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Telekomnetze zu öffentlichem Eigentum machen!

Rede von Herbert Schui,

. Herbert Schui (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Besonders bedeutend beim Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften ist der § 9 a. Er legt fest: Neue Märkte unterliegen grundsätzlich nicht der Regulierung. Zweierlei ist dazu zu fragen.
Erstens. Regelt das Gesetz einen Aspekt der Telekommunikation allgemein oder ist es eine spezielle Lex Telekom? Die Koalitionsparteien müssen den folgenden Verdacht entkräften: Der Kurs der Telekomaktie ist gegenwärtig niedrig. Das Gesetz ermöglicht der Telekom für eine bestimmte Zeit einen höheren Gewinn. Das steigert den Aktienkurs. Damit erzielt der Bund, wenn er denn privatisieren sollte, für seinen restlichen Anteil einen höheren Erlös. Schwer abzuschätzen ist, ob die höheren Preise, die die Verbraucher zahlen, den zusätzlichen Privatisierungserlös übertreffen oder unterschreiten. Das Gesetz ermöglicht auf diesem so genannten neuen Markt eine Art Sondersteuer, die den Privatisierungserlös des Bundes steigern soll.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN - Klaus Barthel [SPD]: So ein Quatsch!)
- Sind Sie denn nicht darüber informiert, dass die Telekomaktie einen niedrigen Kurs hat, und darüber, dass der Bund weiter privatisieren will und das nur dann erlösgünstig tun kann, wenn die Aktienkurse hoch sind? Das ist doch trivial.
(Beifall bei der LINKEN)
Das sollte auch Ihnen aufgefallen sein, selbst wenn Sie in der Koalition sind.
(Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Das war aber fies!)
Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch dieses Gesetz aus dem alten Staatsmonopol ein neues privates Monopol wird. Immerhin ist das der Verdacht der EU-Kommission.
Zweitens. Um Frieden zu stiften, Herr Kollege, kommen wir der Koalition entgegen und verstehen das Gesetz als eine allgemeine Norm, also nicht als ein spezielles Telekomgesetz. Dann ist der Grundgedanke des Gesetzes folgender: Geregelt wird die Position des Pionierunternehmers in einem speziellen Bereich. Er entwickelt im Allgemeinen neue Produkte, Produktionsverfahren oder erschließt einen neuen Markt. Geregelt wird offenbar dort, wo der Markt versagt und wo die Politik lenken soll. An der Idee eines privaten Pionierunternehmers wird aus so genannten ordnungspolitischen Vorstellungen festgehalten. Wenn Schumpeter in diesem Zusammenhang Ihr Gewährsmann ist, sage ich Ihnen ganz nebenbei: Seiner Auffassung nach konnte auch ein öffentliches Unternehmen Pionierunternehmer sein.

(Klaus Barthel [SPD]: Wenn jemand ein neues Auto baut, wird er doch auch nicht reguliert! Das ist doch Unsinn! - Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ein bisschen mehr Verständnis für Netze hätte ich von Ihnen schon erwartet!)
- Sie haben das Regulierungsgesetz selbst auf den Weg gebracht. Reden Sie doch jetzt nicht über den Automarkt.
(Beifall bei der LINKEN)
Aber ich muss gestehen: Mit Ihren espritvollen Bemerkungen kann ich, selbst wenn ich mir Mühe gebe, nicht mithalten.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der LINKEN - Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Ganz allgemein wird an Ihrem Gesetzentwurf deutlich, dass die Fragen der neuen Märkte und des innovativen Unternehmers, für den Investitionsanreize zu schaffen sind, sehr gründlich erörtert werden müssen. Die Idee des privaten Pionierunternehmers, also die Idee ordnungspolitischer Prinzipien, könnte in einen Konflikt mit wesentlichen ethischen Grundsätzen geraten.
Ein Beispiel: „Focus Money“ stellte dem BB-Biotech-Manager Müller die Frage:
Was macht den Krebs-Markt so attraktiv?
Die Antwort von Herrn Müller lautete: Es lassen sich
wegen der hohen Sterblichkeit deutlich höhere Preise für Behandlungen durchsetzen.
Sicherlich können wir den Telekommunikationsmarkt viel gelassener angehen. Aber das Telekommunikationsgesetz muss in einen allgemeinen Normenkontext passen. Ein Gesetz soll ja stets eine spezielle Regelung auf der Basis allgemeiner Grundsätze sein. Deswegen ist Sorgfalt am Platz. Diese Sorgfalt vermisse ich bei der Formulierung von § 9 a des Telekommunikationsgesetzes, wonach neue Märkte grundsätzlich keiner Regulierung unterliegen. Auch wenn sich dieses spezielle Gesetz auf den Kommunikationssektor bezieht, besteht die Gefahr, dass es zum Vorbild für andere Gesetze wird, zum Beispiel für Gesetze im Bereich der Pharmaindustrie, die noch zu beschließen wären.
(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ach du meine Güte!)
- Dies könnte dazu führen, dass der Pharmamarkt weiter reguliert wird.
(Dr. Martina Krogmann [CDU/CSU]: Wo wird denn die Pharmaindustrie reguliert?)
- Es gibt auf diesem Markt eine ganze Menge Regulierungen. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass weitere Regulierungen erforderlich sind.
(Zuruf von der CDU/CSU: Thema verfehlt! Setzen!)
Wenn Sie den Geist des neuen § 9 a des Telekommunikationsgesetzes auf andere Politikbereiche übertragen, dann sind Sie sehr schnell an dem Punkt, an dem auch BB-Biotech-Manager Müller war. Dieses Problem müssen wir aufgreifen.
(Klaus Barthel [SPD]: Haben Sie schon einmal etwas von einem Patent gehört?)
- Das alles kenne ich.
Zurück zum Speziellen: Sie bemühen sich, die Regeln der privaten Wettbewerbswirtschaft in Ihrem Gesetzentwurf dort zur Geltung zu bringen, wo der Markt versagt.
(Hans-Joachim Otto [Frankfurt] [FDP]: Ein Markt kann doch gar nicht versagen! Der Markt war effektiv!)
Das gelingt Ihnen in Ihrem Gesetzentwurf allerdings nicht. Lassen Sie mich das wie folgt begründen:
Erstens. Der Gesetzgeber soll bestimmen, wer Pionierunternehmer ist; dabei soll es sich um die Telekom handeln. In einer privaten Wettbewerbswirtschaft entscheidet allerdings die Konkurrenz darüber, wer Pionierunternehmer ist.
Zweitens. Der Gesetzgeber soll festlegen, für welche Dauer die Regulierung ausgesetzt wird. Aber normalerweise werden so lange Extraprofite als Lohn für eine neue Idee erzielt, wie die Nachahmer dies zulassen.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Herr Kollege Schui, kommen Sie bitte zum Schluss.
Dr. Herbert Schui (DIE LINKE):
Nachahmer sind wichtig, damit sich eine neue Idee allgemein durchsetzt.
Zusammengefasst: Der Gesetzgeber kann offenbar nicht die Grundlage schaffen, auf der dann die Marktkräfte das ihre tun. Die einzige Möglichkeit, die aus diesem Dilemma herausführt, besteht darin, die Netze für Telekommunikation aus der Privatwirtschaft herauszunehmen und zu öffentlichem Eigentum zu machen, wie es auch im Hinblick auf die Deutsche Bahn geplant war.
Vielen Dank.