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Thomas Lutze: Sicherheit an Flughäfen nicht der Profitlogik überlassen

Rede von Thomas Lutze,

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit den 90er-Jahren werden immer mehr öffentliche Aufgaben in private Hände überführt. Große Umbrüche gab es gerade bei der Bahn, bei der Post und bei der Telekommunikation. Aber auch die Befürworter dieser Entwicklung haben immer betont, dass hoheitliche Aufgaben, die ein hohes Sicherheitspotenzial haben, beim Staat bleiben sollten. Davon wollen Sie sich nun endgültig verabschieden. Das lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Derzeit liegt die Qualität der Sicherheit bei Flugkon­trollen – immerhin auch eine hoheitliche Aufgabe – in den Händen privater Unternehmen. Sie ist streng genommen damit der Logik der Profitmaximierung unterworfen. Ein privates Unternehmen wird immer nur die Aufgaben ausführen, für die es beauftragt wird, nicht mehr und nicht weniger.

Man darf sich aber wundern, dass bei Testkontrollen Waffen von Prüfern in den Sicherheitsbereich gebracht werden konnten. Erst letzten Monat musste der Frankfurter Flughafen evakuiert werden, weil eine Person einfach durch die Sicherheitskontrolle spazieren konnte. Doch anstatt aus diesen Skandalen im Zusammenhang mit Flughafenkontrollen zu lernen, legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der privaten Unternehmen nun noch weiter Tür und Tor öffnet.

Noch halbwegs sinnvoll ist die Beauftragung von privaten Unternehmen im Bereich der Luftfracht. Bei den Gepäck- und Personenkontrollen bedeutet die fortgeschrittene Privatisierung eine völlige Aufgabe staatlicher Kontrolle bei der Sicherheit am Flughafen. Während bisher jeder einzelne Luftsicherheitsassistent im Auftrag der Bundespolizei Sicherheitsaufgaben des Staates übernommen hat, ermöglicht Ihr § 16a im Entwurf eines neuen Luftsicherheitsgesetzes die Beleihung von Unternehmen, die Personaleinsatz und -steuerung dann allein übernehmen. Die Bundespolizei hat dann nur noch die Fachaufsicht, das heißt am Ende die Verantwortung, wenn irgendetwas passiert. Das ist kein Schritt zu mehr Sicherheit. Es besteht die Gefahr, dass die Sicherheitsstandards an deutschen Flughäfen noch mehr von den Gewinninteressen einzelner Unternehmen abhängig werden. Deshalb müssen die Personen- und Gepäckkontrollen von der Öffnung in § 16a im Entwurf eines neuen Luftsicherheitsgesetzes unbedingt ausgenommen werden.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Mahmut Özdemir [Duisburg] [SPD])

In Verbindung mit den Änderungen an § 5 des Luft­sicherheitsgesetzes, der den Einsatz bewaffneter privater Sicherheitsleute hinter den Kontrollen ermöglichen soll, wird es dann übrigens richtig toll. Theoretisch ist es möglich, dass im Sicherheitsbereich bewaffnetes Personal eines beliehenen, also privaten Unternehmens herumläuft, ohne dass die Bundespolizei irgendetwas davon weiß, und das offenbar – sonst wäre dieses Personal nicht bewaffnet –, um Terroristen abzuwehren. Es ist nicht zu fassen, dass die Antwort des Innenministers auf die terroristische Bedrohung auf Flughäfen die ist, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen von anderen erledigen zu lassen. Lieber Herr Innenminister, das geht so gar nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn die terroristische Bedrohung tatsächlich so groß ist, wie uns der Innenminister jeden Tag kommuniziert, dann muss doch die Antwort eine personelle und finanzielle Stärkung der Polizei sein

(Florian Oßner [CDU/CSU]: Haben wir doch gemacht!)

und nicht die weitere Privatisierung ihrer Aufgaben.

Deshalb unser Vorschlag: Stellen Sie das notwendige Sicherheitspersonal bei der Bundespolizei an. Damit schlagen Sie mehrere Fliegen mit einer Klappe: Wir können uns auf kontrollierbare und bewährte Standards bei der Aus- und Weiterbildung des Personals tatsächlich verlassen. Bundespolizeibeamte können bei Kontrollen unmittelbar eingreifen. Nicht zuletzt: Das Personal stünde in einem sicheren Arbeitsverhältnis. Das fordert nicht nur die Linke, sondern auch die Polizeigewerkschaften. Übrigens: Die Polizeigewerkschaften haben errechnet, dass die Anstellung bei der Bundespolizei noch nicht einmal mit höheren Kosten verbunden wäre.

Grundsätzlich geht es also um die Frage: Wie viel Aufwand und wie viel Geld wollen wir uns die Sicherheit kosten lassen? Gerade die Union kommt bei der Terrorabwehr ständig mit neuen, teilweise sogar grundgesetzwidrigen Vorschlägen. Ich nenne als Stichworte die Vorratsdatenspeicherung und die Onlinedurchsuchung. Bei den Sicherheitskontrollen an Flughäfen hätten Sie die Möglichkeit, ganz konkret etwas für mehr Sicherheit zu tun. Schade, dass Ihnen nichts Besseres eingefallen ist, als wieder die Privatisierungskeule auszupacken.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)