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Schutz national bedeutsamen Kulturguts

Rede von Lukrezia Jochimsen,

Zur Aufarbeitung des NS-Unrechts im Bereich der Kunst

Dr. Lukrezia Jochimsen (DIE LINKE):
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Hinsichtlich des Antrages, den die FDP eingebracht hat, müssen aus meiner Sicht zwei Probleme getrennt voneinander betrachtet werden: erstens die Rückgabeverpflichtung Deutschlands für Kunstgegenstände, die zwischen 1933 und 1945 ihren jüdischen Besitzern auf vielfältige Weise entzogen wurden, und zweitens das hässliche Geschäft mit dem Erbe, sobald es in die Hände seiner rechtmäßigen Besitzer zurückgelangt ist.
Im ersten Problemkreis wird uns nun auch die Dimension des NS-Unrechts vor allem im Bereich der Kunst drastisch und deutlich vor Augen geführt. 50, 60 Jahre lang haben wir gar nicht gewusst - und wissen es zum Teil immer noch nicht -, wie sehr wir uns gerade auch an der Kultur unserer jüdischen Bürger bereichert hatten.
Der zweite Problemkreis, lieber Herr Otto, geht uns Politiker eigentlich gar nichts an. Wir können es zwar bitter und sogar empörend finden, wenn Glanzstücke aus unseren Museen verschwinden und in London oder New York zu Schwindel erregenden Summen versteigert werden, aber in diesem besonderen Fall ist Besitz eben Besitz und im Zeitalter der gerade von der FDP sonst so begrüßten Globalisierung müssen wir hinnehmen, dass die Gier des Marktes nach Museumsware regiert.
National bedeutsames Kulturgut wirksam zu schützen beginnt damit, dass Museen endlich in die Lage versetzt werden, Provenienzforschung zu betreiben; da haben Sie vollkommen Recht. Jahrzehntelang ist das aber von uns versäumt worden. Nach der Washingtoner Erklärung, welche die Bundesrepublik immerhin vor acht Jahren unterzeichnet hat,
... sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben ausfindig zu machen.
Auch sollten danach Vorkriegseigentümer und ihre Erben ermutigt werden, ihre Ansprüche anzumelden. - Von dieser Politik war eben in den letzten Jahren nichts zu verspüren. Hätte zum Beispiel das Brücke-Museum rechtzeitig entsprechend gehandelt, hätten sich vielleicht geldgierige Anwälte nicht auf den Weg gemacht, um den Deal zu drehen.
Im FDP-Antrag wird gefordert, die Handreichung, die aufgrund der Washingtoner Erklärung für den Umgang mit Rückgabefällen erstellt wurde, zu überarbeiten, um
die Balance zwischen den Interessen der Alteigentümer und den Anliegen der Museen ... neu zu justieren.
Da werde ich sehr hellhörig; denn es gibt gleich einen Vorschlag dazu, wie zu justieren sei, beispielsweise durch eine Haltefrist von zehn Jahren. Was ist damit gemeint? Dem rechtmäßigen Eigentümer wird zwar nun das Bild, das ihm vor 70 Jahren entzogen wurde, zurückgegeben, aber dann soll er bitte schön noch zehn Jahre warten, bis er es verkaufen kann. Das ist doch eine Zumutung sondergleichen. Im FDP-Antrag heißt es weiter, die neue Balance der Interessen sei im "Geiste der Washingtoner Erklärung" herzustellen. Ich habe keinen Satz über eine solche zehnjährige Haltefrist in der Washingtoner Erklärung gefunden.
Der zweite Vorschlag, national wertvolles Kulturgut in ein staatliches Verzeichnis aufzunehmen, welches ein Ausfuhrverbot enthält, kann doch nicht allen Ernstes für zurückzugebende Kunstgegenstände, die zwischen 1933 und 1945 ihren Besitzern entzogen wurden, gelten. Das hieße: Ja, es ist Ihr Bild, wir geben es Ihnen zurück, es muss aber in Deutschland bleiben. - Auf die NS-Beschlagnahmung folgte die Ausfuhrsperre.
Dann heißt es im FDP-Antrag:
In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob und inwieweit Privateigentümer für eventuelle Wertminderungen zu entschädigen sind, die ihnen durch die Eintragung in diese Verzeichnisse entstehen ...
Das ist mir, ehrlich gesagt, einfach zu viel des Zynismus.
Über diesen Antrag werden wir im Ausschuss wohl noch kräftig streiten. Im Grunde genommen glaube ich, dass uns gar nichts anderes bleibt, als ihn abzulehnen.
(Beifall bei der LINKEN)