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SGB IX weiterentwickeln

Rede von Ilja Seifert,

2. Beratung des Antrages der Grünen „Neuntes Buch Sozialgesetzbuch im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Menschen mit Behinderungen weiterentwickeln“, Drucksachen 17/7951 und 17/10009


In den letzten Monaten gab es mehrere Veranstaltungen, in denen 10 bzw. 11 Jahre nach dem Inkrafttreten des Sozialgesetzbuch IX „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ (SGB IX) über die Wirkungen dieses Gesetzes diskutiert wurde.
Dazu ein kurzer Rückblick: Das SGB IX wurde von der Koalition aus SPD und Bündnis 90/ Die Grünen eingebracht und am 6. April 2001 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grüne und FDP verabschiedet. DIE LINKE (damals noch die PDS-Fraktion) hatte in die abschließende Debatte 5 Änderungsanträge sowie einen Entschließungsantrag (Drucksache 14/5823) eingebracht. In meiner Rede sowie meiner Erklärung zur Abstimmung (Plenarprotokoll 14/165) begründete ich im Namen der PDS, warum wir uns der Stimme enthalten.


Der Kern linker Kritik (bei gleichzeitiger Würdigung vieler positiver Dinge): In vielen Punkten konnte sich der Bundestag nicht durchringen, einen tatsächlichen Paradigmenwechsel vorzunehmen. Es gibt in dem Gesetz keinen Bezug zum Artikel 3 des Grundgesetzes. Der Behindertenbegriff ist weiterhin defizitär angelegt. Das SGB IX ist ein Rehabilitations- aber kein Leistungsgesetz. Das Damoklesschwert des Heimeinweisungsparagraphen (der Kostenvorbehalt im Paragraph 13 des SGB XII) blieb bestehen. Die Bedürftigkeitsprüfungen und die Abhängigkeit der Leistungsgewährung von Einkommen und Vermögen wurden nicht angetastet. Dies bekräftigte auch der Deutsche Behindertenrat, als er am 4. Dezember 2004 12 Thesen symbolisch an die Tür der Berliner Nikolaikirche heftete. Selbst die damals oppositionelle CDU/CSU forderte ein eigenständiges, bundesfinanziertes Leistungsgesetz, mit dem die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herausgelöst werden soll.

Nun, 10 Jahre später, fordern die Grünen, das SGB IX weiterzuentwickeln. Das unterstützt DIE LINKE ausdrücklich. Aber wir reden heute nicht nur über die Überschrift, sondern auch über den Inhalt des Antrages. Im Feststellungsteil standen die Antragssteller vor der schwierigen Aufgabe, einerseits ihr damaliges Tun zu würdigen, andererseits auch die damaligen und neu entstandenen Defizite aufzuzeigen. Diese Herausforderung haben sie nur zum Teil gemeistert.

Wichtiger sind aber die Forderungen an ein Gesetz zur Weiterentwicklung des SGB IX. Und auch hier ist mein Fazit: Es ist wie 2001 (nur das die Grünen damals regierten und sich heute in Wartestellung befinden): Es gibt viele Punkte in dem Antrag, die DIE LINKE unterstützen können. Aber mehrere entscheidende Fragen werden überhaupt nicht bzw. nur sehr vorsichtig angesprochen, obwohl spätestens seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 unstrittig sein müßte, daß wir ein Leistungsgesetz brauchen, welches Menschen eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft durch den einkommens- und vermögensunabhängigen Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile ermöglicht.

Viele Abgeordnete der Grünen unterstützten vor der Bundestagswahl 2009 ebenso wie Abgeordnete der LINKEN und der SPD die Forderung der Behindertenbewegung nach einem Gesetz zur Sozialen Teilhabe, darunter auch Claudia Roth und Markus Kurth. Nach der Bundestagswahl hatten behinderte Juristinnen und Juristen dazu sogar einen Gesetzentwurf erarbeitet. DIE LINKE hat diese Vorschläge und Forderungen mit einem Antrag für ein Teilhabesicherungsgesetz im Bundestag zur Diskussion gestellt. Und Bündnis 90/ Die Grünen? In diesem Antrag – und hier hätte es hineingepaßt – ist leider nichts davon zu spüren. Deswegen werden wir uns – wie schon 2001 – bei diesem Antrag der Stimme enthalten.

(Rede zu Protokoll; TOP 20)