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Umfassende Beteiligungs- und Klagerechte für BürgerInnen und Verbände in Umweltfragen schaffen

Rede von Lutz Heilmann,

Deutschland will die Aarhus-Konvention endlich umsetzen. Diese wurde aus der Erkenntnis geboren, dass eine umfassende Beteiligung von BürgerInnen und Verbänden für einen besseren Umweltschutz unerlässlich ist. Lutz Heilmann, Berichterstatter der Fraktion: "Mit diesen Gesetzen werden BürgerInnen und Verbänden wichtige Klagerechte vorenthalten. Sie entsprechen weder der Aarhus-Konvention, noch einer entsprechenden EU-Richtlinie, weswegen wir fest mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen."

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Wir beraten heute in zweiter und dritter Lesung die Gesetzentwürfe zur Umsetzung der Aarhus Konvention. An unserer Bewertung dieser Gesetzentwürfe hat sich nichts geändert. Insgesamt wird das Gesetzespaket der Aarhuskonvention nicht gerecht.

Es wird vielmehr deutlich, dass sich Koalition, Regierung und Bundesrat einig sind, Bürgerinnen und Bürgern sowie den Verbänden so wenig Rechte wie möglich zuzugestehen.

Das Anliegen der Aarhus-Konvention haben Sie entweder gar nicht erst verstanden, oder Sie teilen es nicht - anders jedenfalls kann ich diese Gesetze nicht verstehen.

Die Aarhus-Konvention ist aus der Erkenntnis entstanden, dass Umweltschutz nur mit einem mehr an Beteiligung erreicht werden kann.

Denn:

Durch eine breite Beteiligung der Öffentlichkeit werden Mauscheleien zu Lasten der Umwelt ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt.

Bereits wegen der Möglichkeit einer Klage muss zukünftig größte Sorgfalt darauf verwendet werden, dass Umweltbestimmungen auch eingehalten werden.

In der Folge gehen Umweltbelastungen zurück.

In der ersten Lesung wurden die Gesetzentwürfe nicht nur durch die Opposition kritisiert. Auch Kollege Miersch kritisierte diese an etliche Stellen.

Die Änderungen, die Sie an ihren Gesetzentwürfen vorgenommen haben, führen zu einer weiteren Einschränkung von Beteiligungsrechten.

Ein Beispiel:

Ursprünglich sollten nur „wesentliche“ Verfahrensfehler einklagbar sein - selbst das war bereits zu restriktiv. Mit Ihrer Änderung gehen Sie nun komplett auf das allgemeine Verfahrensrecht zurück, das bedeutet eine erhebliche Verschlechterung.

Um den Geist von Aarhus zu verdeutlichen, bringen wir heute einen Entschließungsantrag zum Umweltrechtsbehelfsgesetz ein.

Unsere Forderungen unterscheiden sich in drei wesentlichen Punkten von dem Gesetz, das Sie heute beschließen wollen:

Erstens darf es keine Beschränkung der Klagemöglichkeiten auf drittschützende Tatbestände geben. Es torpediert und pervertiert die Arbeit der Umweltverbände, wenn sie gerade nicht im allgemeinen Interesse stehende Sachverhalte beklagen dürfen, sondern nur dann, wenn Rechte einzelner betroffen sind. Wenn die Länder 2010 das Verbandsklagerecht im Naturschutz abschaffen, dürften die Naturschutzverbände nicht einmal mehr in Naturschutzangelegenheiten klagen - von Klimaschutz, Tierschutz und anderem ganz abgesehen.

Dass die Bundesregierung dies auch noch aus der Konvention ableiten will, weil Verbände angeblich nicht mehr Rechte als Bürgerinnen und Bürger bekommen dürfen, zeigt mir, dass sie die Aarhus-Konvention nicht genau gelesen haben. Denn eine Beschränkung, dass irgendetwas nicht erlaubt sei, ist in der ganzen Konvention nicht zu finden. Vielmehr sollen sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Verbände einen umfassenden, weiten Zugang zu Gerichten erhalten. Wenn Sie also Verbänden nicht mehr Rechte als Bürgerinnen und Bürgern einräumen wollen: ja, dann geben Sie diesen doch auch mehr Rechte!

Zweitens müssen alle Verfahrensfehler zur Aufhebung einer Entscheidung führen können. Gerade im Umweltbereich haben diese erhebliche Auswirkungen, deshalb wurde Aarhus geschaffen.

Drittens sollte es keine Beschränkungen für Umweltverbände aufgrund ihrer satzungsgemäßen Ziele geben. Ist es denn so schlimm, wenn sich ein Vogelschutzverein auch für die Reinheit unserer Flüsse einsetzt? Bei Ihnen besteht ja anscheinend die große Sorge, die Verbände würden ausufernd von Ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Die Zahl der Klagen im Naturschutz, wo es eine Verbandsklage ja bereits gibt, belegt das Gegenteil.

Glauben Sie im Ernst, dass der Bund Naturschutz aus Bayern in Zukunft gegen eine Kläranlage in Mecklenburg klagt? Ich frage mich, ob Sie überhaupt wissen, wovon Sie wenn reden, wenn Sie über Umweltverbände sprechen. Ich weiß ja, dass Sie sich bei BDI und DIHK besser auskennen. Die Realität der Umweltverbände sieht doch so aus, dass hier durch Spenden finanziert, ehrenamtliche Arbeit geleistet wird. Das ist bürgerschaftliches Engagement, wie es im Buche steht - und wie es in diesem Haus ständig eingefordert wird. Aber wenn sich die Menschen dieses Landes für die Umwelt einsetzen, dann passt es Ihnen nicht und Sie behindern dieses bürgerschaftliche Engagement wo es nur geht!

Ich bin mir sicher, dass Sie mit diesem Gesetz vor dem EuGH nicht durchkommen werden!

Ein Wort noch dazu, wir finden es unverantwortlich ein Gesetz zu erlassen, von dem Sie davon ausgehen, dass es letztlich beim EuGH landen wird.

Mit einem derartigen Verhalten werden sie ihrer Verantwortung nicht gerecht. Soll das ein verantwortungsbewusstes Ausüben ihrer Mandate sein?

Für die Gesetzgebung ist das Parlament zuständig. Die Gerichte wachen darüber, dass diese richtig angewandt werden. Das Ganze nennt man dann Gewaltenteilung.

Sie aber missbrauchen die Rechtsprechung für politische Entscheidungen.

Mein abschließendes Fazit: die vorliegenden Gesetzentwürfe werden dem Ziel der Aarhuskonvention nicht gerecht.

Danke für ihre Aufmerksamkeit

(alle Reden zu diesem Tagesordnungspunkt wurden zu Protokoll gegeben)