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Stärkere Berücksichtigung der sozialen Lage der Kinder

Rede von Diana Golze,

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Fraktion Die Linke unterstützt den Gesetzentwurf im Grundsatz. Wir begrüßen es, dass es ein Bundeskinderschutzgesetz geben wird, und freuen uns über die Beschlussfassung heute, weil wir finden, dass dies eine gute Grundlage ist, um auf dieser Basis den Kinderschutz in Deutschland weiterzuentwickeln.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Marlene Rupprecht (Tuchenbach) (SPD))

Im Gegensatz zum ersten Entwurf das ist schon gesagt worden hat bei diesem Entwurf des Gesetzes die Fachwelt stärker Einfluss nehmen können. Die Vereine und Verbände sind viel früher mit einbezogen worden. Auch die Träger der Jugendhilfe vor Ort haben ihre Möglichkeiten genutzt, um sich in diesen Prozess einzubringen. Das zeigt auch die Anhörung zu diesem Thema, die von einer großen Sachlichkeit, einem guten Austausch der Argumente und das muss ich an dieser Stelle sagen von kritischen Fragen auch seitens der Regierungsfraktionen geprägt war. Einem Gesetzentwurf kann es nur guttun, wenn man den Experten auch richtig zuhört.

In der Anhörung wurden aber auch Lücken und Schwachpunkte im Gesetzentwurf deutlich, bei denen man später ansetzen muss. Sie hätten vielleicht auch schon im Vorfeld geklärt werden können.  Es ist bereits angesprochen worden: Der gesamte Bereich des SGB V ist komplett außen vor geblieben. Wir alle hätten uns gewünscht, dass es für die Familienhebammen eine Lösung im Bereich des SGB V gibt, sodass diese Leistung nicht auch noch aus dem Etat des Familienministeriums bestritten werden muss.

(Beifall des Abg. Sönke Rix (SPD))

In dieser Frage gab es anscheinend kein Miteinander der Ministerien. Das finde ich sehr schade. Meine Fraktion und ich finden, hier wäre eine Regelfinanzierung notwendig. Ich habe schon bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt: Wir wissen schon heute, dass der Bedarf auch in drei Jahren noch bestehen wird. Warum finden wir nicht schon heute eine Lösung, statt die Länder und Kommunen nach drei Jahren damit im Regen stehen zu lassen?

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es haben auch schon genügend Modellprojekte in diesem Bereich stattgefunden. Diese kann man jetzt nutzen, um daraus erstens ein Berufsbild und zweitens Qualifikationsmöglichkeiten zu entwickeln, um auch Quereinsteigern den Einstieg in diesen Beruf zu ermöglichen. Das ist aber, wie gesagt, besser umzusetzen, wenn man eine Regelfinanzierung vorsieht, statt nur ein weiteres Modellprojekt anzuschieben.
Ein weiterer Punkt betreffend den Gesundheitsbereich, der in dem Gesetzentwurf fehlt, ist der Zusammenhang zwischen der Gesundheit von Kindern und ihrer sozialen Lage. In vielen Berichten, die wir im Bundestag schon behandelt haben, ist immer wieder festgestellt worden, dass arme Kinder ein höheres Gesundheitsrisiko tragen. Deshalb finde ich, dass der Gesetzentwurf zu kurz greift. Kinderschutz muss alle Lebenslagen der Kinder in den Blick nehmen.

(Beifall bei der LINKEN)

Eine weitere Lücke im Gesetzentwurf neben dem Gesundheitsbereich betrifft die Frage, auf Kinder welchen Alters der Gesetzentwurf abzielt. Kinderschutz muss mehr umfassen als frühe Hilfen. Ältere Kinder und Jugendliche stehen aber leider nicht im Fokus des Gesetzentwurfs. Das kann damit zu tun haben, dass Jugendpolitik im Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Jahren nur eine Nebenrolle spielt.
Wir brauchen aber auch für spätere Lebensphasen einen bestmöglichen Schutz für ältere Kinder und Jugendliche. Wir brauchen sichere und flächendeckende Angebote im Anschluss an frühe Hilfen. Dieser Bereich wird aber seit Jahren nur lückenhaft berücksichtigt und ist chronisch unterfinanziert. Hier brauchen wir Investitionen in Prävention. Das fehlt leider im Gesetzentwurf.

(Beifall bei der LINKEN)

Dritte Lücke. Der Gesetzentwurf koppelt den Anspruch auf Beratung für Kinder und Jugendliche an hohe wie ich finde, zu hohe Hürden. Es wird ein Rechtsanspruch in Not- und Konfliktsituationen unabhängig von den Eltern formuliert. Die Vertreterin der Jugendämter erklärte in der Anhörung darauf habe ich bereits in der ersten Lesung hingewiesen , der Begriff „Not- und Konfliktsituation“ werde in der Praxis weit ausgelegt. Das bedeutet, dass es im Ermessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter liegt, wie sie den Begriff auslegen und ob sie die Situation des Kindes als Not- und Krisensituation ansehen. Das ist aber kein wirklicher Rechtsanspruch. Er muss ohne Bedingungen formuliert sein und gehört auch ohne Bedingungen in ein Kinderschutzgesetz.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Da wir gerade bei Rechtsansprüchen sind, habe ich aus aktuellem Anlass eine große Bitte an die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion. Ich möchte Sie bitten, sich nicht nur hier im Bundestag, sondern auch in den Bundesländern für eine Stärkung der Rechtsansprüche einzusetzen. Ich habe alarmierende Signale aus Bremen und Hamburg bekommen mich haben Kolleginnen und Kollegen aus der Jugendhilfelandschaft, die mich schon lange kennen, angesprochen , wonach es eine Initiative gibt, die Mittel zur Erfüllung des Anspruchs auf Hilfen zur Erziehung zulasten der Betroffenen zu kürzen bzw. regelrecht einzudampfen. Das darf nicht passieren. Hilfen zur Erziehung genau um die geht es bei diesem Kürzungsanliegen sind ein wichtiger Bestandteil des Kinderschutzes. Daher werden die Bestrebungen, die Mittel zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Hilfen zur Erziehung zu kürzen, von der Fachwelt mit Bestürzung und Besorgnis aufgenommen. Wer den Rechtsanspruch von Familien und Kindern infrage stellt, gefährdet den Kinderschutz. Es darf keinen Kinderschutz nach Kassenlage geben.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb bitte ich Sie, Ihren Einfluss zu nutzen und diese Initiative aufzuhalten.
Vierte Lücke. Der Kinderschutz steht und fällt mit der personellen und strukturellen Lage aller Beteiligten vor Ort. Dazu macht dieses Gesetz aber keine Aussage. In der Anhörung gab es die Anregung, zu prüfen, ob eine Fallzahlbegrenzung in der Jugendhilfe ähnlich wie im Vormundschaftsrecht sinnvoll ist. Das heißt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes nur für eine bestimmte Anzahl von Fällen zuständig ist. Wenn nun so sieht es das Gesetz vor; das finde ich richtig Qualitätssicherung, Netzwerkarbeit und die Beratung von Einrichtungen als zusätzliche Aufgaben an die Jugendämter übertragen werden, dann brauchen sie mehr und gut geschultes Personal, um diese Aufgaben übernehmen zu können.

(Beifall bei der LINKEN)

Das können die Kommunen nicht alleine stemmen. Bund, Länder und Kommunen müssen hier das wird unsere Aufgabe sein zu einer neuen Vereinbarung ihrer Finanzbeziehungen kommen. Ich komme zum Schluss. Trotz all dieser Mängel und Lücken sagen wir: Dieses Kinderschutzgesetz ist wichtig. Wir werden uns nicht dagegenstellen. Wir können dem Gesetzentwurf aber auch nicht zustimmen und werden uns daher enthalten. Es müssen weitere Schritte gegangen werden. Ich nenne als Stichworte ein Kinderförderungsgesetz und ein Kinderbeteiligungsgesetz. Vielleicht ist das ein Weg, um endlich die Rechte von Kindern auf Schutz, Förderung und Beteiligung im Grundgesetz zu verankern. Dann haben wir wirklich einen Meilenstein geschafft.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)