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Unrecht wiedergutmachen – Opferentschädigung nachhaltig machen

Rede von Harald Petzold,

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Am 6. Mai 1933 plünderten die Nazis die Bestände des Sexualwissenschaftlichen Instituts von Magnus Hirschfeld hier in Berlin, wenige Meter von uns entfernt, in der Villa Joachim im Tiergarten, ehemalige Beethovenstraße 3, dort, wo heute das Haus der Kulturen der Welt steht. Sie verbrannten seine Bücher und vernichteten sein Forschungsinstitut.

Am 1. September 1935 verschärften sie dann den berüchtigten § 175 des Reichsstrafgesetzbuches, der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe stellte. Diesen Paragrafen gab es seit dem 1. Januar 1872, und er galt bis zum 11. Juni 1994. Die Nazis verschärften diesen Paragrafen, indem sie die Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis anhoben. Darüber hinaus weiteten sie den Tatbestand der sogenannten beischlafähnlichen Handlungen auf sämtliche „unzüchtige“ Handlungen aus. Es reichte dann schon ein flirtender Blick aus, um verhaftet und verurteilt werden zu können. Sie führten darüber hinaus einen neuen § 175a ein, der für erschwerte Fälle zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus bestimmte.

Dieser § 175 des Strafgesetzbuchs wurde am 11. Juni 1994 gestrichen. Er galt in der alten Bundesrepublik in der Nazifassung fort und hat zwischen 1945 und 1969 noch über 50 000 schwule Männer ins Gefängnis gebracht. Leider galt er in der Fassung der Weimarer Republik auch in der DDR fort. Es gab auch dort den § 175a für erschwerte Fälle, allerdings ab 1957 faktisch ausgesetzt.

Ich bin froh, dass die Große Koalition sich dazu entschlossen hat, mit den Nachwirkungen dieses Unrechts Schluss zu machen und die nach § 175 Verurteilten, also diejenigen, die nach 1945 verurteilt worden sind, endlich zu rehabilitieren und zu entschädigen. Auch wenn noch kein konkreter Gesetzentwurf hier im Bundestag vorliegt oder beschlossen worden ist, haben die Mitglieder des Haushaltsausschusses für das Jahr 2017 Mittel für eine individuelle Entschädigung der Verurteilten in Höhe von 4,5 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Das ist gut so, und das verdient Dank.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich halte es trotzdem darüber hinaus für richtig und wichtig – und ich werbe dafür –, unbedingt auch einen Härtefallfonds für all diejenigen einzurichten, die zwar nicht verurteilt worden sind, aber aufgrund von Ermittlungen nach § 175, als deren Ergebnis im Regelfall die Homosexualität dieser Personen offenkundig geworden ist, ihre bürgerliche Existenz, ihre Wohnung, ihren Arbeitsplatz verloren haben und die ebenfalls in ihrer Menschenwürde erheblich verletzt worden sind.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, am 6. Juli 1994, also wenige Wochen nach der Streichung des Unrechtsparagrafen 175 aus dem Strafgesetzbuch, wurde zur Erinnerung an das Institut Magnus Hirschfelds eine Gedenktafel im Tiergarten aufgestellt. Es brauchte dann noch einmal 17 Jahre, bis zum Jahr 2011, bis die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld durch die Bundesregierung eingerichtet wurde, namentlich durch das Bundesministerium der Justiz, dessen Einzelhaushalt wir in dieser Woche abschließend beraten. Es ist, wie bei keiner anderen Stiftung, Aufgabe dieser Stiftung, die Geschichte der Diskriminierung und Verfolgung von Homosexuellen in Deutschland und in Europa zu erforschen und zu dokumentieren. Wie keine andere wirkt sie mit ihren Maßnahmen und Projekten darauf hin, dass diese Diskriminierung abgebaut wird, dass Menschen über unterschiedliche sexuelle und geschlechtliche Identitäten aufgeklärt werden und dass Verfolgung nie wieder stattfindet.

Ich möchte in dem Zusammenhang auf die erfolgreichen Hirschfeld-Tage hinweisen, die im Moment in den Bundesländern Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt stattfinden, mit denen die Bundesstiftung gemeinsam mit zahlreichen Nichtregierungsorganisationen nachweist, wie ernst sie diesen Auftrag nimmt. Sehr dankbar bin ich sowohl dem Linken-Ministerpräsidenten Thüringens, Bodo Ramelow, als auch dem Bundesjustizminister Heiko Maas von der SPD als auch der sächsischen Ministerin Petra Köpping von der SPD als auch der sachsen-anhaltinischen CDU-Ministerin Anne-Marie Keding, dass sie gemeinsam die Schirmherrschaft über die Hirschfeld-Tage übernommen haben. Damit zeigen sie, was möglich ist, wenn ein Anliegen, das man für wichtig und richtig erachtet, über Parteigrenzen hinweg gemeinsam umgesetzt wird, nämlich: Respekt vor unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Identitäten, Aufklärung über geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sowie Abbau von Diskriminierung und Ausgrenzung.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es zeigt auch, was möglich ist, wenn politische Akteure bereit sind, über ihren Schatten zu springen. Das war 2011 genauso, als die Bundesstiftung eingerichtet und ein Kompromiss eingegangen worden ist, der diese Bundesstiftung sowohl in der Sache als auch in der Finanzierung ermöglicht hat.

Wenn ich mir heute ansehe, wie dramatisch die Finanzsituation der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld ist, muss ich sagen: Möglicherweise braucht es noch einmal den Mut, über den eigenen Schatten zu springen, um sicherzustellen, dass die Bundesstiftung auch weiterhin erfolgreich arbeiten kann. Da nützt uns Ihre Ankündigung nichts, Herr Bundesminister, sondern wir müssen es tatsächlich schaffen, eine institutionelle Förderung der Bundesstiftung, die ihre Arbeit künftig weiter möglich macht, hinzubekommen. Dafür wirbt meine Fraktion nach wie vor. Deswegen fordern wir im fünften Jahr des Bestehens der Bundesstiftung – ausgerechnet in dem Jahr, in dem wir diejenigen rehabilitieren und entschädigen wollen, die nach § 175 zu Unrecht verurteilt worden sind –, dass es endlich eine solche institutionelle Förderung gibt.

(Beifall bei der LINKEN – Dennis Rohde [SPD]: Beschlossen!)

Zum Abschluss meiner Rede möchte ich auf eine Forderung meiner Fraktion hinweisen, die wir ebenfalls seit vielen Jahren erheben, nämlich einen Justizopferentschädigungsfonds einzurichten. Menschen, die aus meiner Sicht einen berechtigten Anspruch auf Leistungen aus einem solchen Fonds hätten, verfolgen jede unserer Debatten sehr aufmerksam. Ich finde, sie haben – ebenso wie all diejenigen, die zu Unrecht nach § 175 verurteilt worden sind – einen Anspruch darauf, dass Politikerinnen und Politiker über ihren Schatten springen und endlich für Gerechtigkeit sorgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)