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Trojanisches Pferd: Geburtenregister

Rede von Ulla Jelpke,

Reform des Personenstandsrechts als Einfallstor für eine Personenkennziffer

Anrede,

angesichts der gestiegenen Mobilität in unserer Gesellschaft ist die Ersetzung des papiernen Personenstandsbuchs durch einen elektronischen Registereintrag sinnvoll und richtig. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dabei weitgehend dem Grundsatz der Datensparsamkeit genüge getan wurde: Erstens soll es nur eine Stelle geben, die das elektronische Personenstandsbuch führt, daneben ist nur eine Sicherungskopie an einem anderen Ort vorgesehen. Zweitens werden einige Angaben nicht mehr zwingend erfasst, so der Berufsstand und die Religionszugehörigkeit der Eltern. Die Abschaffung des Familienbuchs, des Geburtsscheines und der Abstammungsurkunde gehören ebenfalls zu den begrüßenswerten Neuerungen.

Anrede,

es gibt allerdings einige Punkte, die wir an diesem Gesetzentwurf weiterhin strikt ablehnen. Dabei tun sich auch einige Widersprüche im Gesetzentwurf auf.

So wird sowohl im Gesetzestext selbst als auch in der Begründung daran festgehalten, dass die Standesämter und mit ihnen die elektronischen Personenstandsbücher von allen anderen Behörden strikt getrennt sein sollen. Dies wird, ganz richtig, mit den besonders sensiblen Daten in diesen Büchern begründet. Man muss sich dann aber die Frage stellen, warum der Gesetzentwurf zur Übermittlung an andere Behörden ermächtigt, wenn diese die Daten „zur Erfüllung ihrer Aufgaben“ benötigen. Warum können die Behörden nicht benannt werden, die auf Daten aus den Personenstandsbüchern angewiesen sind? Warum können anderweitige Zwecke, für die diese Daten gebraucht werden, nicht benannt werden? Warum diese unbestimmte Mitteilungspflicht? Außerdem fehlt jeder Hinweis darauf, dass Betroffene von der Mitteilung ihrer Daten an Dritte unterrichtet werden müssen, von einer Einverständniserklärung ganz zu schweigen.

Anrede,

es ist zuletzt in der Anhörung des Innenausschusses von den Sachverständigen klar gesagt worden, dass es in Zeiten erleichterten elektronischen Datenverkehrs eine Anpassung des Datenschutzes geben muss. Dass Daten technisch leicht zu übermitteln sind, darf nicht automatisch heißen, dass sie es auch rechtlich sein müssen. Dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss genüge getan werden. Das berücksichtigt der Gesetzentwurf nicht.

Anrede,

ich will noch auf einen weiteren Punkt eingehen, der unseren Widerspruch hervorruft: Es soll nämlich auch eine weitere Datensammlung geschaffen werden, das so genannte Geburtenregister nach § 21 Personenstandsgesetz-neu. Hier wird ohne erkennbaren sachlichen Grund eine Doppelstruktur aufgebaut: in das Geburtenregister sollen Eheschließung und Verpartnerung ebenso eingetragen werden wie die Geburt von Kindern. Dabei werden Eheschließung und Verpartnerung selbst noch mal in ein eigenes Register eingetragen. Vom Grundsatz der Datensparsamkeit wird hier also wieder abgewichen, doch warum eigentlich?

Nun, die Gesetzesbegründung liefert einen Hinweis: es sei die Frage zu erörtern, heißt es da, ob bei der Geburt ein persönliches Identifikationsmerkmal vergeben werden solle, etwa in Form eines Nummerncodes.

Anrede,

einigen von Ihnen wird geläufig sein, worauf das hinausläuft: die Personenkennziffer, wie man sie aus dem Personenstandsgesetz der DDR kennt. Aber man will anscheinend noch weiter gehen: diese Personenkennziffer soll sowohl bereichsübergreifend, als auch international genutzt werden können. Was heißt das? Soll diese Personenkennziffer mit anderen, zentral geführten Dateien verknüpft werden können? Soll es ein EU-weites Personenregister geben? Das sind offene Fragen, die befürchten lassen, dass uns hier ein trojanisches Pferd untergejubelt werden soll, hin zu noch mehr zentralisierter Erfassung der Bürgerinnen und Bürger. Wir werden dieses trojanische Pferd im Auge behalten!

Es gilt das gesprochene Wort