Zum Hauptinhalt springen

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen gewährleisten

Rede von Ilja Seifert,

Schon an der Tagesordnung zur Plenumsdebatte zeigt sich, wie wichtig der Bundesregierung unmittelbar vor dem Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember das Thema ist: Nach 23.00 Uhr soll in einer halben Stunde über den Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Bund sowie über zwei Anträge zur Teilhabe behinderter Menschen beraten werden. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland während seiner EU-Ratspräsidentschaft auch maßgeblich an der Gestaltung des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle“ mitwirken soll, ist das schon ein merkwürdiges Vorgehen.

Schon an der Tagesordnung zur Plenumsdebatte zeigt sich, wie wichtig der Bundesregierung unmittelbar vor dem Welttag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember das Thema ist: Nach 23.00 Uhr soll in einer halben Stunde über den Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen beim Bund sowie über zwei Anträge betreffend der Teilhabe behinderter Menschen beraten werden. Zu dieser Zeit wird niemand im Plenum sein. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland während seiner EU-Ratspräsidentschaft auch maßgeblich an der Gestaltung des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle“ mitwirken soll, ist das schon ein merkwürdiges Vorgehen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass das Familienministerium als Nationale Durchführungsstelle des Jahres der Chancengleichheit den Sinn dieser Aktion nicht erfasst. In ihrer Schwerpunktplanung zur EU-Ratspräsidentschaft kommt das Thema Menschen mit Behinderung nicht vor und bei den einbezogenen Verbänden aus der Zivilgesellschaft ist keiner dabei, der explizit deren Interessen vertritt. Ich empfehle der Bundesregierung daher namens der Linksfraktion, eine der zahlreichen Schulungen der Europäischen Kommission zu Vielfalt und Antidiskriminierung in Anspruch zu nehmen, bevor sie diesen verantwortungsvollen Job in der EU übernimmt.

Zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (Drs. 16/2840) ist klar zu sagen: die Fraktion DIE LINKE. lehnt diese ab. Den Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes (Drs. 16/1100) nehme ich dahin gehend wohlwollend zur Kenntnis, als dass der Anteil schwerbehinderter Menschen von 7,1 Prozent die geforderte Mindestbeschäftigungsquote übersteigt. Der zu geringe Anteil von Frauen und der Anteil von Menschen mit Behinderungen im gehobenen und höheren Dienst sind aber noch immer nicht zufrieden stellend.

Der öffentliche Dienst ist das eine, die Situation von Arbeitsuchenden mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt das andere. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bleibt der Arbeitsmarkt für behinderte Arbeitslose weiterhin „angespannt“. Im Oktober waren offiziell 167.200 Menschen mit körperlichen oder geistigen Handicaps ohne Job gewesen. Das sind 3.800 oder 2.3 Prozent mehr, als vor einem Jahr. Von einer Beschäftigungsquote von 5 Prozent ist der Arbeitsmarkt meilenweit entfernt und auch beim Angebot von Lehrstellen für junge Menschen mit Behinderungen ist die Lage auf dem ersten Arbeitsmarkt katastrophal. Insofern erwarte ich von der Bundesregierung, dass sie ihre positiven Erfahrungen über die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Dienst an die freie Wirtschaft weitergibt, besser motiviert und informiert und eine spürsame Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Unternehmen, die die Mindestquote nicht erfüllen, vornimmt.

Mit Befremden habe ich der Presse entnommen, dass der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit plant, die Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Menschen bei der ZAV - Zentralstelle für Arbeitsvermittlung - in Bonn zu reduzieren oder gar abzuschaffen Ich fordere die Bundesregierung auf, die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung für schwerbehinderte Akademiker in Bonn zu erhalten.

Der Entschließungsantrag der Koalition, nach dem künftig nur noch einmal pro Legislaturperiode über die Beschäftigung behinderter Menschen beim Bund berichtet werden soll, ist nicht akzeptabel. Der bisher jährlich erscheinende Bericht soll als Unterkapitel im Bericht über die Lage behinderter Menschen verschwinden. Wir möchten aber jährlich nachvollziehen, wie sich die Beschäftigungssituation beim Bund entwickelt. Nur so können Verantwortliche zeitnah reagieren, wenn sich die Situation verändert. Noch besser wäre es, der Behindertenbericht stünde jedes Jahr auf der Tagesordnung.

Der Ausschuss Arbeit und Soziales empfiehlt außerdem, die beiden Anträge zur besseren Teilhabe behinderter Menschen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 16/949) und FDP (Drs. 16/853) abzulehnen. Darin geht es vorrangig um das alte Problem des Merkzeichens „B“ im Schwerbehindertenausweis mit dem Verweis: „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen.“ Das führte häufig dazu, dass Betroffenen mit diesem Merkzeichen der Zugang zu Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen verwehrt wird, wenn sie ohne Begleitung unterwegs sind. Die Anträge zielen sinnvollerweise auf klar stellende Formulierung dahin gehend, statt der Pflicht das Recht auf ständige Begleitung zu betonen. Da die Koalition mit einer eigenen parlamentarischen Initiative das Problem (hoffentlich) gelöst hat, haben sich die Anträge erledigt. Dank gilt aber trotzdem allen, die mit ihren Initiativen und Aktivitäten dafür gesorgt haben, dass eine gesetzliche Klarstellung erfolgt.

Eine tatsächlich bessere Teilhabe behinderter Menschen und Chancengerechtigkeit wollen wir mit unserem gestern eingebrachten Antrag für ein „Gesetz zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (NAG)“ erreichen. Danach wird allen schwerbehinderten Menschen ab einem Grad der Behinderung von 50 unabhängig von Einkommen oder Vermögen ein Persönliches Budget zugestanden. Damit können sich die Betroffenen ihre notwendigen Hilfen selbst einkaufen, ohne sich beim Sozialamt einer Bedürftigkeitsprüfung zu unterziehen und erst ihr gesamtes Hab und Gut veräußern zu müssen. Die Einstellung personaler Assistenz oder Beschaffung von Hilfsmitteln wird dann für die Betroffenen wesentlich unproblematischer sein. Ausgebende Stelle soll das Versorgungsamt sein, das auch den Bedarf ermittelt. Grundlegendes Prinzip soll sein: Gleiche Leistung bei gleicher Behinderung. Bisher werden unterschiedliche Leistungen nach verschiedenen Gesetzen erbracht, je nachdem ob die Behinderung von Geburt an besteht oder durch einen Unfall erworben wurde. Die Leistungen sollen aus Zahlungsverpflichtungen beispielsweise von Schadensverursachern sowie aus Steuermitteln bezahlt werden. Der bedarfsdeckende Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile ist ein modernes Instrument der Selbstverwirklichung und der entscheidende Schritt zu einem neuen Grundsatz des Miteinanders.