Zum Hauptinhalt springen

Sigrid Hupach: »Ausstellungsvergütung gesetzlich verankern«

Rede von Sigrid Hupach,

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „von Kunstausstellungen leben viele“, so beginnt ein Plakat des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler mit Sitz in Berlin aus dem Jahr 2009. Danach werden über 60 Beteiligte aufgezählt, vom Aufsichtspersonal bis zur Versicherung, „Nur“ – so endet die Aussage dann – „nur Künstlerinnen und Künstler nicht“.

Auf einer Veranstaltung der Initiative „Ausstellungsvergütung jetzt!“ Anfang März forderte eine Teilnehmerin, dass eine Einladung zu einer Ausstellungsbeteiligung nicht zur Existenzbedrohung werden darf. Denen, die das als Schwarzmalerei abtun wollen, empfehle ich, in die aktuelle Studie des BBK-Bundesverbandes zu schauen.

Das Einkommen der in der Künstlersozialkasse versicherten bildenden Künstler lag 2016 bei etwa 18 000 Euro pro Jahr; bei den Künstlerinnen lag es sogar nur bei 13 000 Euro.

(Zuruf von der LINKEN: Unglaublich!)

Wenn sie dann, wie die Befragten der Studie, drei bis vier Ausstellungen pro Jahr realisieren, wird in der Regel weder die künstlerische Leistung vergütet noch der Aufwand entschädigt, der ihnen bei der Vorbereitung, beim Transport, beim An- und Abbau oder der Anreise entsteht. Hier wird die Tragik deutlich.

Künstlerinnen und Künstler können nicht kostenlos im Künstlerbedarf einkaufen, den ÖPNV benutzen oder einen Transporter mieten. Warum also sollen sie ihre künstlerische Leistung kostenfrei anbieten? Jetzt sagen manche: weil Künstlerinnen und Künstler auf diese Weise bekannt werden und den Wert ihrer Werke damit steigern, Ruhm und Ehre wegen des schönen Ausstellungsortes eingeschlossen.

Dass dies aber schon lange nicht mehr stimmt und vermutlich nie der Realität entsprochen hat, zeigt die aktuelle Studie des BBK. Trotz der regen Ausstellungstätigkeit nehmen zwei Drittel weniger als 5 000 Euro im Jahr durch den Verkauf ihrer Werke ein. Es gibt zwar Ausnahmen; aber fest steht die Tatsache, dass der größte Teil der professionellen bildenden Künstlerinnen und Künstler von dem Verkauf ihrer Werke nicht leben kann. Das liegt nun keineswegs an ihrem unternehmerischen Unvermögen, sondern vor allem daran, dass sich die künstlerischen Ausdrucksformen geändert haben, dass sich der Kunstmarkt wandelt und dass viele Ausstellungsorte entweder gar keine Sammlung oder kein Geld mehr haben, um Kunst einzukaufen. Und überhaupt: Kunst ist mehr als eine Ware,

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und Ausstellungen in öffentlichen Häusern dienen vorrangig der öffentlichen Debatte.

Im Urheberrecht sind im Unterschied zu allen anderen Sparten die bildenden Künstlerinnen und Künstler benachteiligt. Sie haben keinen Anspruch auf Vergütung ihrer künstlerischen Leistung. Selbstverständlich werden Autoren am Buchverkauf beteiligt. Selbstverständlich bekommen Komponistinnen Anteile, wenn ihr Werk aufgeführt wird, und das immer, nicht nur beim ersten Mal. Warum also sollte das bei den bildenden Künstlerinnen und Künstlern nicht auch so sein?

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Die Summe, um die es dabei geht, ist nicht groß. In Berlin umfasst der Ausstellungsfonds 300 000 Euro pro Jahr – als erster Schritt. Es geht nämlich nicht darum, dass Künstlerinnen und Künstler per Gesetz ein gutes Leben führen können. Nein, es geht erst einmal nur darum, dass ihnen überhaupt ein Anspruch auf die Vergütung ihrer Leistung zugestanden wird.

(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Ulle Schauws [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Der BBK-Bundesverband hat 2014 eine Leitlinie veröffentlicht, in der Vorschläge sowohl für die Höhe der Ausstellungsvergütung als auch für Ausstellungshonorare unterbreitet werden. Sie ist sehr kurz und prägnant. Sie unterscheidet zwischen Gruppen- und Einzelausstellungen und bezieht auch geldwerte Leistungen des Ausstellers mit ein wie etwa den Druck eines Katalogs oder einen Ankauf. Es gibt einen Grundbetrag für die Nutzung eines künstlerischen Werkes pro Woche, der mit einem Wirtschaftskraftfaktor je nach Veranstalter multipliziert wird. Ein soziokulturelles Zentrum müsste so lediglich 100 Euro für eine vierwöchige Ausstellung zahlen, ein Museum dagegen 1 000 Euro. Hinzu käme das Ausstellungshonorar, die Aufwandsentschädigung, entsprechend differenzierter Stundensätze je nach Art der Leistung. Also: Reich wird damit keiner. Wichtig ist dieses Einkommen aber, da es als künstlerisches Einkommen zählt und so den Zugang zur Künstlersozialkasse erleichtert und sichert.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Neben der Ausstellungsvergütung im Urheberrecht wollen wir mit unserem Antrag den Bund in die Pflicht nehmen. Er soll die Zahlung von Ausstellungsvergütungen und Ausstellungshonoraren verbindlich in seine Förderkriterien aufnehmen und die dafür nötigen Mittel im Sinne der Einhaltung sozialer Mindeststandards zur Verfügung stellen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Vorbildwirkung wäre nicht zu unterschätzen. Es wäre auch eine wirkliche Wertschätzung der Leistung bildender Künstlerinnen und Künstler, von der immer so viel geredet wird.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Eines muss uns allen doch klar sein: Ohne die Leistung von bildenden Künstlerinnen und Künstlern gäbe es keine Ausstellungen. Die anderen auf dem Plakat genannten Beteiligten hätten auch nichts mehr davon.

Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)