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TOP 10 Gesetz zur Verbesserung der Situation von Opfern von Menschenhandel in Deutschland

Rede von Ulla Jelpke,

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

In der Tat haben wir es mit einem sehr schwerwiegenden Menschenrechtsproblem zu tun, wenn wir hier heute über die Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution sprechen. Ich muss sagen: Es ist schon sehr frustrierend, wenn man in diesem Haus seit vielen Jahren diese Debatte miterlebt hat. Herr Kober, Sie haben ja sehr schöne Worte gefunden; aber es fehlen die Taten von Ihrer Seite. Sie hätten in der Vergangenheit sehr viel mehr tun können.


Die Vorschläge, die heute auf dem Tisch liegen ich meine den Gesetzentwurf der Fraktion die Grünen , gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung, was die Verbesserung der Situation der Opfer von Menschenhandel angeht. Ich bin ihnen dankbar, dass wir diese Diskussion erneut hier im Parlament führen. Ich denke, dass über diesen Gesetzentwurf natürlich noch weiter diskutiert wird. Er ist ja erst einmal eingebracht worden. Ich würde hier gerne einige Anregungen geben, wo Regelungen weiter gehend sein müssten.

Grundsätzlich muss man sagen, dass Mädchen und Frauen, aber eben auch junge Männer und Jungen das wurde hier schon gesagt von kriminellen Banden nach Deutschland verschleppt werden, meistens zur Zwangsprostitution, häufig aber auch, um hier ausbeuterische Arbeit zu verrichten. Man muss einfach wissen, dass viele von ihnen, die dadurch quasi in der Illegalität sind, hier sowieso ein äußerst schwieriges Leben haben.

Heute ist die Rede davon, die Situation dieser Menschen zu verbessern. Ich meine, wir sollten uns alle daran erinnern, dass Terre des Femmes, die Frauenrechtsorganisation, allen Abgeordneten einen Brief geschrieben hat, in dem sie darauf hinweist, dass diese Opfer, wenn sie abgeschoben werden, Racheaktionen und Gewalt in ihren Heimatländern ausgesetzt sind. Deswegen kann es nicht richtig sein, dass Personen, die hier aussagebereit sind, vor ein Gericht treten und als Zeuge aussagen, einen gewissen Schutz im Sinne eines Aufenthaltsrechts nur bis zum Ende des Prozesses erhalten. Wir, DIE LINKE, sind vielmehr der Meinung, dass sie auch dann geschützt werden müssen, wenn dieser Prozess beendet ist. Das bedeutet, dass sie ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bekommen müssen.

(Beifall bei der LINKEN)

Nur dadurch ist es wirklich möglich, sie zu schützen. Man muss sich einfach vorstellen: Diese Personen werden in ihre Herkunftsländer abgeschoben, wo sie wieder diesen verbrecherischen Banden ausgeliefert sind. Da muss man natürlich präventiv vorarbeiten.
Ich möchte noch einige Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf der Grünen machen. Es geht dort um viele Punkte; sie werden wir auch weiter diskutieren. Ich konzentriere mich heute auf das Aufenthaltsrecht. Gerade dann, wenn man davon ausgeht, dass viele Opfer Angst haben, hier in Deutschland auszusagen, muss man sie meiner Meinung nach vor einer Abschiebung schützen.


Sie sprechen davon, dass das ein Härtefall ist, der nach Ihrem Gesetzentwurf ins Ermessen der Ausländerbehörden gestellt wird, die nämlich dann entscheiden: Ist es ein Härtefall, ja oder nein? Das finde ich sehr schwierig, weil die Ermessensspielräume, die die Ausländerbehörden sehen, häufig nicht die sind, die wir für notwendig halten, um den Opfern entsprechenden Schutz zu geben.

(Beifall bei der LINKEN)

Nach Ihrem Gesetzentwurf soll das Asylbewerberleistungsgesetz geändert werden, und die Opfer sollen die volle Gesundheitsversorgung erhalten. Das ist gegenwärtig nicht der Fall. Wir kennen den neuen Entwurf zum Asylbewerberleistungsgesetz noch nicht. Sicher ist es ein wichtiger Schritt, ihnen überhaupt Gesundheitsversorgung zu gewähren, die sie bisher ja nicht haben. Sie sind traumatisiert, sie brauchen Therapie; wir haben das hier schon von verschiedenen Kollegen gehört. Wir sind aber der Meinung: Wir sollten diese Opfer ganz aus dem Regelungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes herausnehmen und sie so stellen, dass sie den entwürdigenden und demütigenden Vorstellungen, die hinter dem Asylbewerberleistungsgesetz stehen, nicht unterliegen.

(Beifall bei der LINKEN)

Zum Schluss möchte ich noch auf Folgendes hinweisen das ist hier heute auch schon angesprochen worden : In der Tat gibt die Umsetzung der Europaratskonvention diesem Haus die Möglichkeit, die Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel wirklich anzupacken. Die Kolleginnen und Kollegen aufseiten der Koalition haben bisher nur Forderungen umgesetzt, die nicht sehr weitgehend gewesen sind.

Ich fordere Sie auf, übrigens nicht nur deshalb, weil Weihnachten ist ich finde, das Thema sollte uns immer bewegen , wirkliche Schritte umzusetzen, um den Opfern zu helfen und ihnen den Schutz und die Unterstützung zu geben, die sie brauchen. Mit Sonntagsreden ist es nicht getan. Die Menschen, die von Menschenhandel betroffen sind, die Opfer, brauchen wirklich andere Maßnahmen. Dazu gehört ein unbefristeter Aufenthaltstitel in diesem Land, damit sie ein neues Leben beginnen können.
Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD))