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Sofortprogramm gegen Gammelfleisch: Vom Tiger zum Bettvorleger

Rede von Karin Binder,

Frau Präsidentin,
meine Damen und Herren,

nach der BSE-Krise und den Gammelfleischskandalen der Jahre 2005 und 2006 ist es jetzt dreieinhalb Jahre her, dass vom Ministerium in einer ersten Reaktion ein Zehnpunkte-Sofort-Programm zum Verbraucherschutz aufgelegt wurde. Vor zweieinhalb Jahren machte das Ministerium daraus 13 Punkte, mit deren Hilfe VerbraucherInnen besser vor Gammel- und Ekelfleisch geschützt werden sollten.
Im Februar 2008 brachte dann die Regierung einen halbherzigen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) hier im Plenum ein. Diesen Entwurf hat sie in dieser Woche durch einen Änderungsantrag im Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz (ELV) noch weiter abgeschwächt.

Was unter dem Titel „Sofortmassnahmen“ als Tiger zum Sprung ansetzte, ist jetzt nach dreieinhalb Jahren als Bettvorleger gelandet - ein fauler Kompromiss. Passt gut zu Gammelfleisch.

Mit dem viel zu niedrigen Bußgeld in ihrem Gesetz könnte ich ja noch leben. Obwohl ich der Auffassung bin, dass für den verantwortungslosen Umgang mit der Gesundheit von Menschen eine Gewinnabschöpfung die einzig richtige Strafe wäre. Strafen von maximal bis 50.000 Euro tun denen, die mit unsauberen, unsicheren Lebens- und Futtermitteln Profit machen, nicht wirklich weh. Außerdem sollten die Bußgelder den Geschädigten oder auch einer verstärkten Lebensmittelkontrolle zu Gute kommen.

Was ich nicht akzeptieren kann, ist der Umstand, dass mit diesem Gesetz richtige Schlupflöcher geschaffen werden.
Ihre vermeintliche Meldepflicht enthält mehr Ausnahmen als Regeln, einschließlich einer Anleitung zur Umgehung des Gesetzes. So gilt es zum Beispiel nicht
• für angeliefertes Gammel- oder Ekelfleisch, über das der/die LebensmittelunternehmerIn keine unmittelbare „Sachherrschaft“ erlangt,
• für angelieferte Lebensmittel, das der/die UnternehmerIn nicht bestellt hat,
• für Lebensmittel, die lediglich mündlich, telefonisch, per mail oder per Fax angeboten werden,
• wenn der/die LebensmittelunternehmerIn bei einem Marktrundgang erkennt, dass von anderen nicht sichere Lebensmittel angeboten werden.

Das ist doch ein einziger Flickenteppich, jedeR kann von einem Loch zum nächsten hüpfen.

Wo ich noch größere Probleme sehe, ist die Tatsache, dass die Koalition nun wieder die Tierfütterung mit Tierfetten zulässt - mit einer Ausnahme - der Wiederkäuer.
SPD, CDU und CSU heben das im Zuge der BSE-Krise verfügte Verfütterungsverbot von tierischen Fetten an Nutztiere wieder auf. Davon war in deren Gesetzentwurf von Anfang 2008 noch keine Rede. Dabei ist ein umfassendes Vorsorgeprinzip die wichtigste Voraussetzung für Lebensmittelsicherheit.
Die Verfütterung von Fetten an dieselbe Tierart ist Kannibalismus. Dies lehnen wir nicht nur aus ethischen Aspekten ab. Es geht vor allem auch um die Verhinderung und die Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten. Deshalb sprechen wir uns als LINKE mit allem Nachdruck dagegen aus.

Liebe KollegInnen von SPD, CDU und CSU,
sie vergeben mit ihrem Änderungsantrag die Chance, schwerwiegende Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfs zu beheben.
Auch die Vorschriften zur aktiven Öffentlichkeitsinformation bei rechtswidrigen Lebensmitteln sind nach wie vor schwammig und unklar. Noch immer ist jede einzelne Behörde vor der Veröffentlichung auf sich gestellt und muss abwägen zwischen dem Informationsinteresse der betroffenen Menschen und dem wirtschaftlich orientierten Geheimhaltungsinteresse der beteiligten Unternehmen.
Die ersten Erfahrungen mit dem im Mai 2008 in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zeigen, dass sich die Behörden aufgrund von Haftungsfragen vor einer Veröffentlichung eher zum Deckeldraufhalten entschließen. Für die Abwägung der Interessen zwischen dem berechtigten Anspruch der VerbraucherInnen auf Information und dem Schutz der Betriebe vor wirtschaftlichen Folgen sind klare gesetzliche Regelungen zu treffen.

Wir bedauern auch, dass im Rahmen der Verabschiedung des LFGB von einer Verbesserung des "Informantenschutzes" keine Rede mehr ist.
Um Gammelfleischskandale künftig besser aufdecken zu können, werden allein die Lebensmittelunternehmen und natürlich deren MitarbeiterInnen zur Information verpflichtet. Wenn sie die Meldepflicht nicht einhalten, wird das als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld geahndet. Dabei ist klar, dass MitarbeiterInnen heute sofort ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn sie für den Arbeitgeber unangenehme Tatsachen ans Licht der Öffentlichkeit bringen.
Wie diese ArbeitnehmerInnen oder auch die von einem Auftraggeber abhängigen Subunternehmen vor Nachteilen geschützt werden, ist der Bundesregierung offenbar egal. Zwar gab es dazu sogar eine Expertenanhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Auch ein Referentenentwurf - der eine grundsätzliche Regelung zum Schutz der Beschäftigten in § 612 BGB vorsah - wurde erarbeitet. Seitdem hat man dazu von der Koalition jedoch nichts mehr gehört. Die Verbesserung des Informantenschutzes wurde von der Koalition offenbar aufgegeben. Wo bleibt der Einsatz der SPD?

Fazit:
Für die BürgerInnen bringt das Änderungsgesetz zum Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch keine konkret wahrnehmbaren Verbesserungen wie zum Beispiel direkte Auskunftsrechte. Nicht einmal die Bekanntgabe des Schlachtdatums wird bei der Kennzeichnung von Fleisch verbindlich geregelt. Auch eine raschere und bessere Information der Öffentlichkeit durch die Verwaltung wird nicht gewährleistet.
Dabei gäbe es gute Beispiele für verbrauchernahe Lösungen - noch dazu in greifbarer Nähe. Gehen Sie nach Berlin-Pankow und schauen sie sich um. Dort wird das Smiley-System nach Dänischem Vorbild in der Gastronomie erprobt. Die Berliner Senatsverwaltung unterstützt die Bezirke dabei, neue Wege zu gehen. Davon scheint die Bundesregierung derzeit jedoch Lichtjahre entfernt zu sein.

Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit.