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Unlautere Telefonwerbung wirksam bekämpfen

Rede von Karin Binder,

Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat im August 2007 eine repräsentative Forsa-Umfrage vorgelegt, die hier heute schon angesprochen worden ist. Danach wurden 64 Prozent der Befragten schon mindestens einmal ohne ihre Einwilligung von einem Unternehmen angerufen. Bei den über 65-Jährigen waren es 78 Prozent. Das zeigt, wer vor allem betroffen ist. 86 von 100 Befragten fühlten oder fühlen sich durch unlautere Telefonwerbung belästigt. Bereits im Juli 2007 habe ich in diesem Hause auf die Folgen dieser unerwünschten Anrufe hingewiesen. Insbesondere ältere Menschen werden durch diese unlauteren Werbemethoden oft über den Tisch gezogen und verfangen sich in Verträgen, die sie unter reellen Bedingungen nicht abgeschlossen hätten. Auch unerfahrene jüngere Kunden oder Menschen mit Migrationshintergrund und Sprachschwierigkeiten gehen in diese Telefonfalle und wissen sich hinterher nicht mehr zu wehren.

Seit geraumer Zeit sind wir uns mit vielen anderen verbraucherpolitischen Akteuren einig, dass hier etwas passieren muss. Auch die Regierungskoalition hat dies erkannt und aufgenommen. Wer jedoch nun angenommen hat, dass die Regierung daraus rasche Schlussfolgerungen ziehen würde, wurde enttäuscht. Es hat mehr als zwei Jahre gedauert. Es wurde herumgedoktert, um nun wieder einmal mehr ein halbherziges Ergebnis zu präsentieren.

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Ach ja! Das ist immer so destruktiv!)

Blicken wir noch einmal zurück: Im Januar 2007 stellte der VZBV fest, dass die Zahl unerbetener Werbeanrufe seit Inkrafttreten des gesetzlichen Verbotes sogar noch angestiegen war. Im ersten Quartal 2006 wurden offenbar 82,6 Millionen unaufgeforderte telefonische Werbekontakte festgestellt. Das bedeutet 800 000 Anrufe pro Tag. In der Zwischenzeit sind zwei Jahre vergangen. Wir können davon ausgehen, dass sich an dieser Situation und an der Zahl dieser Anrufe nicht viel verändert hat.

Nun liegt uns ein Gesetzentwurf vor. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass nach langwieriger Abstimmung zwischen Justizministerium und Verbraucherschutzministerium endlich ein Vorschlag auf dem Tisch liegt. Es wurden auch einige Verbesserungen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen. Unter anderem muss bei Werbeanrufen jetzt wirklich die Rufnummer des Anrufenden angezeigt werden. Auch die Widerrufsrechte werden ausgeweitet, womit ein besserer Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen auch im Internethandel erreicht werden soll.

Aber ich stelle fest, dass wesentliche Änderungsvorschläge, insbesondere vom Verbraucherzentrale Bundesverband und auch von der Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder, keinen Eingang gefunden haben. Die Regierung muss sich schon fragen lassen, warum der Gesetzentwurf gerade die Maßnahmen ausspart, die im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Welche denn?)

am wirkungsvollsten

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Welche denn?)

die werde ich Ihnen gleich sagen

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Ich kann es kaum erwarten!)

gegen die telefonische Dauerbelästigung wären.
Es geht vor allem darum, die Menschen überhaupt vor solchen unlauteren Anrufen zu schützen.

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Wie denn?)

Es handelt sich um ein Eindringen in die Privatsphäre der Wohnung. Die Unannehmlichkeiten, die sich daraus ergeben können, sollten gar nicht erst entstehen.

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Wie denn? Schnur durchschneiden oder was?)

Bitte gedulden Sie sich, liebe Kollegin.
Ich fand die Erklärungen von Herrn Staatssekretär Hartenbach nicht sehr logisch.

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Doch!)

Die Telefonanrufe kommen trotz Widerrufsrechts oder Widerruffrist und Ähnlichem in die Wohnungen. Die Maßnahmen, die möglich wären, ergreifen Sie nicht.

Ich möchte zwei zentrale Defizite aufzeigen.

Verträge aus unerwünschten Werbeanrufen müssen nichtig sein, solange der Kunde sie nicht schriftlich bestätigt hat. Sie werden aber nicht nichtig. Sie gestatten, dass unlautere Werbeanrufe zu Verträgen führen. Die Menschen müssen aktiv werden, wenn sie diese Verträge nicht haben wollen.

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Was ist, wenn einer kein Fax hat?)

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Die Leute, die den Vertrag haben wollen, können aktiv werden. Sie haben nicht das Problem, dass sie aufgrund fehlenden Verständnisses für solche Geschäfte möglicherweise Fehler machen.

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Das verstehe ich nicht!)

Dieser Standpunkt wird auch von den Verbraucherschutzministern der Länder vertreten.
Die Bundesregierung will die telefonischen Vertragsabschlüsse jedoch weiter dulden und ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen einräumen. Das ist wenigstens was, das gestehe ich zu, aber in meinen Augen ist das nicht das Optimale.

Der zweite große Mangel ist das viel zu niedrige Bußgeld. Frau Leutheusser-Schnarrenberger, ich gebe Ihnen recht: 10 000 bis 50 000 Euro Bußgeld reißen es nicht. Das zahlen die Unternehmen aus der Portokasse. Das ist in meinen Augen ein großer Fehler. Wenn der Verbraucherzentrale Bundesverband schon heutzutage Unterlassungserklärungen erwirkt, bei denen im Falle des Verstoßes 250 000 Euro Ordnungsgeld zu zahlen sind, dann frage ich mich, wieso die Regierung das Bußgeld für die Unternehmen auf 10 000 bis maximal 50 000 Euro reduzieren will. Aus unserer Sicht wäre die Gewinnabschöpfung die einzig wirksame Maßnahme, die Maßnahme, die tatsächlich wehtäte und verhindern würde, dass unlautere Anrufe stattfinden.

(Beifall bei der LINKEN)

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Frau Kollegin, Sie müssen bitte zum Ende kommen.

Karin Binder (DIE LINKE):
Wenn die Firmen davon ausgehen müssen, dass es wehtut, dann werden sie es bleiben lassen. Nur so sortieren wir die schwarzen Schafe aus.

Damit beende ich meinen Beitrag und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)