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Sammlung von Umweltdaten ist sinnvoll - Datenmissbrauch vermeiden

Rede von Lutz Heilmann,

Das Gesetz zum Geodatenzugang bietet große Möglichkeiten, die gerade auch den Naturschutz sehr voranbringen könnten. Die zentrale Sammlung aller Naturschutzgebiete, die genaue räumliche Zuordnung des Vorkommens geschützter Arten und Biotope wäre ein großer Schritt. Geodaten sind aber auch Informationen über die Verteilung von Krankheiten, Armut, Arbeitslosigkeit etc. Daran ist auch die Wirtschaft interessiert. DIE LINKE wehrt sich gegen jedwede Stigmatisierung von Menschen. Außerdem schützt das Gesetz nicht ausreichend vor Datenmissbrauch. Die Daten sind aber so genau verfügbar, dass sie Rückschlüsse auf jede und jeden Einzelnen zulassen. Das lehnen wir ab - so lange es keinen strengen Datenschutz gibt.

Sehr geehrte/r Herr/Frau Präsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

vermutlich wissen nur Wenige, was genau Geodaten eigentlich sind. Man könnte sie als digitale Karten bezeichnen. Dadurch wird der große Unterschied zu echten Karten aber eher verschleiert als erhellt. So können Geodaten in mehr als zwei Dimensionen dargestellt werden. Und Sie können zeitliche Entwicklungen abbilden. Konkreten Gebieten lassen sich durch die digitale Verfügbarkeit auch viel mehr Informationen zuordnen, als man auf einer einzelnen Karte darstellen könnte. Und Geodaten kann man in Geoinformationssystemen bearbeiten.

Die EU hat in der INSPIRE-Richtlinie nun festgelegt, dass Geodaten europaweit zentral verfügbar gemacht werden sollen und dass die Daten dafür bestimmten Standards unterliegen müssen, damit sie europaweit einheitlich nutzbar sind. Das ist zu begrüßen.

Geodaten an sich sind genauso neutral wie alle anderen Daten auch. Die Frage ist hier wie dort, wer was mit den Daten machen kann, bzw.: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

Warum ist der Datenschutz bei Geodaten überhaupt wichtig? Dazu muss man sich vor Augen halten, dass Geodaten eben nicht immer "irgendwas mit Umwelt" zu tun haben, wie viele vielleicht denken. Geodaten liefern Informationen über die räumliche Verteilung aller möglichen Aspekte. Das sind natürlich auch umweltbezogene Informationen wie die Verteilung landwirtschaftlicher Flächen, der Bodenbeschaffenheit, der Verteilung und Anzahl des Vorkommens geschützter Arten und Biotoptypen kann gespeichert werden. Wie gesagt, mit Geodaten kann man viele sinnvolle Sachen machen.

Und da es in Deutschland leider keine bundesweite und einheitliche Erfassung aller Flächen mit rechtlichen Bindungen zugunsten des Naturschutzes und der Landschaftspflege gibt, ist es aus dieser Sichtweise mehr als wünschenswert, Geodaten zentral verfügbar zu machen und einheitliche Standards einzuführen. Eine solche "Datenbank der Natur" könnte für Deutschland und Europa sehr große Dienste dabei leisten, den Anforderungen im Naturschutz durch den Klimawandel und den dadurch bedingten Lebensraumveränderungen für Pflanzen und Tiere besser gerecht werden zu können.

Geodaten sind aber weit mehr als das. Geodaten sind auch Informationen über die Verteilung von Krankheiten, Armut, Arbeitslosigkeit, dem Anteil von Migrantinnen und Migranten. Wenn man solche Daten wissenschaftlich nutzt, können auch die sehr nützlich sein.

Im Umweltausschuss haben wir direkt im Anschluss an die Beratung dieses Gesetzes über die auffällige Häufung von Kinderkrebsfällen in der Umgebung von Atomkraftwerken gesprochen. Wenn alle Kinderkrebsfälle als Geodaten vorliegen würden könnte man die mit den Informationen über die Standorte von Atomanlagen kombinieren, die Wahrscheinlichkeit der zufälligen räumlichen Übereinstimmung berechnen - und so sehr leicht wichtige Informationen gewinnen.

Die räumliche Verteilung von Krebs, Lungenentzündungen und anderen Krankheiten kann aber auch für ganz andere Zwecke genutzt werden. Ich sage dabei bewusst "kann" und nicht "wird". Es "kann" aber sein, dass Krankenkassen ein großes Interesse an solchen Daten entwickeln. Das "könnte" dann dazu führen, dass Menschen die da wohnen, wo viele Menschen bestimmte Krankheiten haben, nicht mehr in eine Krankenkasse aufgenommen werden oder zumindest einen Risikoaufschlag zahlen müssten. Und es "kann" auch sein, in den USA ist das durchaus üblich, dass sich Banken dafür interessieren, wo man wohnt. Wohnt man in einer Gegend, in der viele Menschen arm, arbeitslos oder einen Migrantionshintergrund haben sind, dann bekommt man vielleicht keinen Kredit mehr, oder nur mit einem Zinsaufschlag. Wollen wir das? DIE LINKE will das nicht. Wir wollen nicht, dass man aufgrund seines Wohnortes diskriminiert werden kann. Das ist ein Grund, warum wir dieses Gesetz ablehnen.

Der andere ist, dass sich viele Daten direkt personenbezogen zuordnen lassen. Die Schranken für den Zugang zu diesen Daten sind unzureichend. Für die Bereitstellung amtlicher Geodaten sowohl nach der europäischen Richtlinie als auch nach deutschem Verfassungsrecht ist der Schutz personenbezogener Daten angemessen zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf leistet das aber nicht. Er sieht eine Anwendung der Schutzvorschriften des Umweltinformationsgesetzes vor. Darin heißt es, dass die Abgabe personenbezogener Daten nur dann eingeschränkt wird, wenn die schützwürdigen Interessen Betroffener "erheblich beeinträchtigt" werden. Der Leiter des Schleswig-Holsteinischen Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz schlägt für das Landesgesetz ganz andere Formulierungen vor. Danach sollte bereits dann der Antrag auf Zugang zu Geodaten abgelehnt werden, wenn die Interessen Betroffener "beeinträchtigt" würden. Vor allem aber sollen die Betroffenen vor der Freigabe der Daten informiert oder angehört werden. All das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eben nicht vor.

Die Anwendung des Umweltinformationsgesetzes ist zudem auch unpassend. Es regelt den Zugang einzelner zu Informationen von allgemeinem Interesse. Der Zugang zu Geodaten meint auch das. Er kann aber auch das genaue Gegenteil bedeuten, dass nämlich staatliche Stellen und sogar die Wirtschaft Informationen über Einzelne erhalten.

Auch nach der INSPIRE-Richtlinie soll die Zugangsmöglichkeit eingeschränkt werden soll, wenn dies nachteilige Auswirkungen auf die Vertraulichkeit personenbezogener Daten haben kann. Das leistet der Gesetzentwurf der Bundesregierung aber nicht. Deswegen lehnen wir dieses Gesetz ab. Die Risiken überwiegen bei diesem Gesetz leider die vielfältigen Chancen. Es eröffnet dem Missbrauch durch die Wirtschaft Tür und Tor. Und es bietet keinen ausreichenden Schutz davor, dass Daten über einzelne Personen in Hände gelangen, in die sie nicht gehören. Die FDP zeigt eine praktikable Lösung auf, wie der Datenschutz gewährleistet werden kann. Wenn die Bundesregierung einen vernünftigen Gesetzentwurf vorlegt hätte, dann hätten wir dem mit Freude zugestimmt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit

- die Rede wurde vereinbarungsgemäß zu Protokoll gegeben -