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Ulla Jelpke: Datenschutz endlich im Meldegesetz verankern!

Rede von Ulla Jelpke,

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die hier von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen im Bundesmeldegesetz bleiben unserer Meinung nach weit hinter den Erfordernissen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zurück. Insbesondere der Schutz der politisch engagierten Personen wird nicht gewährleistet und muss dringend nachgebessert werden.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bundesregierung will die Regelung zur sogenannten einfachen Meldeauskunft unverändert lassen. Demnach kann jede Person ohne Angabe eines Grundes Auskunft zu den Daten anderer Personen erlangen, einschließlich ihrer Adressen. Das passiert 60 Millionen Mal im Jahr.

(Simone Barrientos [DIE LINKE]: Hört! Hört! – Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Hört! Hört!)

Diese Regelung entspricht nicht ansatzweise dem heutigen Verständnis von Datenschutz. Man erwartet heute eigentlich vom Datenschutz, dass man die Daten anderer Personen wirklich nur in begründeten Ausnahmefällen erlangen kann.

(Beifall bei der LINKEN)

Es wird also höchste Zeit, dass dieses Meldegesetz geändert wird.

Gerade heute, wo wir wissen, dass Neonazis Feindeslisten anlegen und ausländische Geheimdienste Exiloppositionelle jagen, ist ein verbesserter Datenschutz unverzichtbar.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Meldegesetz erlaubt es Neonazis gegenwärtig, bei den Meldebehörden die Adressen politischer Gegner oder kritischer Journalisten einfach zu erfragen. Das muss endlich beendet werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Der einzige Schutz, um eine solche Herausgabe von Daten zu verhindern, besteht darin, eine Auskunftssperre zu beantragen. Diese Möglichkeit hat die Koalition in der Tat vor Kurzem mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus erweitert, aber sie bleibt unzureichend; denn wer eine Auskunftssperre beantragt, muss nachweisen, einem Personenkreis anzugehören, der wegen seiner beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt ist. Das heißt, man muss der Meldebehörde sein Arbeitsfeld oder seine politische Gesinnung bekannt geben. Die Entscheidung, ob es eine Sperre gibt, trifft dann die Behörde. Das ist sicherlich unzumutbar für die Betroffenen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Linke fordert, das Prinzip umzukehren. Die Daten im Melderegister müssen vor Weitergabe an Privatpersonen geschützt sein. Das muss die Regel werden. Erst dann können Ausnahmen wirklich geregelt werden, zum Beispiel Ausnahmen für Schulfreunde, die wissen wollen, wo ihre ehemaligen Kolleginnen und Kollegen wohnen, oder meinetwegen auch Ausnahmen für Inkassounternehmen. Aber es muss gelten, dass eine Auskunft nur bei einem berechtigten Grund erfolgt oder wenn die Betroffenen ihre Zustimmung gegeben haben. Genau in diese Richtung möchten wir im Ausschuss gerne diskutieren.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN – Filiz Polat [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir wollen eine Anhörung!)