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Routerzwang endlich abgeschafft!

Rede von Halina Wawzyniak,

(Rede zu Protokoll)

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Damen und Herren,

es ist selten, daher umso erfreulicher: Die Bundesregierung hat einen vernünftigen Gesetzentwurf vorgelegt. Es geht um die Abschaffung des sogenannten Routerzwangs bzw. um die Wahlfreiheit bei Telekommunikationsendgeräten.

Bisher war es so, dass Netzbetreiber ihren Kundinnen und Kunden vorschreiben konnten, welche Router sie zu verwenden haben, um das Internet nutzen zu können. Das ging zum Teil sogar so weit, dass den Kundinnen und Kunden nicht einmal ihr Nutzername und ihr persönliches Kennwort für den Zugang des Internetanschlusses übermittelt wurden, um zu verhindern, dass ein anderer Router verwendet werden kann. Doch viel zu oft entsprechen die Geräte, die vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt wurden, nicht den Qualitätsansprüchen von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder es fehlten wichtige Funktionen. Diese äußerst verbraucherunfreundliche Praxis wurde von der Bundesnetzagentur auf Basis der geltenden gesetzlichen Regelungen erlaubt.

Die Krux ist die Festlegung, wo der sog. Netzabschlusspunkt liegt. Also: Wo liegt der Punkt, an dem das öffentliche Netz und damit das Netz des Netzbetreibers endet und ab dem die Verbraucherin und der Verbraucher frei verfügen kann. Bisher definierten viele Netzbetreiber den Netzabschlusspunkt an dem Endgerät, meist ein Modem mit eingebautem WLAN-Router. So wurde legitimiert, dass die Endgeräte genutzt werden mussten, die der Netzbetreiber zur Verfügung stellt. Mit dem Gesetzentwurf soll der Netzabschlusspunkt nun  schon an der Telefonbuchse liegen, nicht erst beim Endgerät. Das heißt, dass der Router nun nicht mehr im Besitz des Internetanbieters wäre, sondern im Besitz der Kundinnen und Kunden. Diese könnten somit frei wählen, ob sie den Router des Anbieters nutzen oder einen anderen.  Daher begrüßen wir diese Festlegung ausdrücklich. Um eine solche Wahlfreiheit zu ermöglichen, ist es wichtig, dass die Internetanbieter die Zugangsdaten an die Nutzerinnen und Nutzer herausgeben. Dass die Netzbetreiber das müssen, legt der Gesetzentwurf explizit fest.  Auch das ist begrüßenswert.

Nicht nur aus Verbrauchersicht, auch aus Sicherheitsaspekten sind Zwangsrouter suboptimal. Weitverbeitete einheitliche Geräte bedeuten immer ein größeres Risiko. Wenn erstmal  in einem dieser Zwangsrouter eine Sicherheitslücke entdeckt wurde, sind viel mehr Geräte angreifbar als wenn Geräte verschiedener Hersteller verwendet würden. Erst vor ein paar Tagen wurde bekannt, dass in den Routern von Kabel Deutschland zwei kritische Sicherheitslücken klaffen. Damit sind nun auf einen Schlag 1,3 Millionen Geräte über das WLAN angreifbar.

Natürlich sind einige Netzbetreiber alles andere als begeistert von diesem Gesetzentwurf. Man muss schon fast dankbar sein, dass Sie – anders als der Bundesrat – diesen Argumenten nicht gefolgt sind. Technische Schwierigkeiten, insbesondere mit Kabel- und Glasfasertechnologie, werden unter anderem angeführt. Bei genauerem Hinschauen fällt allerdings auf, dass diese Argumente wenig stichhaltig sind. So wird gerne angeführt, dass durch die Verwendung nicht kompatibler Endgeräte, Störungen verursacht werden könnten. Da fragt man sich, wie das die ganzen ISDN- und DSL-Betreiber hinbekommen, die es ihren Kundinnen und Kunden seit Jahrzehnten ermöglichen, ihre Endgeräte frei zu wählen. Von Störungen, die durch Router verursacht wurden, ist zumindest nichts bekannt. Auch im Ausland, z. B. in den USA, wo auch in Kabel- und Glasfasernetzen kein Routerzwang besteht, ist nichts davon zu hören, dass die freie Endgerätewahl zu Störungen im großen Stil geführt habe.

Letztlich geht es für die Provider, die sich gegen diesen Gesetzentwurf gewehrt haben, hauptsächlich darum, Kosten zu sparen und zusätzliche Einnahmen zu generieren. Durch den zwanghaften Verkauf von Endgeräten lässt sich eben gutes Geld machen, und noch mehr Geld lässt sich machen, wenn man für die Freischaltung einer WLAN-Funktion, die in den meisten Routern eine Standardfunktion ist, in Zwangsroutern aber vom Netzbetreiber beliebig an- und abgeschaltet werden kann, einen Aufschlag verlangen kann. Es ist also gut, dass Sie sich in diesem Fall mal nicht haben reinreden lassen und die Wahlfreiheit der Router konsequent durchziehen.

Es hat allerdings sehr lange gedauert.  Viel zu lange. Schon vor über zwei Jahren machte DIE LINKE in einer Kleinen Anfrage die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung auf dieses Problem aufmerksam. Damals bekamen wir die lapidare Antwort, dass man keinen Handlungsbedarf sehe. Dabei war schon damals der Handlungsbedarf mehr als offensichtlich. Es ist schade, dass der Handlungsbedarf erst so spät erkannt wurde. Aber besser spät als nie. Noch besser wäre aber, Sie hören das nächste Mal gleich auf uns und nicht erst Jahre später.