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Soziale Lage der Kreativschaffenden verbessern

Rede von Lothar Bisky,

Zu Protokoll gegebene Rede von Prof. Dr. Lothar Bisky zur 1. Lesung des Antrages der Fraktion DIE LINKE "Anpassung der Sozialgesetzgebung für Kultur-, Medien- und Filmschaffende" (16/6080)

In der deutschen Kulturwirtschaft gibt es im Vergleich zu anderen Branchen nur wenige Festangestellte, die unbefristet, sozialversicherungspflichtig und vollzeitbeschäftigt sind. Sie sind eher die Ausnahme. In der Regel arbeiten die Kultur-, Medien- und Filmschaffenden in kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Die wirtschaftliche und soziale Lage von Schauspielern, Regisseurinnen und Regisseuren, Malern, Musikerinnen und Musiker, Dramaturgen, Mediengestalterinnen und Mediengestalter usw. war - von wenigen Ausnahmen abgesehen - auch in der Vergangenheit nie besonders rosig: Arbeit und Arbeitslosigkeit wechselten sich regelmäßig ab. Dies haben die Betroffenen in Kauf genommen, weil sie in den Phasen ohne Engagement zumindest Arbeitslosengeld erhielten.

Durch die Hartz-Gesetze wurde ihre Situation unzumutbar verschärft und für manch einen Existenz bedrohend verschlechtert. Dies darf nicht so bleiben. Früher genügten 360 Tage sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der vergangenen drei Jahre, um Arbeitslosengeld I zu erhalten. Seit dem 1. Februar 2006 wurde diese sogenannte Rahmenfrist auf zwei Jahre verkürzt. Für die meisten Kreativen mit wechselnden oder befristeten Anstellungen ist das in der Realität nicht zu schaffen. Die Folge: Statt Arbeitslosengeld I erhalten sie bestenfalls Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, und selbst um diese 347 Euro und die Wohnkosten zu erhalten, müssen sie vorher fast ihr gesamtes eigenes Vermögen aufzehren.

Wie Sie wissen, lehnen wir Linken diese Regelung grundsätzlich ab, aber für die Kreativen ist sie eine ganz besondere Härte. Sie sind hoch motiviert und arbeiten oft bis zum Umfallen für die jeweilige Produktion oder das jeweilige Projekt. Aber sie haben gar keine Chance, die Bedingungen zu erfüllen; das darf nicht so bleiben. Darum wundert es mich auch nicht, dass bis zu 80 Prozent der Betroffenen mit der ihnen gewährten sozialen Absicherung unzufrieden sind. Das kann ich gut verstehen. Lassen Sie uns gemeinsam die Sorgen der Betroffenen ernst nehmen.

Dazu müssen wir die besonderen Arbeitsbedingungen in der Kultur-, Medien- und Filmbranche berücksichtigen und das Sozialgesetzbuch III entsprechend ändern. Die Linke schlägt vor, dass die Kreativen künftig nicht mehr zwölf Monate sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren nachweisen müssen, sondern nur noch fünf Monate. Diese Verkürzung der „Anwartschaftszeit“ von zwölf auf fünf Monate wäre eine Lösung im Interesse der Beschäftigten.

Das Problem ist nicht neu. Bereits in der 15. Legislaturperiode wurde es grundsätzlich und parteiübergreifend erkannt. Das wurde in der Anhörung „Auswirkungen der Hartzgesetzgebung auf den Kulturbereich“ - im Rahmen der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ - ja deutlich.

Unter den Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern aller Fraktionen besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Erst vor zwei Wochen hat der Kollege Ehrmann von der SPD hier in der Debatte zur Kulturwirtschaft auf die sehr problematische wirtschaftliche Situation insbesondere der Künstlerinnen und Künstler hingewiesen. Auch die Enquete-Kommission „Kultur“ fordert, die wirtschaftliche und soziale Lage der Kulturschaffenden zu verbessern. Sie empfiehlt einstimmig das Schweizer Modell. Danach werden die ersten 30 Tage einer Beschäftigung für die Anrechnung von Arbeitslosengeld doppelt gezählt. Auch diesem Vorschlag würden wir uns nicht verschließen. Damit Sie mich nicht falsch verstehen: Unser Ansatz ist der konsequentere, da er auf den Erfahrungen der organisierten Kreativschaffenden in diesem Lande basiert. Aber wir versperren uns keineswegs anderen Lösungen.

Alle Vorschläge, die Sie machen, um die soziale Lage der Kreativschaffenden zu verbessern, werden wir nach Kräften unterstützen. Die Verkürzung der Anwartschaftszeit auf fünf Monate ist meines Erachtens die beste Lösung für die Betroffenen. Darum werbe ich hier für unseren Antrag und bitte Sie um Ihre Zustimmung, damit auch Sie künftig guten Gewissens ins Theater, Konzert oder ins Kino gehen können. Ich wünsche Ihnen nun einen schönen Feierabend und ein kulturvolles Wochenende.