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Späte Schwangerschaftsabbrüche - Selbstbestimmungsrecht von Frauen stärken

Rede von Kirsten Tackmann,

Rede innerhalb der ersten Lesung von Gesetzentwürfen und Anträgen verschiedener Abgeordnetengruppen zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes bzw. zu späten Schwangerschaftsabbrüchen, Drucksachen 16/11106, 16/11342, 16/11347, 16/11330 und 16/11377

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ich spreche für den Gruppenantrag von 50 Abgeordneten der Linken. Er beruht auf der einstimmig beschlossenen Position des Frauenplenums meiner Fraktion. Natürlich wollen wir partnerschaftliche Entscheidungen. Aber in der Realität greift eine Schwangerschaft oder auch ihr Abbruch vor allem in das Leben von Frauen ein. Deshalb ist uns Linken ihr Votum in dieser sensiblen Frage besonders wichtig.
Der eigentliche Grundkonflikt der heutigen Debatte muss ehrlich benannt werden: Trauen wir als Gesetzgeber Schwangeren zu, mit Unterstützung ihrer Ärztinnen und Ärzte selbstbestimmt eine verantwortungsvolle Entscheidung zu fällen? Das bejaht unser Antrag und auch der Antrag von Kollegin Humme und Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern.
Die drei Gesetzentwürfe dagegen setzen Frauen und Ärzteschaft mehr oder weniger unter Generalverdacht und fordern eine Verschärfung der staatlichen Kontrolle bei Schwangerschaftsabbrüchen mit medizinischer Indikation. Dabei hat die Bundesrepublik bereits seit 1995 eine der EU-weit restriktivsten gesetzlichen Regelungen. Schwangerschaftsabbrüche sind grundsätzlich rechtswidrig und nur unter bestimmten Bedingungen nicht strafbar.
Das widerspricht übrigens internationalen Erfahrungen. So haben die Niederlande trotz liberaler Regelungen seit 20 Jahren deutlich weniger Schwangerschaftsabbrüche je tausend Lebendgeborene als wir. Die Vorgängerinnen meiner Fraktion haben seit dem Jahr 1990 deshalb immer wieder die ersatzlose Streichung des § 218 gefordert. Es ist für mich als frauenpolitische Sprecherin bitter, diese restriktiven Regelungen heute gegen weitere Verschärfungen verteidigen zu müssen.
(Zuruf von der SPD: Es gibt doch keine Verschärfungen!)
Das zeigt, dass wir in der gesellschaftlichen Debatte zum Selbstbestimmungsrecht von Frauen nicht weitergekommen sind, im Gegenteil.
(Beifall Abgeordneten bei der LINKEN - Zuruf von der SPD: Das stimmt doch alles nicht!)
Selbst im 1995er-Gesetzgebungsverfahren wurde bei Schwangerschaftsabbrüchen mit medizinischer Indikation ausdrücklich auf ein normiertes und formalisiertes Beratungserfordernis verzichtet. Diese Gesetzeslage soll mit diesen drei Gruppenanträgen jetzt korrigiert werden. Damit setzen sie genau an der Stelle auf gesetzgeberischen Druck, wo nach unserer Überzeugung Vertrauensbildung, Information und Unterstützung dringend erforderlich und auch erfolgreich sind.
Pro Familia schrieb dazu gestern:
Alle vorgeschlagenen Änderungen des Schwangerschaftskonfliktgesetzes … richten sich gegen Frauen und Paare und werden keinen Schwangerschaftsabbruch nach medizinischer Indikation verhindern, sie richten sich auch gegen die Ärzteschaft.
Interessant ist, womit sich die drei Gesetzentwürfe nicht befassen. Der Sinn vorgeburtlicher Untersuchungen und ihre Risiken spielen keine Rolle, aber die Verwendung der Information soll eingeschränkt werden. Die Defizite bei der Integration behinderter Menschen und ihrer Familien in die Gesellschaft werden ausgeblendet, aber diese Defizite sind Teil der seelischen Notsituation.
Genau an diesen Stellen setzt unser Antrag an. Wir fordern unter anderem einen Rechtsanspruch auf medizinische und psychosoziale Beratung, und zwar kostenfrei und flächendeckend erreichbar.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Vor jeder vorgeburtlichen Untersuchung muss das Recht auf informierte Einwilligung, auf Nichtwissen oder nur therapierelevante Informationen gesichert werden. Das steht übrigens auch im aktuellen Schattenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)
Nach einem Befund muss das Recht auf eine umfassende, vertrauensvolle und ergebnisoffene medizinische und psychosoziale Beratung gelten. Dies muss was oft vergessen wird auch nach einem Schwangerschaftsabbruch gelten. Ärztinnen und Ärzte, Krankenhauspersonal und Hebammen brauchen spezifische Fort- und Weiterbildung. Ferner fordern wir die wirkungsvolle und vollumfängliche Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind für uns unverzichtbare Bestandteile der Lösung von Schwangerschaftskonflikten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)