Zum Hauptinhalt springen

Schutz vor beharrlichen Nachstellungen (Stalking)

Rede von Jörn Wunderlich,

Das Gewaltschutzgesetz bedarf im Hinblick auf beharrliche Nachstellungen unbedingt einer Ergänzung. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung den Versuch unternimmt, den Opfern des unter dem Begriff des Stalking bekannten Verhaltens wirksamer als bisher zu helfen.

Die Schaffung eines neuen Straftatbestandes ist jedoch ein ungeeignetes Mittel zur Bekämpfung des Stalking.

Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! „Ein guter Tag für den Opferschutz“, hieß es eingangs. Das ist richtig. Opfer von Gewalt, seien es Männer, Frauen oder Kinder, brauchen Schutz. Ihn in solchen Fällen zu gewährleisten, ist Aufgabe moderner Politik. Wir begrüßen ausdrücklich den Versuch - ich wiederhole: den Versuch - der Bundesregierung, den Opfern des unter dem Begriff Stalking bekannten Verhaltens wirksamer als bisher zu helfen.

Ich denke, wir sind über die Fraktionsgrenzen hinweg einig, dass den Opfern Hilfe zuteil werden muss. Meinungsverschiedenheiten gibt es allerdings hinsichtlich des Weges zu einem besseren Opferschutz. In diesem Punkt sind wir mit der FDP d’accord;

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Das ist ja merkwürdig; heute Morgen auch schon!)

denn die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes, wie im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen, lehnen wir ebenfalls ab.

Dafür sprechen folgende Punkte: Schwerpunkt einer Gesetzesänderung ist für uns ein effektiver Opferschutz.

(Beifall bei der LINKEN - Jörg van Essen [FDP]: Ja! Genau das muss es sein!)

Das Gewaltschutzgesetz gewährleistet, wenn man unserem Antrag folgt, der mit dem der FDP inhaltlich nahezu gleichlautend ist - das muss man einmal feststellen -,

(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Peinlich!)

einen wirksamen Opferschutz. Die Argumente gegen das Gewaltschutzgesetz sind, dass man einen Antrag bei Gericht stellen müsse, dass man konfrontiert werde, dass es ein Hin und Her sei usw. Aber - da spreche ich aus eigener beruflicher Erfahrung - wie ist es denn beim strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, das ja auch auf einen Erfolg abzielt? Anzeige bei der Polizei, polizeiliche Ermittlungen, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen,

(Jörg van Essen [FDP]: Vernehmungen!)

möglicherweise Anklageerhebungen nach den Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten, der dann zum Angeklagten wird, usw. Ich kenne aus eigener Erfahrung Fälle, in denen das strafrechtliche Verfahren Monate länger dauert als eine gerichtliche Anordnung im Falle von Stalking nach Gewaltschutzgesetz. Das habe ich selber so erlassen.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das bleibt doch jedem unbenommen! Das ist doch nicht aufgehoben! Das ist nur flankierend! Das ist ja wunderlich, Herr Wunderlich!)

Das Gesamtziel, durch die Strafbewehrung eine bessere Verfolgbarkeit der Stalker zu erreichen und damit letztlich den Opfern zu helfen, wird durch diesen Gesetzentwurf jedenfalls nicht erreicht. Denn nach Meinung der Bundesregierung muss das Opfer schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt sein, damit die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten wird. Dann ist es für einen wirksamen Opferschutz in aller Regel zu spät.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Da hilft auch die von den Grünen beantragte Änderung in den RiStBV, den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, nichts; denn das meiste steht bereits in diesen Richtlinien, gerade hinsichtlich des öffentlichen Interesses.

Während in Wissenschaft und Praxis der Versuch unternommen wird, wirksamen Opferschutz auf Grundlage der tatsächlichen Interessen der Betroffenen und einer verlässlichen empirischen Forschung durchzusetzen, dominiert in der Politik immer wieder strafrechtlicher Aktionismus. Gerade die Interessen der Opfer, die hier im Vordergrund stehen sollten, verbieten es, ein öffentlichkeitswirksames Vorgehen einer wirklichen Problemlösung vorzuziehen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist jedenfalls aus Opfersicht weitgehend nutzlos und aus rechtsstaatlicher Perspektive wohl verfassungswidrig. Herr van Essen hat es schon gesagt: Es gibt in dem Gesetzentwurf eine Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe und einen Auffangtatbestand. - Das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 des Grundgesetzes dürfte allen hier anwesenden Juristen ein Begriff sein. Es stellt sich die Frage, wie zu erklären ist, dass die Bundesregierung zum Entwurf des Bundesrats zunächst wie folgt Stellung genommen hat:

Der Entwurf enthält neben einer Vielzahl wenig bestimmter Rechtsbegriffe einen Auffangtatbestand, der nach der Begründung der Tatsache Rechnung tragen soll, dass sich der durch den „Stalker“ vollführte Terror einer abschließenden gesetzlichen Bestimmung entziehe. Der vorgelegte Entwurf begegnet durchgreifenden Bedenken im Hinblick auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 des Grundgesetzes.

(Jörg van Essen [FDP]: Es hat sich nichts daran geändert!)

Jetzt wird ein ebenso unbestimmter Auffangtatbestand vorgeschlagen. Das ist für mich nicht nachzuvollziehen.

Das Spektrum des Nachstellens - darin sind wir uns einig - kann nicht komplett erfasst werden.

(Daniela Raab [CDU/CSU]: Richtig! - Jörg van Essen [FDP]: So ist es! Denen fällt immer etwas Neues ein!)

Das ist auch von der Ministerin ausgeführt worden. Mit einem unbestimmten Straftatbestand können also nicht sämtliche denkbaren Handlungen erfasst werden. Wie weit wollen Sie da gehen?

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das haben wir doch gar nicht gesagt!)

Der Vergleich mit § 315 c StGB hinkt. Da gibt es ganz konkrete Tatbestandsmerkmale, die sehr scharf formuliert sind.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Haben wir doch hier auch!)

Nein, das haben Sie hier nicht.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Warum?)

- Sie kennen Ihren eigenen Gesetzentwurf nicht.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Haben Sie schon einmal vom Begriff des Regelbeispiels gehört, Herr Wunderlich?)

- Schauen Sie einmal in den Gesetzentwurf.

Ich denke - in diesem Punkt sind wir, wie gesagt, mit der FDP d’accord -, dass das Gewaltschutzgesetz gemäß unserem Antrag ausgebaut werden sollte; denn mit Strafen allein kann man das Ziel nicht erreichen. Sie können auch so weitermachen, wie Sie es vorhaben. Für diesen Fall will ich den Schriftsteller Martin Kessel zitieren: „An der Härte der Strafen erkennt man die Schwächen des Regimes.“

(Widerspruch bei der CDU/CSU und der SPD)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)