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Unlautere Telefonwerbung bleibt ein Problem

Rede von Karin Binder,

Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Meine Damen und Herren!

Frau Ministerin Zypries, Sie haben vorhin eine Bemerkung gemacht, die ungefähr so lautete: Die Verbraucher können sich oft nicht mehr daran erinnern, ob und was sie am Telefon vereinbart haben.

(Brigitte Zypries, Bundesministerin: Nein, ob sie eine Einwilligung gegeben haben oder nicht!)

Ja, eben. Genau daraus wird deutlich, warum unlautere Werbeanrufe nur mit einer schriftlichen Bestätigung zu einem wirksamen Vertrag führen dürfen.

(Beifall bei der LINKEN -Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Können Sie das auch einmal logisch darstellen!)

Die Botschaft des heutigen Tages geht nämlich an die Telefonmarketingbranche, insbesondere an die unseriösen Unternehmen in dieser Branche. Diese lautet: Machen Sie ruhig weiter so!

(Widerspruch bei der SPD)

Rufen Sie die Leute weiter an, wann immer Sie wollen. Denn der Anteil der Menschen, die so rechtskundig sind, dass sie genau wissen, wie sie mit einem solchen unlauteren Werbeanruf umgehen können, vor allem mit einem daraus entstehenden Vertragsverhältnis, ist relativ gering. Deshalb werden diese Firmen nach wie vor ihren Profit herausschlagen und mit Leuten Geschäfte machen, die sich das eigentlich nicht leisten können.

Es ist zwar eigentlich verboten, jemanden ohne seine vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen und ihm ein Werbe- oder Verkaufsgespräch aufzudrücken, aber wenn sich jemand dann doch zu einem mündlichen Vertragsabschluss überreden lässt, dann ist dieser unlauter zustande gekommene Vertrag wirksam. Diese Absurdität verstehen wohl nur Juristen. Mit Logik hat das für mich nichts zu tun.

(Beifall bei der LINKEN - Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Was haben Ihre Ausführungen mit Logik zu tun?)

Diesen Zustand hätte man sehr wohl ändern können. Man hätte Verbraucherinnen und Verbraucher weitaus besser vor telefonisch untergeschobenen Verträgen schützen können. Man hätte die Privatsphäre der Menschen weitaus besser gegen die unzähligen unerlaubten Anrufe schützen können und müssen. Aber genau das tut die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht.

(Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Jetzt hören wir mal konkrete Beispiele!)

Was müssen die Menschen von einer Regierung halten, die Jahre für eine Gesetzesinitiative gegen unerlaubte Telefonwerbung braucht, die sich dann aber sehr arrogant über die Vorschläge und sachdienlichen Hinweise hinwegsetzt?

(Julia Klöckner (CDU/CSU): Was?)

Verbraucherverbände, Bundesrat, zahlreiche Bundesländer, die Verbraucherministerkonferenz und die Oppositionsfraktionen

(Paul Lehrieder (CDU/CSU): Darauf habe ich gewartet! Wolfgang Zöller (CDU/CSU): Nicht alle, haben wir eben gehört!)

werden einfach ignoriert. Deren Vorschläge und Forderungen tropfen einfach ab. Das hat nach meiner Auffassung Kohl’sche Qualitäten. Dieses Verhalten ist ein Musterbeispiel ministerieller Starrköpfigkeit und Beratungsresistenz.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich halte es für einen Riesenfehler, dass sich die Koalition der sogenannten Bestätigungslösung so vehement verweigert. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnten die Regierung heute allerdings doch noch auf den richtigen Kurs bringen. Stimmen Sie einfach unserem Änderungsantrag zu!

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wollen, dass ein Vertrag erst dann zustande kommt, wenn die Verbraucherin oder der Verbraucher einer telefonisch gemachten Zusage innerhalb von zwei Wochen eine schriftliche Bestätigung folgen lässt. Erst dann wird der Vertrag wirksam. Das kommt dann zum Tragen, wenn jemand ohne vorherige Einwilligung angerufen wurde, was eigentlich gar nicht zulässig ist. Bei dem von Bundesjustizministerin Zypries immer wieder gerne und häufig zitierten

(Dr. Carl-Christian Dressel (SPD): Dann ist die Pizza kalt!)

- genau -, aber unsachgemäßen Beispiel vom Pizzaservice handelt es sich um eine aktive Bestellung. Das hat überhaupt nichts mit diesen unlauteren Werbeanrufen zu tun. Das Beispiel ist einfach fehl am Platz.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Zumindest ich habe bisher noch von keinem Pizzaservice gehört, dass er seine Kunden anruft und fragt: „Habt ihr zufällig gerade Hunger? Dann kommen wir vorbei.“ Das ist wirklich Unsinn.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Verbraucherschutz heißt für mich, dass nicht nur ein beschränkter Personenkreis mit ausgeprägten Rechtskenntnissen und Kampfgeist vor Betrug geschützt wird. Im Gegenteil: Es kann nicht angehen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher genötigt werden, gegen untergeschobene Verträge selbst aktiv zu werden, um die daraus resultierenden Verpflichtungen wieder loszuwerden. Eine schriftliche Vertragsbestätigung innerhalb von zwei Wochen wäre die einfachste und praktikabelste Lösung im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher.

(Beifall bei der LINKEN)

Das wäre nicht zuletzt deshalb am besten, weil es auch für die Anbieter nicht mehr so lukrativ wäre, unlauter zu arbeiten. Dann würde sich das Problem des ständigen Eindringens in die Privatsphäre der Menschen relativ rasch erledigen.

(Volker Schneider (Saarbrücken) (DIE LINKE): Das ist wohl wahr!)

Ein weiterer wesentlicher Punkt in unserem Änderungsantrag ist die Höhe des Bußgeldes. Die Linke fordert eine deutliche Anhebung. Wir wissen doch, dass die Gerichte höchst selten die Höchstgrenzen der angedrohten Bußgelder ausschöpfen. Aus dem Justizministerium heißt es zwar: „Na ja, die Strafen summieren sich; da käme schon ein erkleckliches Sümmchen zusammen“; aber der Verbraucherzentrale Bundesverband machte da ganz andere Erfahrungen und berichtet in diesem Zusammenhang von einem Beispiel aus Köln. Vor zwei Jahren hat dort das Oberlandesgericht gegen eine große Telekommunikationsfirma lediglich ein Ordnungsgeld von 40 000 Euro verhängt. Diese 40 000 Euro sind knapp ein Sechstel dessen, was an Ordnungsgeld möglich wäre; es entspricht dem, was durch den Abschluss von 100 bis 200 Telefonverträgen pro Jahr eingenommen wird. Doch wie viel Tausend Verträge schließt diese Firma unerlaubt? Das, was hier beschrieben wird, trifft nicht nur auf diese Telekommunikationsfirma zu, sondern auch auf viele andere Unternehmen.

(Dirk Manzewski (SPD): Die Sachen, die jetzt sanktioniert werden, sind bislang noch nicht sanktioniert worden!)

Sie erledigen ein solches Ordnungsgeldverfahren wirklich mit links; sie zahlen das Bußgeld ganz locker aus der Portokasse.

(Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU): Nichts mit links! Julia Klöckner (CDU/CSU): Das ist uns zu unsicher!)

Wir halten es für dringend geboten, den Bußgeldrahmen für die unerlaubte Telefonwerbung deutlich anzuheben, und zwar auf 250 000 Euro; denn dann tut es wenigstens ein bisschen weh. So könnte verhindert werden, dass weiterer Schaden entsteht.

(Beifall bei der LINKEN Manfred Zöllmer (SPD): Mir tut was ganz anderes auch weh!)

Ich komme zum Schluss. Wir wollen, dass die Menschen vor dem unbefugten Eindringen in ihre Privatsphäre geschützt werden. Wir wollen, dass sie vor Überrumpelung geschützt werden. Wir wollen, dass sie vor Abzocke geschützt werden, und wir wollen, dass sie vor neuen Schuldenfallen geschützt werden, die wir in der Situation, in die wir gerade hineinschlittern, ganz bestimmt nicht brauchen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb fordere ich Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu. Dann haben wir diesen Schutz.

Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.