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Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2006

Rede von Kersten Steinke,

Im Jahr 2006 gingen 16.766 Eingaben beim Petitionsausschuss ein. Die Petitionen zeigen auf, was die Bürgerinnen und Bürger bedrückt und wo Missstände bestehen. Nach der Anzahl der Petitionen zu urteilen bestehen sie vor allem im Bereich Arbeit und Soziales. Die Bürgerinnen und Bürger rannten vor allem gegen die Rente mit 67 und das ALG II Sturm. „Das sind Neuerungen durch die Bundesregierung, deren Abschaffung die Linkspartei von Beginn an fordert“, so Kersten Naumann, Vorsitzende des Petitionsausschusses und Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE anlässlich der Debatte zum Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses 2006.

Kersten Naumann (DIE LINKE):
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen vom Ausschussdienst! Zum Berichtsjahr des Petitionsausschusses kann ich zunächst bilanzieren: Die Anzahl der Petitionen ist, wenn auch in geringem Umfang, zurückgegangen. Statistiker, die sich daran erfreuen, wenn alles größer wird, werden jetzt aufschreien. Für die Bürgerinnen und Bürger wäre es dagegen das Schönste, wenn es gar keine Bitten und Beschwerden geben müsste. Das hätte natürlich auch für die Bundesregierung und ihre Behörden im Hinblick auf das Arbeitspensum große Vorteile. Wenn man allerdings die Zahlen des Jahres 2006 betrachtet, weiß man, dass dies nur ein Traum bleiben wird.
Im Jahr 2006 gingen insgesamt 16 766 Eingaben ein. Im gleichen Zeitraum wurden jedoch 20 299 Petitionen vom Ausschuss behandelt, also nahezu 4 000 mehr, als im Berichtszeitraum eingingen. Dies liegt daran, dass große Überhänge aus dem Vorjahr abgearbeitet werden mussten. Die nach wie vor hohe Zahl der Eingaben zeigt, dass der Petitionsausschuss des Bundestages bei der Bevölkerung einen hohen Stellenwert besitzt, dass die Bürgerinnen und Bürger großes Vertrauen in seine Arbeit haben.
Etwa 35 Prozent der Eingaben im vergangenen Jahr - rechnet man die Erledigung von Anfragen mit der Bitte um Rat oder um Zusendung von Materialien ein - konnten im Sinne der Petenten positiv abgeschlossen werden. Diese Zahl macht deutlich, dass der Petitionsausschuss auch eine Art Dienstleistungseinrichtung für die Bürgerinnen und Bürger ist; sie macht aber ebenfalls deutlich, dass die Arbeitsweise von Behörden oft kritikwürdig ist: Die Menschen sehen den Petitionsausschuss oft als letzten Anker, Hilfe und Unterstützung zu erfahren.
Die im Jahresbericht zur Tätigkeit des Petitionsausschusses im Jahr 2006 beispielhaft geschilderten Einzelfälle belegen eindrucksvoll, wo die Bürgerinnen und Bürger der Schuh drückt. Täglich gingen im Durchschnitt circa 65 Zuschriften beim Petitionsausschuss ein. Im Jahr 2006 beinhalteten 6 411 Zuschriften - das sind circa 40 Prozent - Bitten zur Gesetzgebung. Als Beispiele seien hier genannt: die Rücknahme der Kürzung der Entfernungspauschale, die Halbierung der Mineralölsteuer oder ein dauerhaftes Bleiberecht für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Mit einem Viertel aller Eingaben ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales das am stärksten betroffene Ressort. Dabei war das dominierende Thema die Rentenversicherung, gefolgt von Eingaben zur Sozialhilfe. Dies verdeutlicht, dass das Thema Rente nicht nur ein allgemein vieldiskutiertes Thema ist, sondern dass es inzwischen auch in der Betroffenheitsskala einen vorderen Rang einnimmt, und dies nun schon seit mehreren Jahren. Viele der Eingaben aus diesem Bereich konnten im Berichtszeitraum nicht abschließend bearbeitet werden, so zum Beispiel die Eingaben, die die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre betrafen.
Mit 13 Prozent der Eingaben nimmt das Bundesministerium für Gesundheit die zweite Stelle ein. Besonders stark wirkte sich die geplante Reform zur Stärkung des Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auf der Eingabenseite des zweiten Halbjahres aus. Ein Dauerbrenner waren und - das muss ich mit Bedauern hinzufügen - sind die kritikwürdigen Zustände in manchen Pflegeheimen. Hier sind dem Petitionsausschuss jedoch die Hände gebunden, da für das Heimrecht nicht der Bund zuständig ist, sondern die Länder zuständig sind.
(Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was schade ist!)
Das alles überragende Thema war der Nichtraucherschutz, über den auch im Rahmen öffentlicher Petitionen bzw. in einer öffentlichen Ausschusssitzung mit Petenten diskutiert wurde. Mit ist natürlich bewusst, dass es auch in diesem Haus einige gibt, die unter den neuen Beschlüssen leiden. Der Ausschuss konnte in der Bevölkerung jedoch überwiegend Zuspruch zu den geplanten Neuregelungen feststellen.
Der größte Rückgang beim Eingang von Petitionen war im Jahr 2006 beim Bundesministerium des Innern zu verzeichnen; die Zahl der eingereichten Petitionen sank von fast 4 000 Eingaben in 2005 auf 1 348 im Jahr 2006.
(Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alles dank Schäuble!)
Stark rückläufig war dabei die Zahl der Petitionen, die sich auf das Asylrecht bezogen, während Petitionen zum öffentlichen Dienstrecht nach wie vor einen Schwerpunkt bildeten.
Ein Beispiel für die Petitionen, die das Bundesministerium des Innern betrafen, ist die Forderung, ein Gesetz zum Schutz der deutschen Sprache zu beschließen oder im Grundgesetz den folgenden Artikel aufzunehmen - ich zitiere -: Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch.
(Josef Philip Winkler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ja eine Überraschung! Das müssten wir allerdings mal den Bayern sagen!)
So weit mochte der Ausschuss diesem Vorschlag nicht folgen. Allerdings sah er in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, dass die Bundesregierung ihre Bemühungen, der deutschen Sprache innerhalb der EU einen ihrer Bedeutung angemessenen Stellenwert zu verschaffen, fortsetzt und verstärkt.
Wenn man bedenkt, das manche der auf den ersten Blick kleinen Wehwehchen für die Betroffenen selbst enorme Auswirkungen auf ihre Lebensumstände haben und der Petitionsausschuss als höchste Rettungsinstanz in der Not gesehen wird, bestätigt das einmal mehr die Notwendigkeit und Bedeutung unseres Ausschusses.
Wir konnten zum Beispiel erreichen, dass eine Petentin einen Treppenlift für ihre behinderte Tochter bekam, der ihr vorher verweigert worden war, und dass eine zugesagte, dann aber verweigerte Fahrtkostenbeihilfe letztendlich doch von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt werden musste. Den betroffenen Familien konnte dadurch gravierend geholfen werden.
Bedauerlicherweise kann der Ausschuss nicht alles zusammenfügen, was auseinandergebrochen ist. Entscheidungen des Ausschusses können nicht mit einem Gerichtsurteil gleichgesetzt werden. Er kann Empfehlungen abgeben. Glücklicherweise führen diese oft dazu, dass Entscheidungen, Gesetze und Regeln überdacht und so für das Allgemeinwohl verträglichere Lösungen gefunden werden.
Ich möchte betonen, dass es nicht damit getan ist, an die jeweils zuständigen Institutionen eine Anfrage zum Sachverhalt zu senden und deren Stellungnahme dann als unabänderliche Tatsache hinzunehmen. Die Mitglieder des Ausschusses - ich glaube, hier kann ich für alle sprechen - sehen ihre Aufgabe darin, alles nur Erdenkliche im Interesse des oder der Petenten zu erreichen.
(Beifall im ganzen Hause)
Hierbei ist oft sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt, gepaart mit einem hohen Maß an Kreativität. Die Nutzung aller Möglichkeiten, die dem Petitionsausschuss zur Verfügung stehen - von der unmittelbaren Einbindung von Vertretern der Bundesregierung im Rahmen der Berichterstattergespräche über die Durchführung öffentlicher Anhörungen bis hin zu einem Ortstermin -, hilft den Mitgliedern des Petitionsausschusses, sachkundige Entscheidungen zu fällen.
Nun möchte ich noch auf einige bereits Ende 2005 begonnene Neuerungen im Petitionswesen aufmerksam machen, mit denen wir im Ausschuss erst im vergangenen Jahr ausgiebige Erfahrungen sammeln konnten:
Erstens können Petitionen jetzt auch auf elektronischem Weg, also per E-Mail, eingereicht werden. Hier spricht eine Zahl für sich: Bereits im letzten Jahr haben uns über 10 Prozent der Eingaben auf diesem Weg erreicht.
Die zweite Neuerung ist, dass auf der Internetseite des Deutschen Bundestages sogenannte öffentliche Petitionen eingereicht, mit gezeichnet und diskutiert werden können. 288 öffentliche Petitionen wurden 2006 ins Netz gestellt und von über 450 000 Unterstützern mit gezeichnet sowie mit mehr als 17 600 Kommentaren in Diskussionsforen versehen. Hier sind wir im Zeitalter von Internet und E-Demokratie auf dem richtigen Weg. Dieser Weg wird von den Petenten gut angenommen; wir werden hier künftig noch erhebliche Steigerungsraten verzeichnen. Deshalb werden wir den Modellversuch in den Dauerbetrieb übernehmen.
(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Zum Dritten wurde für die sogenannten Sammel- und Massenpetitionen erstmals die Möglichkeit geschaffen, die Anhörung eines oder mehrerer Petenten in einer öffentlichen Ausschusssitzung vorzusehen. Die Bedingung dafür ist, dass die Petition innerhalb von drei Wochen von wenigstens 50 000 Mitzeichnern unterstützt wird. Dies schaffte im vergangenen Jahr jedoch nur eine Petition; mit ihr forderten 103 000 Unterstützer die Rücknahme der teilweisen Abschaffung der Entfernungspauschale im Steueränderungsgesetz. Auch bei dieser Neuerung ist für die kommenden Jahre mit erheblichem Zuwachs zu rechnen, besonders im Hinblick darauf, dass die Testphase dieses Projektes in Kürze abgeschlossen sein und der darauf folgende Regelbetrieb noch übersichtlicher und reibungsloser funktionieren wird.
Diese neuen Formen der Petitionsarbeit tragen zu einem großen Teil dazu bei, die Öffentlichkeitsarbeit des Petitionsausschusses zu unterstützen. Wir werden aber auch künftig daran arbeiten, unserem Bild bei der Bevölkerung noch schärfere Konturen zu geben, und weiterhin vor Ort für Fragen und Anregungen zur Verfügung stehen, wie das meine Kolleginnen und Kollegen und ich schon intensiv tun.
Gestatten Sie mir, zum Abschluss meiner Ausführungen denen zu danken, ohne die wir als Ausschussmitglieder dem enormen Arbeitspensum hilflos ausgeliefert wären: Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausschussdienstes, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Abgeordneten.
(Beifall im ganzen Hause)
Ohne ihr engagiertes Wirken hinter den Kulissen wäre die Bearbeitung der fast 17 000 Petitionen des vergangenen Jahres nicht möglich gewesen. Dabei möchte ich nicht verhehlen, dass ich dem laufenden und geplanten Stellenabbau in der Verwaltung des Deutschen Bundestages mit Sorge entgegensehe. Wenn man bedenkt, dass täglich über 270 Briefe nach intensiver Beschäftigung mit dem Sachverhalt den Ausschussdienst verlassen, wird der Arbeitsaufwand mehr als deutlich.
Eine letzte, persönliche Bemerkung, in meiner Funktion als Vorsitzende: Ja, die Arbeit im Ausschuss ist meistens sachlich und konstruktiv, und man wird es nicht glauben: Sie macht auch Spaß, mir jedenfalls.
(Beifall der Abg. Iris Gleicke (SPD))
Dafür einen herzlichen Dank an meine Ausschusskolleginnen und Ausschusskollegen!
(Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Die gute Zusammenarbeit kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Ausschussmitglieder aus fünf verschiedenen Fraktionen kommen und somit öfters politisch unterschiedliche Sichten auf die Dinge haben.
(Paul Lehrieder (CDU/CSU): Fast immer!)
Meine Arbeitsweise richte ich so aus, dass ich die Meinung des anderen in jedem Fall respektiere, auch wenn ich sie nicht verstehe oder sie nicht teile. Das halte ich nicht nur deswegen, weil ich Vorsitzende bin, so, sondern weil ich denke, dass Politik von Respekt geprägt sein sollte. In diesem Sinne hoffe ich auf weitere gute Zusammenarbeit und darauf, dass wir gemeinsam möglichst viele positive Entscheidungen für die Petentinnen und Petenten fällen.
Danke schön.
(Beifall im ganzen Hause)