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Streumunition ächten!

Rede von Inge Höger,

Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Streumunition am 19. März 2009 (Drucksache 16/12226)

Streumunition ist eine der heimtückischsten Waffen, die moderne Rüstungsingenieure je entwickelt haben. Schon der Abschuss einer Salve Streumunition kann ein ganzes Dorf unbewohnbar oder das Bestellen von Gemüsegärten und Feldern zur tödlichen Falle machen. Dass die Streumunitionsblindgänger teilweise noch Jahrzehnte nach einem Konflikt explodieren können, das macht diese Waffe zu einem ganz entscheidenden Hindernis für Wiederaufbau und Entwicklung nach Kriegen und Bürgerkriegen. Verstümmelte Menschen, Alte und Junge, Frauen und Kinder sind der sichtbare und spürbare Preis, den Menschen in den Einsatzgebieten von Streumunition für diese Form der Kriegsführung bezahlen.

Deswegen ist es ein großer zivilisatorischer Fortschritt, wenn nun die Ächtung dieser Waffe einen rechtlich verbindlichen Charakter bekommt. Es ist ein Fortschritt, wenn am Sitz der Vereinten Nationen in New York nun ein Staat nach dem anderen, durch seine Unterschrift, die Konvention zum weltweiten Verbot von Streumunition unterzeichnen kann.

Die Verabschiedung des "Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition" ist die Voraussetzung, dass auch die deutsche Regierung das Verbot der Streumunition ratifizieren kann.
Die Fraktion DIE LINKE begrüßt diesen längst überfälligen Schritt ausdrücklich! Dass wir überhaupt über ein verbindliches Verbot von Streumunition abstimmen können, das ist das Verdienst zahlreicher zivilgesellschaftlicher Akteure, wie etwa handicap international oder das Aktionsbündnis Landmine, die in unermüdlicher Arbeit auf die Problematik der Streumunition hingewiesen und den Oslo-Prozess zum Verbot der Munition zum Laufen gebracht haben.

Die Dynamik, die durch diese Diskussionen ausgelöst wurde, kann niemand mehr rückgängig machen. Nun ist auch in den USA, wo die Administration bis jetzt gegen alle Einschränkungen bei Einsatz und Verkauf der tödlichen Waffensysteme opponiert hatte, ein Schwenk vollzogen worden. In einem Nachtragshaushalt, den US-Präsident Barack Obama in der letzten Woche unterzeichnete, ist eine Regelung enthalten, die künftig den Export von Streubomben aus den USA verbietet. Da die USA zu den wichtigsten Exporteuren dieser Waffe gehören, ist dies ein entscheidender Schritt. Es könnte deswegen nur eine Frage der Zeit sein, bis sich die Einsicht durchsetzt, dass Waffen die zu grausam zum Exportieren sind, auch von der eigenen Armee nicht eingesetzt werden sollten.

All diese Entwicklungen sind wichtige Schritte in die richtige Richtung. Allerdings bleibt noch viel zu tun, bis eine vollständige und globale Ächtung sämtlicher Formen von Streumunition durchgesetzt ist.

Die Regelungen der Streumunitionskonvention und des hier debattierten Gesetzes enthalten noch zahlreiche Lücken und Ausnahmeregelungen. Diese sind aus humanitären Erwägungen nicht akzeptabel. So wird Munition vom Verbot ausgenommen, wenn sie weniger als 10 explosive Submunitionen enthält oder Munition, die mit einem elektronischen Selbstzerstörungsmechanismus ausgestattet ist. Dabei ist nicht gesichert, dass diese Selbstzerstörung auch wirklich unter allen Bedingungen zuverlässig funktioniert.
Dass die Ausnahmeregelungen ihren Weg in die Gesetzestexte gefunden haben, ist maßgeblich die Schuld der deutschen Regierung. Die Bundesregierung hatte in den Verhandlungen über das Oslo-Abkommen die Interessen der deutschen Rüstungsindustrie vertreten und mit massivem Druck solche Ausnahmeregelung durchgesetzt. So genannte Zielpunktmunition - deren Definition exakt auf das DIEHL-Produkt "SMArt 155" zutrifft - gilt nicht als Streubombe. Der Bundesregierung geht es also explizit um den Erhalt von Absatzmöglichkeiten für die deutsche Rüstungsindustrie.

In Österreich fällt so genannte Zielpunktmunition bereits seit 2007 unter das Streubombenverbot. In den Verhandlungsdokumenten der Genfer UNO-Abrüstungskonferenz wurde Zielpunktmunition unter dem Titel "Ausnahmen für weiterhin erlaubte Streumunitionstypen" geführt. Diese umstrittene Definition hat nun auch zu juristischen Problemen für einen Journalisten geführt, der nach dem Urteil eines Münchner Gerichtes nun die Streumunition "SMArt 155" nicht mehr als "Streumunition" bezeichnen darf. Internationale Militärexperten zweifeln zwar, dass SMArt wirklich alle Bedingungen der Konvention erfüllt. Sie verweisen auf negative Erfahrungen mit vergleichbarer Munition im Irakkriegs-Einsatz, die Blindgänger hinterließ. Trotzdem vertraute das Münchner Gericht den Herstellerangaben.

DIE LINKE erwartet von der Bundesregierung, dass sie endlich die Interessen der Menschen und nicht diejenigen der Rüstungsindustrie in den Mittelpunkt ihrer Politik stellt. Dazu ist es notwendig, nicht nur schnell zu ratifizieren sondern auch die Vernichtung der Lagerbestände in Angriff zu nehmen und die Beteiligung an Einsätzen, bei denen auch Streumunition eingesetzt wird, definitiv auszuschließen.

DIE LINKE wird ebenfalls sehr genau und kritisch verfolgen, welche Pläne für so genannte „alternative Flächenmunition“ entwickelt werden. Es darf nicht sein, dass die eine grausame Waffe gegen andere grausame Systeme ausgetauscht wird. Wir treten gegen Auslandseinsätze der Bundeswehr ein und sehen deswegen keinerlei Bedarf für Flächenmunition - welcher Art auch immer.