der Bundesagentur für Arbeit über die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen bei öffentlichen Arbeitgebern abschaffen. Wem nützt das? Wenn der Überblick fehlt, ist auch ein effizienter Einsatz von Mitteln für die Förderung von Arbeit für Menschen mit Behinderungen nicht möglich. Deswegen ist die Abschaffung der Informationspflicht für die Linke nicht akzeptabel. Überhaupt nicht nachvollziehbar bleibt die bereits vollzogene Umstrukturierung der ZAV (Zentralstelle für Arbeitsvermittlung) trotz nachgewiesener Vermittlungserfolge von schwerbehinderten Akademikerinnen und Akademikern. Die vielfachen Hinweise, Proteste und Demonstrationen der Betroffenen blieben ungehört. Gegen Einsparungen an sich - wie sie laut Gesetzentwurf erwartet werden - hat auch die Linke nichts einzuwenden. Dagegen sind wir aber, wenn es auf Kosten der Betroffenen geht. Das ist Sparen an der falschen Stelle. Am 13. November ist die erste Lesung des Gesetzentwurfes zur Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen auf der Tagesordnung des Bundestages. Ein Umsetzungs- bzw. Vollzugsgesetz hält die Bundesregierung für nicht erforderlich und auch das vorliegende Gesetz zur Unterstützten Beschäftigung leistet dazu keinen wirklichen Beitrag. Deshalb stimmt die Linke folgender Forderung des Bundesrates (siehe Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf, Punkt 1 d) zu - ich zitiere: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, in einem umfassenden Gesetzesvorhaben die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft von Anfang an bei Erziehung, Bildung, Ausbildung, Arbeit und Wohnen zu ermöglichen und die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen bzw. zu verbessern.“ So ein Gesetz wäre ein wichtiger und richtiger Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention.